Ratgeber: Kältemittel
Abbildung eines Manometers
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Kältemittel von Wärmepumpen: Was ist noch erlaubt?

Viele Wärmepumpen in Deutschland laufen mit synthetischen Kältemitteln wie R410A, die als klimaschädlich gelten. Einige davon werden mittelfristig verboten. Wir erklären, wie die Rechtslage genau aussieht – und wie du davon sogar finanziell profitieren kannst.

Welche Aufgabe hat das Kältemittel in der Wärmepumpe?

Das Kältemittel ist für den Wärmetransport in der Wärmepumpe zuständig. Wird das ursprünglich flüssige Kältemittel durch die Umweltwärme erwärmt, wandelt es sich in ein Gas um. Das Gas wird dann verdichtet, wodurch sich seine Temperatur erhöht. Diese Wärme kann zum Heizen und für die Warmwasserbereitung genutzt werden.

Sind synthetische Kältemittel gefährlich?

Ältere Wärmepumpen nutzen häufig synthetische Kältemittel wie R410A. Diese gelten als zuverlässig, bergen aber ein hohes Treibhauspotenzial, das sogenannte Global Warming Potential (GWP). Das GWP gibt an, wie stark ein Kältemittel die Atmosphäre innerhalb von 100 Jahren im Vergleich zu CO₂ (Referenzwert = 1) aufheizt. Wärmepumpen neuerer Bauart setzen zunehmend auf umweltfreundlichere Kältemittel wie R32 oder natürliche Kältemittel wie Propan (R290). Solche Stoffe haben einen deutlich geringeren Einfluss auf das Klima.

GWP von Kältemitteln im Vergleich

Je niedriger der GWP-Wert, desto klimafreundlicher ist das Kältemittel: Während Propan (R290) mit einem GWP von 3 nahezu CO₂-neutral ist, erreicht R32 bereits einen GWP von 675 und R410A sogar einen GWP von 2088.
Grafik zum Treibhauspotenzial von Kältemitteln

Ist das Kältemittel R410A ab 2025 verboten?

Nicht für alle Wärmepumpen. Richtig ist: Die EU will die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen bis 2050 beenden. Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 sieht bis dahin eine schrittweise Reduzierung vor.

Die Regelungen sind komplex, denn die Verordnung unterscheidet zum einen zwischen Monoblock-Wärmepumpen und Split-Wärmepumpen, die aus zwei Geräten bestehen. Zum anderen spielen die Leistung der Anlage sowie die Menge des verwendeten Kältemittels eine Rolle.

Die wichtigsten Punkte: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Split-Wärmepumpen, die mit weniger als 3 Kilogramm Kältemittel befüllt sind, in der EU nicht mehr verkauft werden, wenn das Kältemittel einen GWP von 750 überschreitet – dazu zählt auch R410A. Bereits installierte Wärmepumpen sind davon aber nicht betroffen: Du kannst deine vor 2025 in Betrieb genommene Anlage problemlos weiterbetreiben – unabhängig davon, welches Kältemittel sich darin befindet.

Bei Monoblock- oder Split-Geräten mit höherer Leistung sind mittelfristig noch strengere GWP-Grenzwerte vorgesehen, diese gelten aber frühestens ab 2027.

Hier die Regeln im Detail:

Kältemittel verboten? Das gilt für Monoblock-Wärmepumpen


AnlagenleistungJahrMaximaler GWP-Wert
bis 50 kW2027150
ab 50 kW2030150
bis 12 kW2032F-Gase Verbot
alle Größen2050F-Gase Verbot

Kältemittel verboten? Das gilt für Split-Wärmepumpen


Anlagenleistung / KältemittelmengeJahrMaximaler GWP-Wert
Bis 3 Kilogramm F-Gas2025750
bis 12 kW2027150 für Luft-Wasser-Wärmepumpen
bis 12 kW2029150 für Luft-Luft-Wärmepumpen
ab 12 kW2029750
ab 12 kW2033150
bis 12 kW2035F

Zur besseren Einordnung: Für ein Einfamilienhaus mit 100 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche benötigst du je nach Baujahr und Dämmstandard in der Regel eine Wärmepumpe mit einer thermischen Leistung von 6 bis 8 kW.

Förderung: Warum das Kältemittel eine Rolle spielt

Für den Einbau einer Wärmepumpe erhältst du eine Basisförderung von derzeit bis zu 30 Prozent. Wenn die Anlage ein natürliches Kältemittel nutzt, erhältst du zusätzlich 5 Prozent Bonus. Das kann sich lohnen – muss es aber nicht. Denn Wärmepumpen mit bald verbotenen Kältemitteln wie R410A sind oft deutlich günstiger. Gerade wenn Hersteller ihre Restbestände abverkaufen, können die Preisnachlässe größer sein als der Förderbonus für das „bessere“ Kältemittel. Es kann sich also lohnen, gezielt nach einem Auslaufmodell zu suchen – auch wenn es keinen Zuschlag bei der Förderung gibt.

Artikel-Tipp zum Weiterlesen

Kauf und Installation von Wärmepumpen werden durch die KfW gefördert. Mehr dazu im Ratgeber "Das kostet eine Wärmepumpe".

Schadet ein altes Kältemittel nicht der Umwelt?

Nein. Solange deine Wärmepumpe einwandfrei funktioniert, besteht kein Grund zur Sorge. Das Kältemittel zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf. Wenn du dich für den Austausch der Wärmepumpe entscheidest, wird das alte Kältemittel von Profis fachgerecht recycelt oder entsorgt. Es gelangt also auch dann nicht unkontrolliert in die Atmosphäre. Der Weiterbetrieb deiner bestehenden Anlage ist daher nicht nur rechtlich unbedenklich, sondern auch ökologisch vertretbar.

Muss ich das Kältemittel nachfüllen?

Normalerweise nicht. Wärmepumpen sind geschlossene Systeme. Wenn keine Undichtigkeiten auftreten, bleibt das Kältemittel über viele Jahre im Kreislauf. Sollte doch einmal etwas nachgefüllt werden müssen, darf das auch bei älteren Geräten weiterhin erfolgen. Allerdings solltest du dich darauf einstellen, dass die Preise für Kältemittel wie R410A durch die sinkende Verfügbarkeit steigen können.

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