Staatliche und stattliche Wärmepumpen-Förderungen
Damit die Klimaschutzziele erreicht werden, fördert der Staat die Anschaffung von Wärmepumpen. Die aktuelle Förderrichtlinie "Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen" (BEG EM) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. EWE berät dich jederzeit auf Basis der aktuellen Richtlinie über Förderungen von bis zu 70 %.Das bietet dir die neue Bundesförderung für Wärmepumpen
Basis:
30 %
Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe erhältst du 30 % Basisförderung auf die Anschaffungs- und Installationskosten. Diese Basisförderung ist einkommensunabhängig.
Geschwindigkeit:
20 %
Baustein Nummer zwei ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen für selbstnutzende Eigentümer erhältst du weitere 20 %.
Wärmepumpe:
5 %
Beim Einsatz von natürlichen Kältemitteln erhältst du mit dem Wärmepumpenbonus weitere 5 % Effizienzbonus.
Einkommen:
30 %
Wenn du deine Wärmepumpe selbst nutzt und dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr unter 40.000 € liegt, profitierst du mit dem Einkommensbonus von 30 %.
Gesamtförderung: bis zu 70 %
Die Basisförderung sowie der Geschwindigkeits-, Wärmepumpen- und Einkommensbonus können kombiniert werden. Gedeckelt ist die Förderung auf 70 % der Gesamtkosten bzw. bei einer Investitionssumme von 30.000 €. Das bedeutet: Wenn alle Förderungen für dich in Frage kommen, kannst du bei einem Heizungstausch mit einem Zuschuss von 21.000 € rechnen.
So sicherst du dir staatliche Fördermittel
Rund um das Thema Förderungen steht das Expertenteam von EWE ZuhauseWärme dir gerne zur Seite – und empfiehlt folgende Vorgehensweise:
Zusätzlich zur Zuschussförderung von bis zu 70 % können die verbleibenden Kosten des Heizungstausches sowie weiterer Sanierungsmaßnahmen über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit bis 120.000 € je Wohneinheit finanziert werden.
Der Ergänzungskredit kann über einen Finanzierungspartner, z.B. deine Hausbank, vermittelt werden. Er ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich.
Es stehen zwei Kreditmöglichkeiten zur Verfügung:
Mehr Informationen zu Laufzeit, Zinskonditionen und Beantragung erhältst du direkt bei der KfW.
Unser Tipp für dich: Informiere dich jetzt bequem und kostenlos online bei der Dr. Klein Ratenkredit GmbH nach passenden Finanzierungsangeboten. Übrigens: EWE erhält im Falle einer etwaigen Vermittlung einer Finanzierung durch Dr. Klein kein Entgelt oder einen sonstigen Anreiz von Dr. Klein oder der finanzierenden Bank. EWE handelt nicht als Vertreter von Dr. Klein oder der finanzierenden Bank und steht auch in keiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung zu ihnen. EWE hat auch keinen Einfluss auf die Auswahl der von Dr. Klein vermittelten finanzierenden Banken und deren Finanzierungsangebote, EWE handelt insofern unabhängig. Es steht dir frei, bei deiner Hausbank eine Finanzierung anzufragen.