Entspannt umziehen mit dem Service von EWE
Junges Paar freut sich inmitten von Umzugskartons über den Einzug in sein neues Zuhause

Mit EWE ganz entspannt deinen Umzug planen

Ein Umzug ist meist schon stressig genug. Umso besser, wenn du einen Partner an der Seite hast, der dir bei der Planung unter die Arme greift. Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen rund um den Umzug deiner Verträge für Strom, Gas, Telefon und Internet inklusive einer praktischen Checkliste. Damit in deinem neuen Zuhause vom ersten Tag an alles läuft.
EWE-Smartgeberin Klaudia sitzt auf einer Couch neben einem Umzugskarton

NEU seit 6. Juni 2025: geänderte Meldefristen für deinen Umzug bei Energie

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung gelten seit dem 6. Juni 2025 neue Fristen für deinen Umzug. Ab sofort können Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft gemeldet werden, nicht mehr rückwirkend wie bisher.

Konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Von da an muss der Ein- und Auszug immer im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen daher, deinen Umzug so früh wie möglich – mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus – bei EWE zu melden. Wie du deinen Umzug schnell und einfach digital melden kannst, erfährst du auf dieser Seite.

Aufgrund der technischen Umstellungen zum 6. Juni 2025, die alle Lieferanten und Netzbetreiber in Deutschland betreffen, kann es unter Umstände zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Neuaufträgen und Kündigungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Auf einen Blick

Screenshot aus dem Video, das zeigt, wie ein Umzug reibungslos läuft
Lisas stressfreier
Umzug

    Screenshot aus dem Video, das zeigt, wie ein Umzug nicht laufen sollte
    Timos lehrreiche Umzugserfahrung

      Nichts vergessen auf dem Weg ins neue Zuhause – mit der praktischen EWE-Checkliste für deinen Umzug.

      Umzugsmeldung

      Wie kann ich meinen Umzug melden?

      Eine Frau sitzt am Laptop, ihr Sohn umarmt sie und zeigt auf den Bildschirm

      Am besten online

      Der Umzugstermin steht fest und du hast alle Daten zusammen? Prima – dann kannst du deinen Umzug melden. Wie genau? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:

      Die bequemste Möglichkeit, deinen Umzug zu melden, hast du mit dem Umzugsservice in deinem Serviceportal Mein EWE – Energie. Einfach einloggen, Umzugsservice auswählen und den einzelnen Schritten folgen. In fünf Minuten ist alles erledigt.

      Zum Serviceportal

      Per Telefon

      Du willst lieber mit uns telefonieren? Unseren Kundenservice erreichst du montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr unter0441 8000-5555.

      Vor Ort

      Du kannst deinen Umzug auch im persönlichen Gespräch in einem unserer Shops melden und dich dort bei Bedarf zu EWE-Produkten individuell beraten lassen.

      Und der Zählerstand

      Lies an deinem Umzugstag sämtliche Zähler ab und melde sie bei uns digital – zum Beispiel ganz unkompliziert per Foto.

      Welchen Weg du auch wählst: Das brauchst du für die Umzugsmeldung

      Aktuelle Kunden- und Vertragsnummer

      Vollständige neue Adresse inklusive kompletter Zählernummer

      Umzugsdatum

      ... und wenn möglich den Namen des vorherigen Mieters oder Eigentümers

      Was passiert, wenn du deinen Umzug zu spät oder nicht meldest?

      Wenn du dich nicht rechtzeitig um die An- oder Abmeldung deines Energievertrags kümmerst, können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Durch den Wegfall rückwirkender Ummeldungen beginnt oder endet der Energievertrag erst, wenn du dich bei deinem Energieversorger gemeldet hast.

      Wichtig zu wissen: Energieverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei einem Wechsel des Eigentümers. Eine fristgerechte Kündigung ist zwingend erforderlich, da die Energieverträge sonst einfach weiterlaufen. Hier zwei Beispielfälle:

      Du ziehst aus und meldest dich in der alten Wohnung erst nach dem Auszug ab

      • Die Stromkosten werden dir so lange berechnet, bis du dich abgemeldet hast. Und zwar unabhängig davon, ob du noch in der Wohnung wohnst oder nicht.

      • Lösung: Melde dich unbedingt vor dem Auszug bei deinem Energieversorger. So ist eine pünktliche Abmeldung gewährleistet und du vermeiden unnötige Kosten.

      Du ziehst in eine neue Wohnung ein und meldest dich erst nach dem Einzug an

      • Sofern sich dein Vormieter auch nicht abgemeldet hat, zahlt dieser für deinen Stromverbrauch. Klingt erstmal nicht wild, aber dein Vormieter wird den Betrag gegebenenfalls von dir zurückfordern.

      • Lösung: Diese Diskussionen lassen sich vermeiden, indem du dich bei einem feststehenden Umzug frühzeitig für deine neue Wohnung beim Energieversorger anmeldest.

      Und Telekommunikation?

      Auch Telefon und Internet ziehen bequem um

      Mann sitzt inmitten von Umzugskartons auf der Couch mit einem Laptop auf den Beinen

      EWE meldet für dich deinen Telekommunikationsvertrag um. Prüfe jetzt, welche Internetprodukte an deiner neuen Adresse möglich sind – direkt online im Internet-Verfügbarkeitscheck. Neben der Adresse deines neuen Wohnsitzes benötigen wir folgende Unterlagen von dir:

      - Um einen reibungslosen und schnellen Umzug zu ermöglichen, benötigen wir ggf. die Daten des Vormietenden.
      - Wird an deinem neuen Wohnsitz bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters verwendet, der weiter genutzt werden soll? Dann informiere uns darüber und lasse uns eine aktuelle Rechnung dieses Anbieters zukommen.

        Melde uns deinen Umzug am besten frühzeitig über folgende Kontaktmöglichkeiten:

        - Servicehotline: 0441 8000-5555 (Mo. bis Fr.: 8 bis 18 Uhr, Sa.: 9 bis 14 Uhr).
        - Oder besuche uns im EWE Shop

          Exkurs zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
          Was passiert da eigentlich und was muss zukünftig konkret in 24 Stunden erfolgen?

          Ein Lieferantenwechsel ist auch heute schon sehr einfach und in den meisten Fällen schnell beauftragt und binnen weniger Tage vollumfänglich erledigt. Grundsätzlich besteht der Lieferantenwechsel aus verschiedenen Prozessen, die sich zwischen Lieferanten und Netzbetreibern abspielen. Dazu mal ein klassischer Ablauf:

          Nachdem du mit dem Energieversorger deiner Wahl einen Vertrag abgeschlossen hast, beginnt der technische Teil des Lieferantenwechsels. Lieferanten und Netzbetreiber, die sogenannten Marktpartner, tauschen im Rahmen der Marktkommunikation auf elektronischem Wege Daten und Nachrichten untereinander aus:

          • Zunächst schickt dein neuer Lieferant eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat bis zu drei Tage Zeit, um der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Frist ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
          • Sofern der alte Lieferant die Kündigung bestätigt, muss er dem neuen Lieferanten und auch dem Netzbetreiber das Datum mitteilen bis zu dem er dich als Kunden noch beliefert - hierbei handelt es sich um das so genannte Lieferende-Datum.
          • Der neue Lieferant weiß nun, ab wann er dich als Kunden versorgen kann und meldet dieses Datum beim Netzbetreiber an. Hier sprechen wir vom Lieferbeginn-Datum. Das Lieferbeginn-Datum ist also erst dann fix, wenn der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat.
          • In den Prozessen zum Lieferbeginn und Lieferende zwischen Lieferanten und Netzbetreibern kommt durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viel Bewegung rein. Bis zum 5. Juni dürfen diese Prozesse nicht länger als drei Wochen dauern – so steht es im Energiewirtschaftsgesetz – und seit dem 6. Juni 2025 wird diese Frist auf 24 Stunden eingekürzt.

          Konkret heißt das: Wenn ein Lieferant am Montag eine Anmeldung an einen Netzbetreiber schickt, muss dieser ihm spätestens am Dienstag eine fristgerechte Antwort liefern. Die Fristen beziehen sich dabei auf die Wochentage von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage und Wochenenden sind ausgenommen.

          Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet also vor allem eines: Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.

          FAQ

          Allgemeine Fragen zum Thema Umzug

          Allgemeine Fragen zum Thema Kündigung und Vertragsmitnahme