Letzte Aktualisierung:
02.10.2025
13 Minuten
Heizungsförderung 2025: Warum du jetzt eine Wärmepumpe planen solltest
Du überlegst, eine neue Heizung anzuschaffen? Dann solltest du bald aktiv werden, auch wenn du mit dem Einbau vielleicht noch einige Zeit warten möchtest. Denn nach 2025 könnten die aktuell geltenden Zuschüsse reduziert werden. Wir erklären Schritt für Schritt, wie du bei der KfW bis zu 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen und andere effiziente Heizungen beantragen kannst.
Wer aktuell eine neue nachhaltige Heizung einbaut, kann satte staatliche Förderungen erhalten, besonders beim Kauf einer Wärmepumpe. Doch die 2025 gewählte Bundesregierung wird aller Voraussicht nach das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, ändern – und damit wohl auch die derzeit geltenden Voraussetzungen der Heizungsförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Welche staatlichen Förderungen gibt es aktuell für Heizungen?
Die KfW unterstützt Privatleute bei Planung, Kauf, Einbau und Inbetriebnahme von effizienten Heizungen im Sinne des GEG. Zum weitaus größten Teil betrifft dies Wärmepumpen, allerdings gibt es noch einige weitere förderungsfähige Anlagen – mehr dazu findest du unter dem Punkt „Welche Heizungen werden gefördert?“
Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Danach können im besten Fall 70 Prozent der Kosten für die neue Heizung übernommen werden – und zwar in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wer erhält 70 Prozent Heizungsförderung von der KfW?
Grundsätzlich erhalten Antragsteller:innen eine Basisförderung von 30 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen verschiedene Boni hinzu:
- ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für einen Heizungstausch, bei dem die neue Heizung eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder eine mindestens 5 Jahre alte Ölheizung ersetzt. Ab 2028 wird dieser Bonus schrittweise reduziert.
- ein Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden.
- ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Maßgeblich ist das Einkommen der Antragsteller:innen und deren Partner:innen sowie weiterer in der gleichen Wohnung lebender Eigentümer:innen und deren Partner:innen im zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung. Wird der Antrag beispielsweise im Jahr 2025 gestellt, sind die Jahre 2022 und 2023 entscheidend.
Insgesamt ergibt sich so eine maximale Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Diese sind auf 30.000 Euro begrenzt. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt also 21.000 Euro.
Förderung für Wärmepumpen: Bis zu 70 % Zuschüsse sichern
Beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung oder einer mindestens 5 Jahre alten Ölheizung.
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, z. B. R-290
Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr.
Maximal 70 % Gesamtförderung1
Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich die förderfähige Summe pro Einheit um jeweils 15.000 Euro. Bei zwei Wohneinheiten sind damit beispielsweise Investitionen von bis zu 45.000 Euro förderfähig. Diese werden zu gleichen Teilen auf beide Wohneinheiten verteilt. Zudem ist ab der zweiten Wohneinheit nur die Basisförderung von 30 Prozent möglich.
Ein Beispiel: Du besitzt zwei Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, bist inklusive Boni zu einer Förderung von 50 Prozent berechtigt und investierst 40.000 Euro in eine Erdwärmepumpe, die beide Wohnungen mit Wärme versorgt.
In diesem Fall beträgt die Förderhöchstsumme pro Wohneinheit 20.000 Euro. Für die erste Wohneinheit würdest du 10.000 Euro Zuschuss (50 Prozent von 20.000 Euro) und für die zweite 6.000 Euro (30 Prozent von 20.000 Euro) erhalten, also insgesamt 16.000 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung der KfW?
Es werden nur Heizungen für Wohngebäude gefördert, bei denen der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer:innen von Immobilien mit bis zu sechs Wohneinheiten. Boni werden nur gewährt, wenn mindestens 51 Prozent der Fläche deiner Immobilie zum Wohnen genutzt werden.
Wie hoch ist die Förderung für Heizungen konkret?
Wie viel Euro du durch die Förderung bei der Anschaffung einer Wärmepumpe sparen kannst, zeigt sich am besten anhand eines Beispiels:

Antrag auf Heizungsförderung: So einfach geht es
Der Prozess zur Beantragung bei der KfW ist einfacher als viele denken. Zunächst erstellt ein Fachbetrieb nach einem Vor-Ort-Termin ein Angebot. Wenn du dem Betrieb einen Auftrag erteilst, erhältst du von ihm eine BzA-ID (Bestätigung zum Antrag). Danach hast du sechs Monate Zeit, um bei der KfW online den Antrag zu stellen. Dazu brauchst du lediglich die BzA-ID sowie das Angebot und die Auftragsbestätigung des Fachbetriebs. Ein Energieberater muss nicht eingeschaltet werden.
Wenn die KfW die Heizungsförderung bewilligt, hast du 24 Monate Zeit, um die Wärmepumpe einzubauen und die Rechnung bei der KfW einzureichen. Auf Antrag kann diese Frist um weitere zwölf Monate verlängert werden. Nach der Installation der Heizanlage stellt der Fachbetrieb eine BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) aus, die du zusammen mit den Rechnungen einreichst. Dann wird die Fördersumme ausgezahlt.
In wenigen Schritten zur KfW-Förderung
Welche Heizungen werden gefördert?
Förderungen erhalten Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestimmte Heizungsarten werden laut § 71 GEG3 pauschal dazu gezählt, sofern sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
- Wärmepumpen
- Der Anschluss an ein Wärmenetz
- Holzpelletheizungen
- Stromdirektheizungen
- Solarthermieanlagen
- Heizungsanlagen, die Biomasse nutzen oder „H2-ready“ sind, also grünen oder blauen Wasserstoff nutzen können
- Wärmepumpen-Hybridheizungen, eine Kombination aus Wärmepumpe und einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
- Solarthermie-Hybridheizungen, eine Kombination aus solarthermischer Anlage und einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
Praktisch relevant sind davon jedoch fast nur Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Holzpelletheizungen, da die anderen Technologien entweder noch nicht verfügbar sind oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand die erforderliche Heizleistung erbringen könnten.
Welche Förderungen für Heizungen gibt es von der BAFA?
Tatsächlich war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 2024 für die Förderung von Heizungen zuständig. Mit Inkrafttreten des aktuellen GEG ging diese Zuständigkeit an die KfW über. Die BAFA fördert hingegen Maßnahmen, die die Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden optimieren, sowie die dazugehörige Beratung bei der Planung und die fachliche Begleitung bei der Ausführung.
Wie geht es mit der Heizungsförderung nach 2025 weiter?
Bislang* ist unklar, wann und wie die 2025 gewählte Bundesregierung die Heizungsförderung anpassen wird. Aber vieles spricht dafür, dass ab 2026 mit Anpassungen zu rechnen ist, die im Zweifel bedeuten, dass die Zuschüsse geringer ausfallen werden als heute. Planst du als Eigentümer:in einer Immobilie die Anschaffung einer neuen Heizung, solltest du jetzt aktiv werden, um dir die aktuellen Fördersätze zu sichern.
*Stand: Oktober 2025
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.
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