Ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % Förderung für deine neue Wärmepumpe.
Erfahre in unserer Webinar-Aufnahme, welche neuen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpe und energetische Sanierungen verabschiedet wurden und welche Änderungen du kennen solltest.
Das bietet dir die neue Bundesförderung für Wärmepumpen
Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe erhältst du 30 % Basisförderung auf die Anschaffungs- und Installationskosten. Diese Basisförderung ist einkommensunabhängig.
Baustein Nummer zwei ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen für selbstnutzende Eigentümer erhältst du ab dem 21.07.2026 16 % Förderung.
Wenn du deine Wärmepumpe selbst nutzt und dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr unter 30.000 € liegt, profitierst du mit dem Einkommensbonus von 40 %.
Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. So können Familien einen Einkommensbonus von 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhalten.
Ab dem 21.07.2026 wird der Einkommensbonus in drei Einkommensstufen unterteilt. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gelten unterschiedliche Fördersätze. Die Übersicht zeigt, welche Einkommensgrenzen ab dem 21.07.2026 gelten und wie sich die Förderung verändert.
| Einkommensbonus (zVE*) | Bisher | Neu ab 21.07.2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | 30 % | 40 % | + 10 Prozentpunkte |
| bis 40.000 € | 30 % | 30 % | = unverändert |
| bis 50.000 € | 0 % | 10 % | + 10 Prozentpunkte |
Beispielrechnung mit Einkommensbonus bei einer Familie mit Kind und einem Haushaltseinkommen von 40.000 €:
| Parameter | Bisher | Ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % |
| Einkommensbonus | 30 % | 40 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Effizienzbonus | 5 % | 0 % |
| Gesamt-Förderquote | 85 % (auf 70 % gedeckelt) | 86 % (auf 80 % gedeckelt) |
| Förderfähige Kosten (max.) | 30.000 € | 28.000 € |
| Maximale Zuschusshöhe | 21.000 € | 22.400 € |
| Differenz durch Änderung der Förderung | + 1.400 € |
Die Basisförderung sowie der Geschwindigkeits- und Einkommensbonus können kombiniert werden. Gedeckelt ist die Förderung auf 80 % der Gesamtkosten bzw. bei einer Investitionssumme von 28.000 €. Das bedeutet: Wenn alle Förderungen für dich in Frage kommen, kannst du bei einem Heizungstausch mit einem Zuschuss von 22.400 € rechnen.
Rund um das Thema Förderungen steht das Expertenteam von EWE ZuhauseWärme dir gerne zur Seite – und empfiehlt folgende Vorgehensweise:
Zusätzlich zur Zuschussförderung von bis zu 80 % können die verbleibenden Kosten des Heizungstausches sowie weiterer Sanierungsmaßnahmen über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit finanziert werden.
Der Ergänzungskredit kann über einen Finanzierungspartner, z.B. deine Hausbank, vermittelt werden. Er ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich.
Es stehen zwei Kreditmöglichkeiten zur Verfügung:
- Ergänzungskredit Plus für Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden bzw. der Wohnung mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 €. Je nach Laufzeit betragen die Zinssätze 0,01 % bis 2,17 %. Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgungen sind möglich.
- Ergänzungskredit auch für nicht selbstgenutztes Eigentum und unabhängig vom Jahreshaushaltseinkommen. Je nach Laufzeit betragen die Zinssätze 3,7 bis 3,89 %. Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgungen sind möglich.
Mehr Informationen zu Laufzeit, Zinskonditionen und Beantragung erhältst du direkt bei der KfW.
Unser Tipp für dich: Informiere dich jetzt bequem und kostenlos online bei der Dr. Klein Ratenkredit GmbH nach passenden Finanzierungsangeboten.
- Möglichkeit zu Sondertilgung und flexible Laufzeiten bis 20 Jahre
- Vergleich aller verfügbaren Finanzierungsangebote – auch exklusive Angebote, die nicht überall erhältlich sind
- Du wirst unabhängig und kostenlos beraten
- Antrag und Abschluss laufen komplett digital
- Schnelle Finanzierungszusage und Auszahlung
Übrigens: EWE erhält im Falle einer etwaigen Vermittlung einer Finanzierung durch Dr. Klein kein Entgelt oder einen sonstigen Anreiz von Dr. Klein oder der finanzierenden Bank. EWE handelt nicht als Vertreter von Dr. Klein oder der finanzierenden Bank und steht auch in keiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung zu ihnen. EWE hat auch keinen Einfluss auf die Auswahl der von Dr. Klein vermittelten finanzierenden Banken und deren Finanzierungsangebote, EWE handelt insofern unabhängig. Es steht dir frei, bei deiner Hausbank eine Finanzierung anzufragen.
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen Ansprüchen – unser Expertenteam fürs Thema Wärme meldet sich dann bei dir.
Die tatsächliche Höhe der Förderung hängt von vorgegebenen Kriterien ab, welche vorhabenbezogen geprüft werden. Die neuen Förderregelungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Weitere Informationen erhältst du bei der KfW bzw. in der aktuellen KfW-News zu den neuen Regelungen.