Letzte Aktualisierung:
10.05.2025
5 Minuten
Was ist das Solarspitzengesetz?
Am 25. Februar 2025 trat das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft. Offizieller Titel: "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" (zum offiziellen "Bundesgesetzblatt"). Wie der Titel bereits sagt, enthält es mehrere Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen von PV-Strom. Das ist unter anderem wichtig, um die Netzstabilität zu gewährleisten und soll neue Anreize für den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom schaffen und somit für eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien sorgen.
Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Im Zusammenhang mit dem neuen PV-Gesetz kommt vor allem eine Frage immer wieder auf: Bedeutet die Einführung des Solarspitzengesetzest die Abschaffung der Einspeisevergütung? Die Antwort ist klar: Nein, mit dem Solarspitzengesetz 2025 wird die Einspeisevergütung nicht abgeschafft, sie bleibt weiterhin bestehen, allerdings erhalten Betreibende von Solaranlagen bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert wird. Das bedeutet, dass zukünftig der Zeitraum, in dem wegen negativer Strompreise keine Einspeisevergütung gezahlt wird, an die Garantielaufzeit von 20 Jahren angehängt wird, und zwar in Viertelstundentaktungen (Paragraf 51a EEG2).
Negative Strompreise entstehen, wenn an der Strombörse mehr Strom angeboten als nachgefragt wird – also ein Überangebot vorliegt. In solchen Situationen fällt der Börsenpreis unter null, was bedeutet, dass Stromproduzenten zahlen müssen, damit ihr Strom abgenommen wird. Hier erfährst du mehr darüber, wie sich der Strompreis bei EWE zusammensetzt.
Welche Änderungen bringt das Solarspitzengesetz ab 2025 für PV-Anlagen?
Vor allem für Betreibende von neuen PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, wird sich zukünftig einiges ändern. Die zentralen Neuerungen sind diese:
Sind Bestandsanlagen vom Solarspitzengesetz betroffen?
Für Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb waren, bleiben bestehende Förderbedingungen wie Einspeisevergütung oder bestehende Messtechnik in der Regel erhalten. Dennoch können Betreibende von Bestandsanlagen freiwillig in neue Regelungen wechseln – als Anreiz werden ihre Vergütungssätze im Fall eines Wechsels um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Die Frage, ob sich ein Wechsel im Einzelfall lohnt, solltest du in einem individuellen Beratungsgespräch klären. Hier kannst du Kontakt mit unserem Solar-Expertenteam aufnehmen, außerdem direkt online ein erstes Angebot mit wenigen Klicks anfordern.
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