Letzte Aktualisierung:
03.03.2026
13 Minuten
Du überlegst, eine neue Heizung anzuschaffen? Dann solltest du bald aktiv werden, auch wenn du mit dem Einbau vielleicht noch einige Zeit warten möchtest. Denn die aktuell geltenden Zuschüsse könnten bald reduziert werden. Wir erklären Schritt für Schritt, wie du bei der KfW bis zu 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen und andere effiziente Heizungen beantragen kannst.
Wer aktuell eine neue nachhaltige Heizung einbaut, kann satte staatliche Förderungen erhalten, besonders beim Kauf einer Wärmepumpe. Doch die Bundesregierung wird aller Voraussicht nach das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, ändern – und damit wohl auch die derzeit geltenden Voraussetzungen der Heizungsförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die KfW unterstützt Privatleute bei Planung, Kauf, Einbau und Inbetriebnahme von effizienten Heizungen im Sinne des GEG. Zum weitaus größten Teil betrifft dies Wärmepumpen, allerdings gibt es noch einige weitere förderungsfähige Anlagen – mehr dazu findest du unter dem Punkt „Welche Heizungen werden gefördert?“
Grundlage dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Danach können im besten Fall 70 Prozent der Kosten für die neue Heizung übernommen werden – und zwar in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Förderungen erhalten Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestimmte Heizungsarten werden laut § 71 GEG3 pauschal dazu gezählt, sofern sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.
Praktisch relevant sind davon jedoch fast nur Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und Holzpelletheizungen, da die anderen Technologien entweder noch nicht verfügbar sind oder nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand die erforderliche Heizleistung erbringen könnten.
Grundsätzlich erhalten Antragsteller:innen eine Basisförderung von 30 Prozent. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen verschiedene Boni hinzu:
Insgesamt ergibt sich so eine maximale Förderung von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Diese sind auf 30.000 Euro begrenzt. Der höchstmögliche Zuschuss beträgt also 21.000 Euro.
Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich die förderfähige Summe pro Einheit um jeweils 15.000 Euro. Bei zwei Wohneinheiten sind damit beispielsweise Investitionen von bis zu 45.000 Euro förderfähig. Diese werden zu gleichen Teilen auf beide Wohneinheiten verteilt. Zudem ist ab der zweiten Wohneinheit nur die Basisförderung von 30 Prozent möglich.
Ein Beispiel: Du besitzt zwei Wohnungen in einem Zweifamilienhaus, bist inklusive Boni zu einer Förderung von 50 Prozent berechtigt und investierst 40.000 Euro in eine Erdwärmepumpe, die beide Wohnungen mit Wärme versorgt.
In diesem Fall beträgt die Förderhöchstsumme pro Wohneinheit 20.000 Euro. Für die erste Wohneinheit würdest du 10.000 Euro Zuschuss (50 Prozent von 20.000 Euro) und für die zweite 6.000 Euro (30 Prozent von 20.000 Euro) erhalten, also insgesamt 16.000 Euro.
Es werden nur Heizungen für Wohngebäude gefördert, bei denen der Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind nur Eigentümer:innen von Immobilien mit bis zu sechs Wohneinheiten. Boni werden nur gewährt, wenn mindestens 51 Prozent der Fläche deiner Immobilie zum Wohnen genutzt werden.
Wie viel Euro du durch die Förderung bei der Anschaffung einer Wärmepumpe sparen kannst, zeigt sich am besten anhand eines Beispiels.

Der Prozess zur Beantragung bei der KfW ist einfacher als viele denken. Zunächst erstellt ein Fachbetrieb nach einem Vor-Ort-Termin ein Angebot. Wenn du dem Betrieb einen Auftrag erteilst, erhältst du von ihm eine BzA-ID (Bestätigung zum Antrag). Danach hast du sechs Monate Zeit, um bei der KfW online den Antrag zu stellen. Dazu brauchst du lediglich die BzA-ID sowie das Angebot und die Auftragsbestätigung des Fachbetriebs. Ein Energieberater muss nicht eingeschaltet werden.
Wenn die KfW die Heizungsförderung bewilligt, hast du 24 Monate Zeit, um die Wärmepumpe einzubauen und die Rechnung bei der KfW einzureichen. Auf Antrag kann diese Frist um weitere zwölf Monate verlängert werden. Nach der Installation der Heizanlage stellt der Fachbetrieb eine BnD-ID (Bestätigung nach Durchführung) aus, die du zusammen mit den Rechnungen einreichst. Dann wird die Fördersumme ausgezahlt.
Tatsächlich war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 2024 für die Förderung von Heizungen zuständig. Mit Inkrafttreten des aktuellen GEG ging diese Zuständigkeit an die KfW über. Die BAFA fördert hingegen Maßnahmen, die die Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden optimieren, sowie die dazugehörige Beratung bei der Planung und die fachliche Begleitung bei der Ausführung.
Bislang* ist unklar, wann und wie die Bundesregierung die Heizungsförderung anpassen wird. Aber vieles spricht dafür, dass noch im Jahr 2026 mit Anpassungen zu rechnen ist, die im Zweifel bedeuten, dass die Zuschüsse geringer ausfallen werden als heute. Planst du als Eigentümer:in einer Immobilie die Anschaffung einer neuen Heizung, solltest du jetzt aktiv werden, um dir die aktuellen Fördersätze zu sichern.
*Stand: Februar 2026
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.
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Dieses Angebot basiert auf der Annahme, dass das Vorhaben mit öffentlichen Mitteln bezuschusst durchgeführt werden kann. Die Höhe der Förderung hängt von vorgegebenen Kriterien ab, welche vorhabenbezogen geprüft werden. Unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/privatpersonen/bestehende-immobilie/energieeffizient-sanieren/heizung findest du Details zu Antragsstellung und den Förderbedingungen.
Bei selbstgenutztem Eigentum
Quelle: GEG