Heizraum: Das solltest du wissen
Heizungsraum, Heizraum, Aufstellraum: Wenn es um den Standort der Heizungsanlage geht, sind verschiedene Bezeichnungen im Umlauf, die schnell zu Verwirrungen führen. So meint der Begriff „Heizungsraum“ in privaten Wohngebäuden in der Regel einen Aufstellraum. Dieser Aufstellraum wird erst dann offiziell zum Heizungsraum, wenn dort größere Anlagen mit Feststoffbrennstoffen untergebracht werden – zum Beispiel bei großen Mehrfamiliengebäuden. Auf die genauen Unterschiede kommen wir in diesem Ratgeber unter anderem zu sprechen.
Wo Feuerstätten mit hoher Leistung arbeiten, braucht es einen separaten Heizraum. Hier werden Energieträger verbrannt, was mit einem erhöhten Brandrisiko einhergeht. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften für den Heizraum vorsieht. Die Regelungen sollen einen sicheren und effizienten Betrieb der Heizungsanlage gewährleisten. Im Ernstfall kann die Umsetzung der Vorschriften Mensch und Material vor Schaden bewahren, indem die Löscharbeiten sowie die Evakuierung der Bewohner erleichtert werden.
In unserem Ratgeber erfährst du mehr über die Brandschutzvorschriften für den Heizraum und wie du diese umsetzt. Vorher klären wir jedoch die Frage, worin sich Heizraum und Aufstellraum unterscheiden und was für einen Aufstellraum zu beachten ist.
Heizraum oder Aufstellraum? Die Leistung entscheidet!
Heizräume beherbergen eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, die mehr als 50 Kilowatt Nennleistung erbringt. In den meisten Einfamilienhäusern fällt die Anlagenleistung niedriger aus, sodass hier kein Heizraum erforderlich ist. Vor allem in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken ist eine hohe Anlagenleistung jedoch häufig erforderlich – und ein vorschriftsgemäßer Heizraum Pflicht!
Ist die Nennleistung der Heizung hoch genug, gelten deutlich strengere Vorschriften für den Brandschutz. Welche Anforderungen an den Heizraum bestehen, ist in der Feuerungsverordnung (FeuVO) eines Bundeslands festgelegt – mit nur geringen Unterschieden von Land zu Land.
Neben der Kilowattzahl entscheidet auch die Art des Brennstoffes, ob ein Heizraum erforderlich ist. Dies ist bei festen Brennstoffen der Fall – etwa bei Kaminöfen oder Pelletheizungen. Für Gas- und Flüssigbrennstoffheizungen, die mehr als 50 Kilowatt Leistung erbringen, gelten die strengen Vorgaben des Heizraums dementsprechend nicht. Auch Feststoffheizungen mit weniger als 50 Kilowatt Nennleistung sind gemäß Feuerungsverordnung nicht an die strengen Heizraum-Vorschriften gebunden.
Arbeitet eine Heizung mit niedriger Leistung oder mit flüssigen beziehungsweise gasförmigen Brennstoffen, braucht es einen Aufstellraum anstelle des Heizraums. Die baurechtlichen Voraussetzungen für Aufstellräume sind wesentlich niedriger als beim Heizraum – zum Beispiel darf die Grundfläche von Aufstellräumen auch kleiner als 7,5 Quadratmeter ausfallen. Im Folgenden zeigen wir dir, welche konkreten Vorschriften für den Heizraum und Aufstellraum gelten.
Heizraum: Vorschriften und Regelungen
Wenn du als Hausbesitzer eine Heizungsanlage mit festen Brennstoffen und mehr als 50 Kilowatt Leistung betreibst, musst du eine Reihe von Brandschutzvorschriften für den Heizraum einhalten. Das wichtigste Argument ist hierbei selbstverständlich die Sicherheit der Bewohner. Aber auch die Strafen für Verstöße gegen die Feuerungsverordnung können schmerzhaft ausfallen. Die Länder können Ordnungswidrigkeiten im Sinne der FeuVO mit mehreren Tausend Euro Bußgeld ahnden.
Damit du sicher und rechtskonform heizen kannst, haben wir hier die wichtigsten Vorschriften für deinen Heizraum zusammengetragen – allerdings wie immer ohne rechtlichen Anspruch auf Vollständigkeit.

Erweiterte Nutzung des Heizraums
Prinzipiell ist der Heizraum zweckgebunden: Hier finden die Heizanlage sowie gegebenenfalls auch eine Wärmepumpe oder ein Blockheizkraftwerk Platz. Allerdings darfst du den Heizraum mit Einschränkungen auch als Lagerraum nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die gelagerten Gegenstände weit genug von der Heizung entfernt befinden, damit der Heizraum zu jeder Zeit ungehindert zugänglich bleibt.
Wichtig
Rund um den Heizraum oder Aufstellraum hat der Brandschutz immer Priorität! Deshalb darfst du brennbare Materialien wie Farben oder Lacke hier nicht verstauen. Wenn du Brennstoffe lagern willst, gelten dafür ebenfalls Beschränkungen. So musst du Heizöl-Vorräte über 500 Liter in einem abgetrennten Raum lagern.
Ausreichende Größe
Mindestens acht Kubikmeter muss der Heizraum messen, um eine ausreichende Belüftung der Heizungsanlage zu ermöglichen. Die Deckenhöhe darf dabei nicht niedriger als zwei Meter ausfallen. Grund hierfür ist das erhöhte Vergiftungsrisiko durch Kohlenmonoxid in niedrigen Räumen: Im Brandfall steigt das gefährliche Gas nach oben. Bei einer Deckenhöhe unter zwei Metern ist die Gasbelastung dann auf Kopfhöhe am größten. Je höher also die Zimmerdecke, desto mehr Zeit verbleibt den Bewohnern, bevor das Kohlenmonoxid zu Bewusstseinsverlust führen kann.
Benachbarte Räume
Der Heizraum darf ausschließlich über einen Nicht-Wohnraum erreichbar sein – in der Regel über einen Flur oder von außerhalb des Gebäudes. Ausgeschlossen ist beispielsweise eine unmittelbare Verbindung des Heizraums mit dem Hobbykeller, Wohnzimmer oder Treppenhaus. Auf diese Weise greift das Feuer im Ernstfall zunächst auf die weniger belebten Gebäudeteile über. Den Bewohnern bleibt mehr wertvolle Zeit, um das Gebäude zu verlassen.
Brandschutztüren in Fluchtrichtung
Im Hinblick auf den Brandschutz stellen Wandöffnungen wie Fenster oder Türen immer eine Schwachstelle dar: Lassen sich diese nicht besonders dicht verschließen, strömt kontinuierlich neuer Sauerstoff in den Raum, der dem Feuer als Nahrung dient. Deshalb sieht die Feuerungsverordnung beim Heizraum effektive Brandschutztüren vor. Diese haben eine erhöhte Feuerwiderstandsdauer und schließen zudem besonders dicht, um ungewollten Zustrom von Luft zu verhindern. Beim Aufstellraum ist eine Brandschutztür hingegen nicht verpflichtend.
Ein weiterer Vorteil von Brandschutztüren: Manche Gebäudeversicherungen setzen Zugänge mit einer bestimmten Feuerwiderstandsdauer voraus. Mit der Installation einer Brandschutztür sicherst du dich also gegebenenfalls den vollen Versicherungsumfang. Damit die Hausbewohner den Heizraum im Ernstfall schnellstmöglich verlassen können, müssen die Brandschutztüren außerdem in Fluchtrichtung öffnen – also vom Inneren des Heizraums nach außen.
Öffnungen für die Luftversorgung
Eine obere und eine untere Öffnung ins Freie ist notwendig, damit die Feuerstätte mit ausreichend Verbrennungsluft versorgt wird und die Bewohner den Heizraum sicher betreten können. Der Querschnitt der Öffnungen beträgt mindestens 150 Quadratzentimeter und steigt um je zwei Quadratzentimeter pro Kilowatt Nennleistung der Anlage.
Baulicher Brandschutz
Im Brandfall sorgt eine hohe Feuerwiderstandsdauer von tragenden Wänden, Stützen, Decke, Fußboden, Fenstern und Türen für einen entscheidenden Vorsprung: Im Idealfall breitet sich das Feuer nur langsam aus und die zügigen Löscharbeiten können ein Übergreifen auf andere Gebäudeteile verhindern.
Feuerbeständige Lüftungsleitungen
Auch sämtliche Lüftungskanäle im Heizraum müssen im Sinne der DIN 4102 „feuerbeständig“ sein. Das bedeutet, dass die Leitungen der Feuerwiderstandsklasse F90 entsprechen und damit eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen.
Diese Vorgabe schließt auch Leitungen ein, die den Heizraum lediglich durchqueren und der Belüftung anderer Räume dienen. Alternativ lassen sich solche Durchführungen auch mit einer feuerbeständigen Feuerschutzklappe ausrüsten. Leitungen, die der Belüftung des Heizraums selbst dienen, dürfen nicht mit anderen Räumen verbunden sein. So wird die Ausbreitung von giftigem Kohlenmonoxid in andere Räume bei einem Brand verlangsamt.
Notschalter und Hinweisschilder
Eine Notabschaltung und entsprechende Hinweisschilder außerhalb des Heizraums sind nur dann erforderlich, wenn im Raum weitere Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe installiert sind.
Anforderungen an den Aufstellraum
Wenn die Nennleistung deiner Heizanlage unter 50 Kilowatt liegt oder mit flüssigen bzw. gasförmigen Brennstoffen versorgt wird, reicht ein Aufstellraum anstelle eines Heizraums. Auch hier gilt es auch hier, gewisse Vorgaben zu beachten. Diese ähneln den Anforderungen an den Heizraum, allerdings sind die Vorgaben weniger strikt. Welche Abweichungen vom Heizraum gelten, haben wir an dieser Stelle kurz zusammengefasst – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Raumgröße
Das Raumvolumen von Aufstellräumen muss mindestens 4 Kubikmeter je Kilowatt Leistung der Heizanlage betragen. Der Raum muss eine Grundfläche von mehr als 7,5 Quadratmetern aufweisen. Eine Ausnahme besteht für Gasheizungen und kleinere Heizungsanlagen, deren Nennleistung unter 28 Kilowatt liegt: Diese dürfen in sogenannten Abstellräumen untergebracht sein, die weniger als 7,5 Quadratmeter Fläche bieten.
Luftversorgung
Bei Aufstellräumen beträgt der Querschnitt der Öffnungen für die Belüftung mindestens 150 Quadratzentimeter. Im Gegensatz zum Heizraum muss der Querschnitt nicht mit der Leistung des Wärmeerzeugers wachsen, da im Aufstellraum nur Anlagen mit recht niedriger Leistung erlaubt sind.
Zugang
Anders als die größeren Heizräume benötigen Aufstellräume nicht zwingend eine Brandschutztür. Aus Sicherheitsgründen sollte sich die Tür allerdings auch hier in Fluchtrichtung öffnen.
Notschalter
Aufstellräume benötigen keinen Notschalter zum schnellen Abschalten der Heizungsanlage. Allerdings ist der Notschalter durchaus sinnvoll – auch wenn es keine verbindliche Vorschrift dafür gibt. Mit seiner Hilfe lassen sich die Heizung und ihre angeschlossenen Verbraucher im Notfall gemeinsam abschalten.
Fazit: Heizraum und Aufstellraum nicht vernachlässigen!
Häufig wird der Standort der Heizungsanlage im Haus pauschal als Heizraum bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um einen stehenden Begriff, den die Feuerungsverordnung in jedem Bundesland genau festlegt. Als Privateigentümer mit einer Heizanlage unter 50 Kilowatt Nennleistung oder einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff ist der „Heizraum“ dann eigentlich ein Aufstellraum und kein Heizraum im Sinne der FeuVO.
Je nach Brennstoff und Nennleistung der Feuerstätte müssen Hausbesitzer eine Reihe von Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz umsetzen. Auf diese Weise schützt du Menschenleben und Gebäude gleichermaßen. Neben juristischen Konsequenzen können sich unzureichende Maßnahmen auch auf die Zahlungsbereitschaft deiner Versicherung auswirken. Insofern solltest du den Heizraum beziehungsweise Aufstellraum immer im Sinne der geltenden Vorschriften gestalten!
Wenn du mehr über die notwendigen Maßnahmen in deinem Heizungs- oder Aufstellraum erfahren möchtest, wende dich am besten an deinen Heizungsinstallateur oder Schornsteinfeger. Diese wissen genau, welche Vorschriften für deinen Wohnbereich gelten.
Inwiefern du deinen Heizraum parallel als Lagerraum nutzen darfst, erfährst du in der Feuerungsverordnung deines Bundeslandes. Auf keinen Fall erlaubt sind jedoch brennbare Materialien wie Lacke oder Farben. Platziere gelagerte Gegenstände außerdem nicht zu nah an der Heizungsanlage: Diese muss jederzeit zugänglich bleiben. Im Brandfall müssen Bewohner den Heizraum zudem schnell verlassen können – deshalb darf der Weg zum Ausgang nicht versperrt oder behindert werden. Bedenke dabei, dass die Definition Heizraum lediglich für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennleistung von mehr als 50 Kilowatt gilt. Beim Aufstellraum gestalten sich die Vorgaben in vielen Punkten anders.
Liegt die Nennleistung deiner Heizungsanlage bei über 50 kW, benötigst du einen Heizraum mit mindestens 8 m³ Raumvolumen. Die lichte Raumhöhe muss dabei mindestens 2 m betragen. Fällt die Leistung deiner Anlage niedriger als 50 kW aus, spricht man stattdessen von einem Aufstellraum. Hier darf das Raumvolumen auch unter 8 m³ liegen.
Einen separaten Heizraum benötigen Feuerstätten für feste Brennstoffe, wenn ihre Nennleistung über 50 kW liegt. Für den Heizraum gelten zudem die Brandschutzvorschriften der Feuerungsverordnung (FeuVO).
Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen arbeiten und mehr als 50 kW Nennleistung erbringen, müssen in einem separaten Heizraum untergebracht werden. Für diesen Raum gelten strengere Vorschriften als für die kleineren Aufstellräume. In einem Aufstellraum stehen Anlagen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen oder mit festen Brennstoffen, die weniger als 50 kW Leistung aufweisen. Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, erfährst du in der Feuerungsverordnung (FeuVO) deines Bundeslandes.