Ratgeber: Förderung
Junges Pärchen mit Zetteln und Laptop auf einer Couch
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Finde die richtige Förderung für deine Heizung

Eine neue Heizung spart Energie, Kosten für Energieträger sowie Reparatur und Wartung. Doch obwohl sie sich meist recht schnell amortisiert, bleibt die Anschaffung eine finanzielle Herausforderung – besonders wenn zusätzliche Technik zur Einbindung erneuerbarer Energien notwendig wird. Um die Haushalte zu unterstützen, gibt es Förderungen und Kredite, die für energiesparende Heizungsanlagen vergeben werden. Wir geben dir einen Überblick über die Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren "KfW-Förderung" und "BAFA-Förderung", über die Anforderungen sowie Wissenswertes zu möglichen Zuschüssen.

Lohnt sich die Förderung einer Heizung?

Trotz Förderung und Krediten bleibt die Erneuerung der Heizungsanlage kostspielig – Kredite wollen zurückgezahlt werden, Förderungen übernehmen nur Teile der Kosten. Wann sich die Modernisierung der Heizungsanlage lohnt, erklären wir dir im Ratgeber-Beitrag "Heizungswechsel: Wann wird es Zeit?". Im Folgenden liest du, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung du bei der Anschaffung einer modernen Heizungsanlage im Rahmen von Förderprogrammen hast. Dadurch vergrößerst du deinen finanziellen Nutzen und tust gleichzeitig etwas für die Umwelt und die Energiewende in Deutschland.

Heizungsförderung durch die KfW

Die KfW unterstützt mit Krediten und Zuschüssen. Allerdings haben sich einige Punkte verändert: Ölheizungen werden gar nicht mehr gefördert, moderne Gas-Brennwertheizungen können alte Anlagen ersetzen. Für KfW-Förderungen muss ein Energieberater einen Antrag stellen und die Arbeiten überwachen. Erst dann werden Zuschüsse bewilligt.1 Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Welche Heizsysteme fördert die KfW?

  • Nah- und Fernwärme: Alle Arbeiten, die mit dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz zusammenhängen, werden von der KfW gefördert, inklusive Wärmeübergabestation und Hausanschlussleistung. Besteht bereits ein Anschluss an eines der Netze, erhältst du für verschiedene Vorhaben Fördermittel: Baust du eine Wärmeübergabestation zum ersten Mal ein bzw. erneuerst die vorhandene oder optimierst die Heizungsanlage, etwa indem du Rohre dämmst oder Heizkörper austauscht, kannst du KfW-Förderungen beantragen.
  • Erneuerbare Energien: Wer ausschließlich mit erneuerbaren Energien heizen will, kann für Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmepumpen Förderungen beantragen.
  • Brennstoffzellen für Heizung und Stromerzeugung
  • Erneuerbare Energien kombiniert mit Gas, Nah- oder Fernwärme: Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, die durch Gas, Nah- oder Fernwärme unterstützt werden, erhalten ebenfalls Förderungen. In Frage kommen Biomasseanlagen als Zentralheizung, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien – also Holzpellets, Holzhackschnitzeln oder Scheitholz – betrieben wird, Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen.
  • Effiziente Gasbrennwert-Heizung: Moderne Gasheizungen sind umweltfreundlicher2 als Heizungen mit fossilen Energieträgern, die bereits mehrere Jahre in Betrieb sind. Daher können auch moderne Gasheizungen staatliche Fördermittel der KfW erhalten, etwa Gas-Brennwertkessel oder Gaswärmepumpen.
  • Optimierung der Heizungsanlage: Es muss nicht gleich die alte Heizung ersetzt werden. Auch eine bestehende Heizungsanlage kann effizient arbeiten: Wer die Pumpe austauscht, alte Heizkörper ersetzt oder Rohrleitung dämmt, kann Förderungen erhalten.

Übersicht KfW-Förderungen

Mehr Infos und Details zu den Zuschüssen und zur Antragstellung des KfW-Förderprogramms erfährst du auf kfw.de.

 Heizungsart Energieeffizient Sanieren - Kredit und Zuschuss (Effizienzhaus)  Energieeffizient Sanieren - Kredit und Zuschuss (Einzelmaßnahmen)  Energieeffizient sanieren - Ergänzungskredit Zuschuss Brennstoffzelle
 Gas-Brennwertheizung "renewable ready" ✓  ✓ 
 Gas-Brennwertheizung ✓   
 Gas-Brennwertheizung (in Kombination mit Heizung auf Basis erneuerbarer Energien) ✓  ✓ 
 Solarthermie-Anlage ✓  ✓ 
 Biomasse-Anlagen (Pallet und Holvergaser) ✓  ✓ 
 Wärmepumpen ✓  ✓ 
 Nah- und Fernwärme ✓ ✓  
 Optimierung Heizungsanlage ✓ ✓  
 Brennstoffzelle    ✓

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Heizung/ Stand 29.03.2021

BAFA-Förderung

Das Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau effizienter Wärmeerzeuger, Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, wenn dieses zu mindestens 25 Prozent erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung einbindet. Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Tabellarische Übersicht über Förderungen

Quelle: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_em_foerderuebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Stand 29.03.2021

Welche Heizanlagen werden BAFA-gefördert?

Zum 1. Januar 2021 wurde die Heizungsförderung in das BEG überführt. In den Bereichen BEG NWG und BEG EM werden Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz per Zuschussförderung unterstützt. Dabei orientiert sich die Höhe der Förderung an den verwendeten Systemen.

Im Neubau können keine Einzelmaßnahmen mehr gefördert werden, da Förderungen mit der BEG nur im Paket vorgesehen sind. Eine Kombination aus KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss ist nicht mehr möglich. Bei Neubauten ist somit nur ein KfW-Kredit möglich, weil Einzelmaßnahmen in Neubauten nicht mehr gefördert werden. Folgende Förderungen von Einzelmaßnahmen sind möglich

  • Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“
  • Gas-Hybridanlagen
  • olarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomasseanlage
  • Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
  • EE-Hybridheizungen
  • Anschluss an Gebäude-Wärmenetz
  • Heizungsoptimierung
  • iSFP-Bonus: Werden Sanierungsmaßnahmen als Teil des vom BEG geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, ist ein Förderbonus von 5 % möglich.

Die Austauschprämie für Ölheizungen erhöht den bereits gewährten Fördersatz um zehn Prozentpunkte, wenn eine der folgenden Heizungsanlagen errichtet wird:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.

Wird eine Ölheizung also durch eine Heizung ersetzt, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzt, kann sich der Fördersatz auf 45 Prozent belaufen. Aber auch bei Gas-Hybrid erhöht sich die Förderung in diesem Fall auf 40 Prozent.

Zusätzlich werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert, die im direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahmen des BEG stehen. Der Fördersatz beträgt dabei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, welche auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt sind. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten belaufen sich die förderfähigen Kosten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit und maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Die maximal förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen liegen bei Wohngebäuden bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.1

EWE Fördermittel-Rechner

In unserer Fördermittel-Datenbank findest du Informationen zu aktuellen Förderungen. Ob Neubau, Sanierung oder Modernisierung: Hier erhältst du direkt Informationen über alle Förderprogramme.

FAQ

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den ergriffenen Maßnahmen. Klimafreundliche2 Heizungen werden etwa bis zu 35 Prozent gefördert. Weitere zehn Prozent gibt es, wenn die neue Heizung eine alte Ölheizung ersetzt. Weitere fünf Prozent Förderung sind möglich, wenn die Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans erstellt wurden.

Einige BAFA-Förderungen sind mit KfW-Förderungen seit 2021 nicht mehr kombinierbar. Lass dich individuell beraten, damit dir keine Förderung entgeht.

Fördermittel des BAFA müssen beantragt werden, bevor ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen wird - also vor Vorhabenbeginn. Eine Antragsstellung, bevor Handwerker mit den Arbeiten beginnen, reicht also nicht aus. Vor der Antragstellung sind Planungsleistungen allerdings zulässig.

Ja, die KfW und das BAFA bezuschussen die Nutzung der innovativen Technologie.

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