Junges Paar inmitten von Kartons freut sich über den Umzug in ein neues Zuhause

Mit EWE ganz entspannt Ihren Umzug planen

Ein Umzug ist meist schon stressig genug. Umso besser, wenn Sie einen Partner an der Seite haben, der Ihnen bei der Planung unter die Arme greift. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Umzug Ihrer Verträge für Strom, Gas, Telefon und Internet. Damit in Ihrem neuen Zuhause vom ersten Tag an alles läuft.

NEU ab 6. Juni 2025: geänderte Meldefristen für Ihren Umzug bei Energie

Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen gelten ab dem 6. Juni 2025 neue Fristen für Ihren Umzug. Von da an können Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft gerichtet erfolgen.


Konkret heißt das: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Von da muss der Ein- und Auszug immer im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihren Umzug so früh wie möglich – mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus – bei EWE zu melden. Wie Sie Ihren Umzug schnell und einfach digital melden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Die Energie muss mit
  • Wussten Sie schon, dass Ihr bestehender Energievertrag mit Ihnen umzieht? Innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen Sie Ihren Vertrag einfach an der neuen Adresse – inklusive der Preise, Vertragslaufzeit, SEPA-Mandat und allen weiteren Konditionen. Smart, oder? So genießen Sie auch in Ihrem neuen Zuhause die Vorteile Ihres Energievertrages und müssen sich nicht um einen neuen kümmern. Eine Sorge weniger.
Bedeutung der Marktlokation
  • Damit alles automatisiert laufen kann, wird die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) immer wichtiger. Die MaLo-ID ist eine elfstellige Nummer, die Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder der letzten Stromrechnung finden. Sie können einen Umzug aber auch weiterhin ohne die MaLo-ID beauftragen. In dem Fall tauschen Lieferanten und Netzbetreiber diese untereinander aus.
  • Die Marktlokation ist nicht mit der Zählernummer zu verwechseln. Es handelt sich um zwei gänzlich unterschiedliche Nummern.
Wichtig zu wissen
  • Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
  • Ihren Zählerstand melden Sie am besten am Tag des Umzuges an uns.
  • Übrigens: Die Änderung, die unter dem Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ (LFW24) bekannt ist, wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt damit für alle Lieferanten und Netzbetreiber deutschlandweit.

Wie melde ich meinen Umzug am besten?

Der Umzugstermin steht fest und Sie haben alle Daten zusammen? Prima – dann können Sie Ihren Umzug melden. Wie genau? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Welchen Weg Sie auch wählen: Das brauchen Sie für die Meldung Ihres Umzugs

Was passiert, wenn Sie Ihren Umzug zu spät oder nicht melden?

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig um die An- oder Abmeldung Ihres Energievertrags kümmern, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen. Durch den Wegfall rückwirkender Ummeldungen beginnt oder endet der Energievertrag erst, wenn Sie sich bei Ihrem Energieversorger gemeldet haben. Wichtig zu wissen: Energieverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei einem Wechsel des Eigentümers. Eine fristgerechte Kündigung ist zwingend erforderlich, da die Energieverträge sonst einfach weiterlaufen. Hier zwei Beispielfälle:

Exkurs zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
Was passiert da eigentlich und was muss zukünftig konkret in 24 Stunden erfolgen?

Ein Lieferantenwechsel ist auch heute schon sehr einfach und in den meisten Fällen schnell beauftragt und binnen weniger Tage vollumfänglich erledigt. Grundsätzlich besteht der Lieferantenwechsel aus verschiedenen Prozessen, die sich zwischen Lieferanten und Netzbetreibern abspielen. Dazu mal ein klassischer Ablauf:

Nachdem Sie mit dem Energieversorger Ihrer Wahl einen Vertrag abgeschlossen haben, beginnt der technische Teil des Lieferantenwechsels. Lieferanten und Netzbetreiber, die so genannten Marktpartner, tauschen im Rahmen der Marktkommunikation auf elektronischem Wege Daten und Nachrichten untereinander aus:

  • Zunächst schickt Ihr neuer Lieferant eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat bis zu drei Tage Zeit, um der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Frist ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
  • Sofern der alte Lieferant die Kündigung bestätigt, muss er dem neuen Lieferanten und auch dem Netzbetreiber das Datum mitteilen bis zu dem er Sie als Kunden noch beliefert - hierbei handelt es sich um das so genannte Lieferende-Datum.
  • Der neue Lieferant weiß nun, ab wann er Sie als Kunden versorgen kann und meldet dieses Datum beim Netzbetreiber an. Hier sprechen wir vom Lieferbeginn-Datum. Das Lieferbeginn-Datum ist also erst dann fix, wenn der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat.
  • In den Prozessen zum Lieferbeginn und Lieferende zwischen Lieferanten und Netzbetreibern kommt durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viel Bewegung rein. Bis zum 5. Juni dürfen diese Prozesse nicht länger als drei Wochen dauern – so steht es im Energiewirtschaftsgesetz – und ab dem 6. Juni 2025 wird diese Frist auf 24 Stunden eingekürzt.

Konkret heißt das: Wenn ein Lieferant am Montag eine Anmeldung an einen Netzbetreiber schickt, muss dieser ihm spätestens am Dienstag eine fristgerechte Antwort liefern. Die Fristen beziehen sich dabei auf die Wochentage von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage und Wochenenden sind ausgenommen.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet also vor allem eines: Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.

Fragen zur neuen Regelung ab dem 6. Juni 2025

Wofür steht der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Ein Lieferantwechsel liegt vor, wenn Sie Ihren Energieanbieter für Strom oder Gas wechseln. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, kurz LFW24, ist eine von der Bundesnetzagentur vorgenommene gesetzliche Änderung. Der LFW24 bringt zwei wesentliche Neuerungen mit sich, die ab dem 6. Juni 2025 gelten:

  • Die technischen Prozesse für einen Lieferantenwechsel im Strommarkt zwischen Lieferanten und Netzbetreibern müssen werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.
  • Die Möglichkeit, eine rückwirkende Ummeldung beim Umzug vorzunehmen, entfällt künftig.
Was ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei Umzügen?

Bisher: Bis einschließlich 5. Juni 2025 können Sie sich bei einem Umzug auch noch sechs Wochen rückwirkend bei einem Strom-Lieferanten an- und abmelden.
Neu: Ab dem 6. Juni 2025 muss die An- und Abmeldung immer im Voraus erfolgen. Heißt konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr.
 

Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie, Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.

Kann ich jetzt innerhalb 24 Stunden den Lieferanten wechseln?

Nein. Ihre vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den technischen Wechselprozess zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern.

Auf welcher gesetzlichen Regelung basiert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Mit den neuen Vorgaben reagiert die Bundesnetzagentur auf die Anforderung aus § 20a Absatz 2 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort ist festgelegt, dass die Frist von 24 Stunden für einen Lieferantenwechsel spätestens zum 1. Januar 2026 umzusetzen ist. Die Bundesnetzagentur hat für die Umsetzung auf dem deutschen Energiemarkt das Datum 6. Juni 2025 bestimmt.
 

Neben dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz erfüllen die neuen Regelungen auch die verbindliche EU-Richtlinie 2019/944. Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist, den Wettbewerb im Energiemarkt weiter zu fördern.

Gilt die Regelung für Strom und Gas? 


Ab dem 6. Juni 2025 ist zunächst nur Strom betroffen, da die Bundesnetzagentur die Neuerungen nur für diese Verbrauchsart auf den Weg gebracht hat.
Bei Gas gilt die bisherige Regelung. Heißt konkret: Hier wäre weiterhin eine rückwirkende Ummeldung möglich. Die Bundesnetzagentur wird die Regelungen für Gas frühestens in 2026 anpassen.
 

Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen bei einem Umzug alle Verbrauchsarten frühzeitig zu melden.

Ist die neue Regelung nur für EWE-Kunden relevant?
Die neue Regelung wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt für alle Strom-Lieferanten und Strom-Netzbetreiber. Somit hat es Auswirkungen auf alle Verbraucher:innen bzw. Mieter:innen sowie Vermieter:innen und Eigentümer:innen.
Wann muss ich meinen Umzug melden?
Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
Kann ich mich weiterhin rückwirkend an- und abmelden?

Nein. Zumindest für Strom ist ab dem 6. Juni 2025 keine rückwirkende Ummeldung mehr möglich.
Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig? 


Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Energievertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Am Tag des Umzuges melden Sie bitte den Zählerstand, damit wir eine korrekte Abrechnung erstellen können.
 

Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Anschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Kosten weiterhin tragen.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde? 


Dazu zwei Fälle als Beispiel:

  • Sie sind bereits eingezogen und melden sich erst danach beim Energieversorger an. Dann zahlt Ihr/Ihre Vorgänger:in den Energieverbrauch, bis Sie sich angemeldet haben.
  • Oder: Ihr/Ihre Nachfolger:in ist bereits eingezogen und hat sich nicht angemeldet. Dann zahlen Sie den Energieverbrauch in Ihrer alten Wohnung.
In beiden Fällen müssen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgänger:in oder Ihrem/Ihrer Nachfolger:in eine finanzielle Regelung finden. Diese Diskussion lässt sich vermeiden, wenn Sie Ihren Umzug so früh wie möglich bei Ihrem Energieversorger melden.

 

Ich habe mich zu spät angemeldet. Jetzt verlangt mein Vormieter oder der Vermieter Geld für den Verbrauch von mir. Was kann ich tun?
Im Falle einer verspäteten An- und Abmeldung müssen die Vertragsparteien die Kosten und Verbräuche untereinander klären. EWE kann hier keine Korrektur vornehmen.

Allgemeine Fragen zum Thema Umzug

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Grundversorger?
Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig. Der Energielieferant nutzt diese Netze und liefert Ihnen Strom und Gas. Grundversorger ist der Energielieferant, der in einem Gebiet die meisten Kunden beliefert. Alle drei Jahre wird der Grundversorger von dem jeweiligen Netzbetreiber bestimmt.
Was ist die Marktlokation?

Vereinfacht gesagt ist die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, der Ort, an dem Strom verbraucht oder auch erzeugt wird.
 

Die Marktlokation besteht aus 11 Ziffern und wird initial vom Netzbetreiber vergeben. Danach ändert sie sich nicht mehr. Das unterscheidet sie zum Beispiel auch von der Zählernummer, die sich bei einem Zählerwechsel immer ändert.
 

Die MaLo-ID finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung, in der Energierechnung oder in Ihrem Serviceportal "Mein EWE – Energie" unter Vertragsdetails. Wenn Ihnen die MaLo-ID nicht bekannt ist, können Sie auch weiterhin die vollständige Zählernummer mitteilen.
 

Übrigens: Auch für Gas gibt es die Marktlokation.

Welche Daten brauche ich für die Meldung meines Umzugs?

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

Für einen Einzug:

  • Ihren Namen,
  • Die Adresse Ihrer bisherigen Lieferstelle,
  • Die Adresse Ihrer neuen Lieferstelle,
  • Die vollständige Zählernummer,
  • Das Datum der Schlüsselübergabe sowie
  • Den Namen Ihres Vormieters bzw. den Namen des Eigentümers oder Verwalters
  • Und nachträglich sobald Sie eingezogen sind: Den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe
Für einen Auszug:
  • Ihre Vertragsnummer,
  • Das Datum der Schlüsselübergabe
  • Ihre neue Adresse für den Versand der Schlussabrechnung
  • Den Namen Ihres Nachmieters, des Eigentümers oder des Verwalters der Wohnung
  • Und nachträglich sobald Sie eingezogen sind: Den Zählerstand vom Tag der Schlüsselübergabe

Sobald uns Ihre Angaben vorliegen, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung. Ihre Rechnung können Sie digital in Ihrem Serviceportal "Mein EWE – Energie" einsehen.

 

Wie kann ich meinen Umzug bei EWE melden?

Sie können Ihren Umzug über verschiedene Wege melden:

  • Online über Ihr Serviceportal "Mein EWE – Energie". Wählen Sie dort den Umzugsservice aus.
  • Telefonisch unter 0441 8000-5555 (montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
  • Oder in einem Shop in Ihrer Nähe. Diesen finden Sie hier.
Die Zählerstände vom Umzugstag können Sie auch später melden, zum Beispiel ganz bequem per Foto. Alles Weitere zum Thema Zählerstände finden Sie hier.
Kann eine andere Person meinen Vertrag übernehmen?
Nein, das geht nicht. In diesem Fall muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Sitze ich beim Umzug ohne Energie da, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?

Nein, diese Gefahr besteht nicht. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass der Grundversorger Sie, zum Beispiel bei Komplikationen während des Lieferantenwechsels, weiterhin mit Energie versorgt. Sie erhalten in diesen Fällen den sogenannten Grundversorgungstarif.
Muss ich meinen Umzug selbst melden oder erledigt das der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung für mich?

Beides ist möglich. Bitte klären Sie vor dem Umzug mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung, wer die Ummeldung vornimmt. Wir empfehlen Ihnen, den Umzug selbst zu melden. So können Sie sicher sein, dass alles rechtzeitig erledigt wird. Außerdem können Sie sich den für Sie passenden Tarif auswählen bzw. Ihren bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitnehmen.
Woher weiß ich, welcher Zähler zu meiner Wohnung gehört?
Bitte fragen Sie Ihren Vormieter bzw. den Eigentümer oder die Hausverwaltung, welche Zähler zu Ihrer Wohnung gehören.
Wann muss ich den Zählerstand melden?

Am Tag Ihres Umzugs ist es wichtig, alle Zählerstände der alten und der neuen Wohnung abzulesen. Aber keine Sorge, Sie müssen sich nicht stressen: Sie können die erfassten Zählerstände später ganz bequem über Ihr Serviceportal "Mein EWE – Energie" nachreichen. Anschließend erhalten Sie die Schlussrechnung für Ihre alte Adresse – diese wird direkt an Ihre neue Adresse zugestellt.
 

Ein Tipp von uns: Fotografieren Sie die Zählerstände mit Ihrem Smartphone und melden Sie die Zählerstände anschließend bequem per Foto.

Wie kann ich die Zählerstände nach dem Umzug melden?
Ihre Zählerstände können Sie bequem in Ihrem Serviceportal "Mein EWE – Energie", über die Mein EWE Energie App oder per Foto melden. Weitere Informationen zum Thema Zählerstände finden Sie hier.
Ich bin (neuer) Eigentümer einer Wohnung/ eines Hauses. Was muss ich bei Leerstand, Mieterwechsel oder Eigennutzung beachten?


Egal ob Leerstand, Mieterwechsel oder Eigennutzung: In jedem Fall ist es für uns wichtig zu wissen, wie das Objekt gerade genutzt wird. Nur so können wir den richtigen Vertragspartner ansprechen und die Höhe des monatlichen Abschlags festlegen. Dadurch können falsche Anmeldungen vermieden werden.
 

Auch für Eigentümer gilt: Melden Sie Leerstände, Mieterwechsel, etc. frühzeitig bei Ihrem Energieversorger an. Geben Sie diese Info gerne auch an Ihre neuen Mieter:innen weiter, damit alles reibungslos läuft und Sie nicht auf Energiekosten für eine vermietete Wohnung sitzen bleiben.

Allgemeine Fragen zum Thema Kündigung und Vertragsmitnahme

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einem Umzug steht Ihnen in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu:

  • Umzug in ein Gebiet, das wir nicht beliefern (Zum Beispiel: Umzug ins Ausland)
  • Zusammenzug mit bestehendem Vertrag (Zum Beispiel: Energiekosten sind bereits im Mietpreis enthalten oder der Vertrag der anderen Kundschaft wird genutzt)
  • Kein eigener Zähler vorhanden (Zum Beispiel: Wohngemeinschaft, Seniorenheim)
In allen anderen Fällen nehmen Sie Ihren Energievertrag bei einem Umzug mit.

Was passiert mit meinem bestehenden Vertrag beim Umzug?
Haben Sie einen Sondervertrag? Dann sind Sie an die Laufzeit gebunden und müssen den Vertrag mit in Ihr neues Zuhause mitnehmen, sofern Sie an der neuen Adresse durch EWE beliefert werden können.
Mein Vertrag wurde durch Dritte abgemeldet (z.B. Hausverwaltung, Nachmieter etc.). ich möchte den Vertrag gerne mitnehmen. Was kann ich tun?

Bitte rufen Sie uns unter 0441 8000-5555 an, um die Vertragsmitnahme durchzuführen.
Ich wurde automatisch angemeldet, zum Beispiel durch die Hausverwaltung, den Eigentümer etc.), wollte aber gar nicht EWE-Kunde werden. Was kann ich tun?

Da Sie sich in der Grundversorgung befinden, können Sie Ihren Vertrag binnen 14 Tage kündigen.
Ich habe für meine neue Wohnung bereits einen Energievertrag abgeschlossen – was kann ich tun?
Sie wussten gar nicht, dass Ihr bestehender Strom- oder Erdgasvertrag mit Ihnen umzieht und haben daher bei einem anderen Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen? Solange Sie bei dem neuen Lieferanten noch innerhalb der Widerrufsfrist sind, ist die weitere Belieferung durch EWE in Ihrem neuen Zuhause kein Problem. Widerrufen Sie in dem Fall bitte den Vertrag bei Ihrem neuen Anbieter. Anschließend können wir die Vertragsmitnahme durchführen. Sofern die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, können Sie Ihren bestehenden EWE-Vertrag leider nicht mitnehmen. Dieser endet dann mit Ihrem Umzug.