Mit EWE ganz entspannt Ihren Umzug planen
Ein Umzug ist meist schon stressig genug. Umso besser, wenn Sie einen Partner an der Seite haben, der Ihnen bei der Planung unter die Arme greift. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Umzug Ihrer Verträge für Strom, Gas, Telefon und Internet. Damit in Ihrem neuen Zuhause vom ersten Tag an alles läuft.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Fristen für Ihren Umzug. Von da an können Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft gerichtet erfolgen.
Konkret heißt das: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Von da muss der Ein- und Auszug immer im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Umzug so früh wie möglich – mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus – bei EWE zu melden. Wie Sie Ihren Umzug schnell und einfach digital melden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
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Wussten Sie schon, dass Ihr bestehender Energievertrag mit Ihnen umzieht? Innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen Sie Ihren Vertrag einfach an der neuen Adresse – inklusive der Preise, Vertragslaufzeit, SEPA-Mandat und allen weiteren Konditionen. Smart, oder? So genießen Sie auch in Ihrem neuen Zuhause die Vorteile Ihres Energievertrages und müssen sich nicht um einen neuen kümmern. Eine Sorge weniger.
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Damit alles automatisiert laufen kann, wird die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) immer wichtiger. Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder der letzten Stromrechnung finden. Sie können einen Umzug aber auch weiterhin ohne die MaLo-ID beauftragen. In dem Fall tauschen Lieferanten und Netzbetreiber diese untereinander aus.
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Die Marktlokation ist nicht mit der Zählernummer zu verwechseln. Es handelt sich um zwei gänzlich unterschiedliche Nummern.
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Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
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Ihren Zählerstand melden Sie am besten am Tag des Umzuges an uns.
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Übrigens: Die Änderung, die unter dem Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ (LFW24) bekannt ist, wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt damit für alle Lieferanten und Netzbetreiber deutschlandweit.
Wie melde ich meinen Umzug am besten?
Der Umzugstermin steht fest und Sie haben alle Daten zusammen? Prima – dann können Sie Ihren Umzug melden. Wie genau? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Welchen Weg Sie auch wählen: Das brauchen Sie für die Meldung Ihres Umzugs
Was passiert, wenn Sie Ihren Umzug zu spät oder nicht melden?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die An- oder Abmeldung Ihres Energievertrags kümmern, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Durch den Wegfall rückwirkender Ummeldungen beginnt oder endet der Energievertrag erst, wenn Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben. Wichtig zu wissen: Energieverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei einem Wechsel des Eigentümers. Eine fristgerechte Kündigung ist zwingend erforderlich, da die Energieverträge sonst einfach weiterlaufen. Hier zwei Beispielfälle:
Exkurs zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
Was passiert da eigentlich und was muss zukünftig konkret in 24 Stunden erfolgen?
Ein Lieferantenwechsel ist auch heute schon sehr einfach und in den meisten Fällen schnell beauftragt und binnen weniger Tage vollumfänglich erledigt. Grundsätzlich besteht der Lieferantenwechsel aus verschiedenen Prozessen, die sich zwischen Lieferanten und Netzbetreibern abspielen. Dazu mal ein klassischer Ablauf:
Nachdem Sie mit dem Energieversorger Ihrer Wahl einen Vertrag abgeschlossen haben, beginnt der technische Teil des Lieferantenwechsels. Lieferanten und Netzbetreiber, die so genannten Marktpartner, tauschen im Rahmen der Marktkommunikation auf elektronischem Wege Daten und Nachrichten untereinander aus:
- Zunächst schickt Ihr neuer Lieferant eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat bis zu drei Tage Zeit, um der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Frist ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
- Sofern der alte Lieferant die Kündigung bestätigt, muss er dem neuen Lieferanten und auch dem Netzbetreiber das Datum mitteilen bis zu dem er Sie als Kunden noch beliefert - hierbei handelt es sich um das so genannte Lieferende-Datum.
- Der neue Lieferant weiß nun, ab wann er Sie als Kunden versorgen kann und meldet dieses Datum beim Netzbetreiber an. Hier sprechen wir vom Lieferbeginn-Datum. Das Lieferbeginn-Datum ist also erst dann fix, wenn der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat.
- In den Prozessen zum Lieferbeginn und Lieferende zwischen Lieferanten und Netzbetreibern kommt durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viel Bewegung rein. Bis zum 5. Juni dürfen diese Prozesse nicht länger als drei Wochen dauern – so steht es im Energiewirtschaftsgesetz – und ab dem 6. Juni 2025 wird diese Frist auf 24 Stunden eingekürzt.
Konkret heißt das: Wenn ein Lieferant am Montag eine Anmeldung an einen Netzbetreiber schickt, muss dieser ihm spätestens am Dienstag eine fristgerechte Antwort liefern. Die Fristen beziehen sich dabei auf die Wochentage von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage und Wochenenden sind ausgenommen.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet also vor allem eines: Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.
Fragen zur neuen Regelung ab dem 6. Juni 2025
Ein Lieferantwechsel liegt vor, wenn Sie Ihren Energieanbieter für Strom oder Gas wechseln. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, kurz LFW24, ist eine von der Bundesnetzagentur vorgenommene gesetzliche Änderung. Der LFW24 bringt zwei wesentliche Neuerungen mit sich, die ab dem 6. Juni 2025 gelten:
- Die technischen Prozesse für einen Lieferantenwechsel im Strommarkt zwischen Lieferanten und Netzbetreibern müssen werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.
- Die Möglichkeit, eine rückwirkende Ummeldung beim Umzug vorzunehmen, entfällt künftig.
Bisher: Bis einschließlich 5. Juni 2025 können Sie sich bei einem Umzug auch noch sechs Wochen rückwirkend bei einem Strom-Lieferanten an- und abmelden.
Neu: Ab dem 6. Juni 2025 muss die An- und Abmeldung immer im Voraus erfolgen. Heißt konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr.
Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
Nein. Ihre vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den technischen Wechselprozess zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern.
Mit den neuen Vorgaben reagiert die Bundesnetzagentur auf die Anforderung aus § 20a Absatz 2 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort ist festgelegt, dass die Frist von 24 Stunden für einen Lieferantenwechsel spätestens zum 1. Januar 2026 umzusetzen ist. Die Bundesnetzagentur hat für die Umsetzung auf dem deutschen Energiemarkt das Datum 6. Juni 2025 bestimmt.
Neben dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz erfüllen die neuen Regelungen auch die verbindliche EU-Richtlinie 2019/944. Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist, den Wettbewerb im Energiemarkt weiter zu fördern.
Ab dem 6. Juni 2025 ist zunächst nur Strom betroffen, da die Bundesnetzagentur die Neuerungen nur für diese Verbrauchsart auf den Weg gebracht hat.
Bei Gas gilt die bisherige Regelung. Heißt konkret: Hier wäre weiterhin eine rückwirkende Ummeldung möglich. Die Bundesnetzagentur wird die Regelungen für Gas frühestens in 2026 anpassen.
Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen bei einem Umzug alle Verbrauchsarten frühzeitig zu melden.
Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Energievertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Am Tag des Umzuges melden Sie bitte den Zählerstand, damit wir eine korrekte Abrechnung erstellen können.
Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Kosten weiterhin tragen.
Dazu zwei Fälle als Beispiel:
- Sie sind bereits eingezogen und melden sich erst danach beim Energieversorger an. Dann zahlt Ihr/Ihre Vorgänger:in den Energieverbrauch, bis Sie sich angemeldet haben.
- Oder: Ihr/Ihre Nachfolger:in ist bereits eingezogen und hat sich nicht angemeldet. Dann zahlen Sie den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung.
Allgemeine Fragen zum Thema Umzug
Vereinfacht gesagt ist die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, der Ort, an dem Strom verbraucht oder auch erzeugt wird.
Die Marktlokation besteht aus 11 Ziffern und wird initial vom Netzbetreiber vergeben. Danach ändert sie sich nicht mehr. Das unterscheidet sie zum Beispiel auch von der Zählernummer, die sich bei einem Zählerwechsel immer ändert.
Die MaLo-ID finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung, in der Energierechnung oder in Ihrem Serviceportal "Mein EWE – Energie" unter Vertragsdetails. Wenn Ihnen die MaLo-ID nicht bekannt ist, können Sie auch weiterhin die vollständige Zählernummer mitteilen.
Übrigens: Auch für Gas gibt es die Marktlokation.
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
Für einen Einzug:
- Ihren Namen,
- Die Adresse Ihrer bisherigen Lieferstelle,
- Die Adresse Ihrer neuen Lieferstelle,
- Die vollständige Zählernummer,
- Das Datum der Schlüsselübergabe sowie
- Den Namen Ihres Vormieters bzw. den Namen des Eigentümers oder Verwalters
- Und nachträglich sobald Sie eingezogen sind: Den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe
- Ihre Vertragsnummer,
- Das Datum der Schlüsselübergabe
- Ihre neue Adresse für den Versand der Schlussabrechnung
- Den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung
- Und nachträglich sobald Sie eingezogen sind: Den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe
Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Ihre Rechnung können Sie digital in Ihrem Serviceportal "Mein EWE – Energie" einsehen.
Sie können Ihren Umzug über verschiedene Wege melden:
- Online über Ihr Serviceportal "Mein EWE – Energie". Wählen Sie dort den Umzugsservice aus.
- Telefonisch unter 0441 8000-5555 (montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
- Oder in einem Shop in Ihrer Nähe. Diesen finden Sie hier.
Am Tag Ihres Umzugs ist es wichtig, alle Zählerstände der alten und der neuen Wohnung abzulesen. Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht stressen: Sie können die erfassten Zählerstände später ganz bequem über Ihr Serviceportal "Mein EWE – Energie" nachreichen. Anschließend erhalten Sie die Schlussrechnung für Ihre alte Adresse – diese wird direkt an Ihre neue Adresse zugestellt.
Ein Tipp von uns: Fotografieren Sie die Zählerstände mit Ihrem Smartphone und melden Sie die Zählerstände anschließend bequem per Foto.
Egal ob Leerstand, Mieterwechsel oder Eigennutzung: In jedem Fall ist es für uns wichtig zu wissen, wie das Objekt gerade genutzt wird. Nur so können wir den richtigen Vertragspartner ansprechen und die Höhe des monatlichen Abschlags festlegen. Dadurch können falsche Anmeldungen vermieden werden.
Auch für Eigentümer gilt: Melden Sie Leerstände, Mieterwechsel, etc. frühzeitig bei Ihrem Energieversorger an. Geben Sie diese Info gerne auch an Ihre neuen Mieter:innen weiter, damit alles reibungslos läuft und Sie nicht auf Energiekosten für eine vermietete Wohnung sitzen bleiben.
Allgemeine Fragen zum Thema Kündigung und Vertragsmitnahme
Bei einem Umzug steht Ihnen in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu:
- Umzug in ein Gebiet, das wir nicht beliefern (Zum Beispiel: Umzug ins Ausland)
- Zusammenzug mit bestehendem Vertrag (Zum Beispiel: Energiekosten sind bereits im Mietpreis enthalten oder der Vertrag der anderen Kundschaft wird genutzt)
- Kein eigener Zähler vorhanden (Zum Beispiel: Wohngemeinschaft, Seniorenheim)