Neue Förderung. Neue Chancen.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten die angepassten Förderbausteine für Wärmepumpen.

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Wärmepumpen-Förderung: Auch künftig attraktive Zuschüsse sichern

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe soll für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer weiterhin möglichst einfach und bezahlbar bleiben. Deshalb unterstützt der Staat die Installation einer Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit attraktiven Zuschüssen.
Seit den Anpassungen der Förderbedingungen gelten neue Regelungen und Förderhöhen. Je nach persönlicher Situation sind weiterhin Förderungen von bis zu 80 %1 der förderfähigen Kosten (max. 28.000 €) möglich.
Welche Förderung du konkret erhalten kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Damit du den Überblick behältst, beraten wir dich gerne zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen dich dabei, die passende Lösung für dein Zuhause zu finden. Gemeinsam prüfen wir, welche Zuschüsse für dein Vorhaben infrage kommen und wie du das Förderpotenzial bestmöglich ausschöpfen kannst.

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Wärmepumpe und Energieberatung aktuell: Neue Förderungen. Neue Chancen.

Ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 % Förderung für deine neue Wärmepumpe.

Erfahre in unserer Webinar-Aufnahme, welche neuen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpe und energetische Sanierungen verabschiedet wurden und welche Änderungen du kennen solltest.

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Stand der Antragstellung

Für Angebote, für die bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt wurde, ist die Antragstellung zu den bisherigen Förderbedingungen weiterhin über das KfW-Kundenportal möglich. Die Generierung neuer BzA im KfW-Installateursportal wird für bestehende Angebote ohne BzA sowie für neue Angebote bis einschließlich 21.07.2026 ausgesetzt. Ab dem 21.07.2026 können BzA und die dazugehörigen Förderanträge ausschließlich nach den neuen Förderbedingungen erstellt und eingereicht werden.

Das bietet dir die neue Bundesförderung für Wärmepumpen

Basis:
30 %

Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe erhältst du 30 % Basisförderung auf die Anschaffungs- und Installationskosten. Diese Basisförderung ist einkommensunabhängig.

Geschwindigkeit:
16 %

Baustein Nummer zwei ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus: Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen für selbstnutzende Eigentümer erhältst du seit dem 21. Juli 2026 16 % Förderung.

Einkommen:
40 %

Wenn du deine Wärmepumpe selbst nutzt und dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr unter 30.000 € liegt, profitierst du mit dem Einkommensbonus von 40 %.

Familienzuschlag:
10.000 

Mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. So können Familien einen Einkommensbonus von 40 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 € erhalten.

Einkommensbonus im Überblick

Ab dem 21.07.2026 wird der Einkommensbonus in drei Einkommensstufen unterteilt. Je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen gelten unterschiedliche Fördersätze. Die Übersicht zeigt, welche Einkommensgrenzen ab dem 21.07.2026 gelten und wie sich die Förderung verändert.

 

Einkommensbonus (zVE*) Bisher Neu ab 21.07.2026 Veränderung
bis 30.000 € 30 % 40 % + 10 Prozentpunkte
bis 40.000 € 30 % 30 % = unverändert
bis 50.000 € 0 % 10 % + 10 Prozentpunkte

So wirkt sich der Einkommensbonus aus

Beispielrechnung mit Einkommensbonus bei einer Familie mit Kind und einem Haushaltseinkommen von 40.000 €:

 

ParameterBisherAb 21.07.2026
Grundförderung30 %30 %
Einkommensbonus30 %40 %
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %
Effizienzbonus5 %0 %
Gesamt-Förderquote85 % (auf 70 % gedeckelt)86 % (auf 80 % gedeckelt)
Förderfähige Kosten (max.)30.000 €28.000 €
Maximale Zuschusshöhe21.000 €22.400 €
Differenz durch Änderung der Förderung+ 1.400 €

Gesamtförderung: bis zu 80 %

Die Basisförderung sowie der Geschwindigkeits- und Einkommensbonus können kombiniert werden. Gedeckelt ist die Förderung auf 80 % der Gesamtkosten bzw. bei einer Investitionssumme von 28.000 €. Das bedeutet: Wenn alle Förderungen für dich in Frage kommen, kannst du bei einem Heizungstausch mit einem Zuschuss von 22.400 € rechnen.

Schritt für Schritt

So sicherst du dir staatliche Fördermittel

Rund um das Thema Förderungen steht das Expertenteam von EWE ZuhauseWärme dir gerne zur Seite – und empfiehlt folgende Vorgehensweise:

Angebot erhalten

Bei EWE ZuhauseWärme kannst du direkt online ein Angebot anfragen. Mache erste Angaben zu deinem Zuhause und hinterlasse deine Kontaktdaten.

Wir melden uns bei dir und legen dir nach einem Vor-Ort-Termin ein individuelles Angebot für deine neue Wärmepumpe vor.

EWE beauftragen

Du beauftragst uns mit dem Einbau deiner neuen Wärmepumpe. Danach erhältst du von uns eine Auftragsbestätigung und die förderrelevante BzA-ID (Bestätigung zum Antrag).

Förderantrag stellen

Du stellst unter "Meine KfW" deinen Förderantrag für „BEG Heizungsförderung Wohngebäude". Die Antragstellung ist einfach: Adresse erfassen, Auftrag hochladen, BzA-ID eingeben. Alles andere übernehmen wir für dich. 

Du erhältst von der KfW eine Zusage für den Zuschuss. 

Wenn du einen Ergänzungskredit in Anspruch nehmen willst, wende dich mit deiner KfW-Förderzusage an deine Hausbank und kläre dort Laufzeit sowie Konditionen.

Projektumsetzung

Wir planen und bauen deine neue Wärmepumpe. Nach der erfolgreichen Installation erhältst du von uns die förderrelevante BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) und die EWE Rechnung. Diese zahlst du erst nach Erhalt der Fördermittel.

Förderung erhalten

Du bearbeitest den Förderantrag unter "Meine KfW" weiter. Dazu erfasst du die von uns zugesandte BnD-ID.

Nach der Bearbeitung durch den Fördermittelgeber erhältst du die staatliche (und stattliche) Förderung direkt auf dein Konto und zahlst die EWE-Rechnung.

Weitere Infos
Angebot anfragen

Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen Ansprüchen – unser Expertenteam fürs Thema Wärme meldet sich dann bei dir.

  1. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Fördervoraussetzungen des Kunden und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Aktionsrabatt beträgt je nach gewählter Viessmann Wärmepumpenanlage bis zu 2.700 € brutto. Weitere Informationen erhältst du bei der KfW bzw. in der aktuellen KfW-News zu den neuen Regelungen.