Ratgeber: Heizung erneuern
Mann arbeitet mit einer Zange an der Heizungsanlage

Neues Heizungsgesetz und neue Fördersätze

Im Juli 2026 wurde aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das sieht u. a. vor, dass die 65-Prozent-Regel entfällt. Damit dürfen auch in Neubauten grundsätzlich Gas- und Ölheizungen installiert werden. Allerdings gilt eine "Biotreppe": Ab 2029 müssen fossile Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Brennstoffen nutzen, der sich schrittweise erhöht. Details gibt's beim Bundeswirtschaftsministerium.

Gleichzeitig ändern sich die Fördersätze für den Einbau neuer Wärmepumpen. Die neuen Regeln findet Ihr auf unserer Infoseite.

Letzte Aktualisierung:

09.09.2026

3 Minuten

Gibt es eine Pflicht zum Heizungstausch?

Muss ich meine Heizung nach 30 Jahren austauschen? Ist der Einbau von Öl- und Gasheizungen noch erlaubt? Die rechtlichen Regelungen dazu haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Hier erfährst du, was jetzt gilt.

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Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann ein Heizungstausch geboten sein. Woran du erkennst, dass sich der Betrieb deiner Heizung nicht mehr lohnt oder sogar Gefahren birgt, erfährst du in unserem Ratgeber.

Ist der Austausch einer Heizung nach 30 Jahren Pflicht?

Eine solche Pflicht stand im § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Danach mussten Gas- und Ölheizungen – bis auf einige klar definierte Ausnahmen – grundsätzlich nach 30 Jahren ausgetauscht werden, unabhängig davon, ob sie noch funktionierten. Das GEG wurde jedoch im Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht keine gesetzliche Austauschpflichten für alte Heizungen mehr vor. Solange deine Heizung funktioniert, darfst du sie daher unbegrenzt weiter betreiben.


Darf ich eine neue Gasheizung oder Ölheizung einbauen?

Seit Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes darfst du wieder frei wählen, welche Heizungsart du bevorzugst. Auch der Einbau von Öl- und Gasheizungen ist erlaubt. Neu eingebaute Heizungen müssen allerdings ab 2029 mit einem stetig steigenden Mindestanteil erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese sogenannte „Biotreppe“ sieht folgende Stufen vor:

  • ab 1. Januar 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 1. Januar 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

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Deine Heizung läuft nicht mehr rund? In unserem Ratgeber erfährst du, wann es sich lohnt, eine defekte Heizung zu reparieren – und wann ein Neukauf sinnvoller ist.

Welche Heizungstypen werden gefördert?

Damit die Bundesregierung ihr Klimaneutralitätsziel erreichen kann, sollen langfristig keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden. Deshalb fördert sie Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen, mit staatlichen Zuschüssen. Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmepumpen. Wärmepumpen erzeugen mithilfe von Strom aus Umweltwärme Wärme zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. Sie sind für viele Gebäude die sinnvollste Lösung, weil sie extrem effizient arbeiten, ganz besonders in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Batteriespeicher.
  • Anschluss an ein Wärmenetz. Voraussetzung ist, dass die Wärmequelle bestimmte Vorgaben des GModG in puncto Klimafreundlichkeit erfüllt.
  • Solarthermieanlagen. In der Praxis ist Solarthermie jedoch meist nur eine sinnvolle Unterstützung eines anderen Heizsystems, aber nicht in der Lage, allein ein Wohngebäude mit Wärme zu versorgen.
  • Biomasse-Heizungen. Dazu zählen Holzpellet-Heizungen, Hackschnitzel-Heizungen und Scheitholzvergaser, nicht aber Heizungen, die mit Biogas beziehungsweise Biomethan betrieben werden.
  • Hybridheizungen, wenn sie aus einer förderfähigen erneuerbaren Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Biomasse) und einer weiteren Wärmequelle bestehen und die Anforderungen der BEG erfüllen.
  • Eine Sonderrolle nehmen Wasserstoffheizungen ein. Theoretisch können auch Gasheizungen gefördert werden, die ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden können. In der Praxis sind diese jedoch so gut wie nicht verfügbar. Nicht förderfähig sind hingegen sogenannte H2-ready-Heizungen, die nachträglich zu einer Wasserstoffheizung umgerüstet werden kann.

Gut zu wissen: Durch die steigenden CO2-Preise werden die Kosten für fossile Energien langfristig steigen – das macht die Investition in eine nicht-fossile Heizung auch unabhängig von staatlichen Zuschüssen interessant. 

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