Förderung für Wärmepumpen: Was jetzt gilt
Im Juli 2026 wurde aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das sieht u. a. vor, dass die 65-Prozent-Regel entfällt. Damit dürfen auch in Neubauten grundsätzlich Gas- und Ölheizungen installiert werden. Allerdings gilt eine "Biotreppe": Ab 2029 müssen fossile Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Brennstoffen nutzen, der sich schrittweise erhöht.
Details gibt's beim Bundeswirtschaftsministerium.
Gleichzeitig ändern sich die Fördersätze für den Einbau neuer Wärmepumpen. Die neuen Regeln findet Ihr auf unserer Infoseite.
Letzte Aktualisierung:
14.10.2026
5 Minuten
Du überlegst, eine neue Heizung anzuschaffen? Der Staat fördert vor allem die Installation von Wärmepumpen mit satten Zuschüssen. Wir erklären, welche Förderhöhen und -voraussetzungen gelten und wie du Schritt für Schritt deinen Förderantrag bei der KfW stellen kannst. Welche Regeln für Einbau und Betrieb von Heizungen gelten kannst du in unserem Ratgeber zum „Heizungsgesetz“ nachlesen.
Der Staat fördert den Einbau nachhaltiger Heizungen, insbesondere von Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zum 21. Juli 2026 wurde das BEG reformiert. Wir erklären, welche Fördersätze und Förderhöhen seitdem gelten.
Die Förderung soll den Einbau von Heizungsarten vorantreiben, die keine fossile Energie verbrauchen. Vor allem Wärmepumpen erfüllen diese Voraussetzungen ideal. Aktuell werden folgende Heizsysteme gefördert 1
Seit Einführung des GModG am 29. Juli 2026 gelten neue Fördervoraussetzungen und Förderhöhen.
Diese Förderungen für Heizungen gibt es
seit dem 21. Juli 2026
| Grundförderung | 30 % der Investitionssumme. Ab 1. Februar 2027 beträgt die Grundförderung 15 % der Investitionssumme – gleichzeitig wird ein 15-prozentiger Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen eingeführt |
| Einkommensbonus | 40 % der Investitionssumme bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 € 30 % bei einem Einkommen bis 40.000 € und 10 % bei einem Einkommen bis zu 50.000 € 2 |
| Familienzuschlag | Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 € |
| Geschwindigkeitsbonus | 16 % der Investitionssumme beim Austausch einer 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Gasetagenheizung, Ölheizung, Nachtspeicherheizung oder Kohleheizung. 3 Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, ab August 2028 entfällt er |
| Wertschöpfungsbonus | Ab dem 1. Quartal 2027 werden in der EU gefertigte Wärmepumpen mit 15 % der Investitionssumme gefördert. Gleichzeitig soll die Grundförderung für außerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen auf 15 % sinken |
| Maximal förderfähige Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 € |
| Maximal möglicher Fördersatz | 80 % der förderfähigen Kosten |

Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich die förderfähige Summe pro Einheit um jeweils 15.000 Euro. Bei zwei Wohneinheiten sind damit etwa Investitionen von bis zu 43.000 Euro förderfähig. Der Förderhöchstbetrag wird zu gleichen Teilen auf beide Wohneinheiten verteilt.
Ein Beispiel: Du besitzt zwei Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, bist inklusive Boni zu einer Förderung von 50 Prozent berechtigt und investierst 40.000 Euro in eine Erdwärmepumpe, die beide Wohnungen mit Wärme versorgt.
In diesem Fall beträgt die förderfähige Investitionssumme pro Wohneinheit 20.000 Euro. Für jede Wohneinheit würdest du 10.000 Euro Zuschuss erhalten (50 Prozent von 20.000 Euro).
Wichtig: Diese Fördersätze gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Allerdings kannst du zwei Wohneinheiten gleichzeitig selbst nutzen – etwa wenn in einem Zweifamilienhaus eine abgeschlossene Wohneinheit von den Eltern und die zweite von den zum Haushalt gehörenden Kindern genutzt wird. Ist die zweite Wohneinheit vermietet, ist für diese jedoch nur die Basisförderung von 30 Prozent ansetzbar. Für von dir vermietete Ferienhäuser oder Ferienwohnungen erhältst du hingegen keine Förderung.
Es werden nur Heizungen für Wohngebäude gefördert, bei denen der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer:innen von Immobilien mit bis zu sechs Wohneinheiten. Boni werden nur gewährt, wenn mindestens 51 Prozent der Immobilienfläche zum Wohnen genutzt werden.
Wie viel du durch die Förderung einer Wärmepumpe exakt sparen kannst, zeigt sich am besten anhand eines Beispiels.

Zunächst erstellt ein Fachbetrieb nach einem Vor-Ort-Termin ein Angebot. Wenn du dem Betrieb einen Auftrag erteilst, erhältst du von ihm eine Bestätigung des Vertragsabschlusses mit einem Fördervorbehalt und zusätzlich eine BzA-ID (Bestätigung zum Antrag). Danach hast du sechs Monate Zeit, um den Antrag bei der KfW online zu stellen. Dazu brauchst du lediglich die BzA-ID sowie das Angebot und die Auftragsbestätigung des Fachbetriebs. Ein Energieberater muss nicht eingeschaltet werden.
Wenn die KfW die Heizungsförderung bewilligt, hast du 36 Monate Zeit, um die Installation der Wärmepumpe vollständig abzuschließen. Anschließend musst du die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnungen im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen – das muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung geschehen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) war bis 2024 für die Förderung von Heizungen zuständig. Danach ging diese Zuständigkeit an die KfW über. Die BAFA fördert hingegen Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden sowie die dazugehörige Beratung bei der Planung, etwa die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sowie die fachliche Begleitung bei der Ausführung.
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.
Quelle: KfW
Maßgeblich ist das Einkommen der Antragsteller:innen und aller „relevanten“ volljährigen Haushaltsmitglieder. Als relevant gelten nicht nur Partner:innen der Antragsteller:innen, sondern beispielsweise auch volljährige Kinder, die einen Teil ihres Haushalts bilden. Entscheidend ist dafür das Einkommen im zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Wird der Antrag beispielsweise im Jahr 2027 gestellt, sind die Jahre 2024 und 2025 entscheidend.
Der Geschwindigkeitsbonus gilt beim Austausch einer 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung oder einer funktionstüchtigen Gasetagenheizung, Ölheizung, Nachtspeicherheizung oder Kohleheizung. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, ab August 2028 entfällt er vollständig.