Ratgeber: Solarspitzen­gesetz
Mehrfamilienhäuser mit Solarmodulen auf dem Dach
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Solarspitzengesetz 2025: Das ändert sich für PV-Anlagen

Das Solarspitzengesetz soll für mehr Flexibilität beim Einspeisen von Solarstrom ins Netz sorgen und damit die Netzstabilität stärken. Der neue Rechtsrahmen bringt wichtige Änderungen für Betreibende von Solaranlagen. Was sich konkret ändert, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist das Solarspitzengesetz?

Am 25. Februar 2025 trat das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft. Offizieller Titel: "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen" (zum offiziellen "Bundesgesetzblatt"). Wie der Titel bereits sagt, enthält es mehrere Maßnahmen zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen von PV-Strom. Das ist unter anderem wichtig, um die Netzstabilität zu gewährleisten und soll neue Anreize für den Eigenverbrauch und die Speicherung von Solarstrom schaffen und somit für eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien sorgen.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Im Zusammenhang mit dem neuen PV-Gesetz kommt vor allem eine Frage immer wieder auf: Bedeutet die Einführung des Solarspitzengesetzest die Abschaffung der Einspeisevergütung? Die Antwort ist klar: Nein, mit dem Solarspitzengesetz 2025 wird die Einspeisevergütung nicht abgeschafft, sie bleibt weiterhin bestehen, allerdings erhalten Betreibende von Solaranlagen bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert wird. Das bedeutet, dass zukünftig der Zeitraum, in dem wegen negativer Strompreise keine Einspeisevergütung gezahlt wird, an die Garantielaufzeit von 20 Jahren angehängt wird, und zwar in Viertelstundentaktungen (Paragraf 51a EEG2).

Was sind negative Strompreise?

Negative Strompreise entstehen, wenn an der Strombörse mehr Strom angeboten als nachgefragt wird – also ein Überangebot vorliegt. In solchen Situationen fällt der Börsenpreis unter null, was bedeutet, dass Stromproduzenten zahlen müssen, damit ihr Strom abgenommen wird. Hier erfährst du mehr darüber, wie sich der Strompreis bei EWE zusammensetzt.

Welche Änderungen bringt das Solarspitzengesetz ab 2025 für PV-Anlagen?

Vor allem für Betreibende von neuen PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, wird sich zukünftig einiges ändern. Die zentralen Neuerungen sind diese:

  • Smart-Meter-Pflicht: Neue PV-Anlagen mit einer Leistung ab 7 Kilowatt-Peak (kWp) müssen mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet werden, auf Entscheidung des jeweiligen Messstellenbetreibers können davon auch Anlagen mit einer Größe zwischen 2 und 7 kWp betroffen sein. Diese Technik ermöglicht es Netzbetreibern, die Einspeisung flexibel zu steuern und so Netzüberlastungen zu vermeiden.
  • Regulierung der Einspeisevergütung: Wie oben bereits erwähnt, entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Der ausgefallene Zeitraum wird allerdings an die garantierte Förderzeit von 20 Jahren angehängt. Es gibt jedoch Ausnahmen: Betreibende von PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 2 kWp erhalten trotz negativer Strompreise weiterhin eine Einspeisevergütung. Diese Ausnahme gilt auch Betreibende von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 100 kWp – solange bei diesen noch kein Smart Meter installiert ist.
  • Einspeisebegrenzung: PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 25 kWp dürfen maximal 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen, solange kein Smart Meter und eine Steuerbox installiert sind. Betreibende von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 kWp und 100 kWp, die eine Einspeisevergütung erhalten, müssen darüber hinaus gewährleisten, dass ihre Anlagen vom Netzbetreiber ferngesteuert werden können. Betreibende von PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 kWp und 100 kWp, die ihren Strom in freiwilliger Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen, unterliegen nicht der 60-Prozent-Grenze, aber müssen dem Direktvermarkter und dem Netzbetreiber ermöglichen, ihre Anlagen fernzusteuern. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, das Stromnetz vor Überlastung zu schützen.
  • Entgelte für Smart Meter: Für Betreibende von PV-Anlagen, die zum Einbau von Smart Metern verpflichtet sind, ist der Einbau der Geräte kostenlos. Aber die bereits jetzt anfallenden Entgelte für den Smart Meter werden erhöht. Für Anlagen bis 15 kWp liegt die Preisobergrenze nun bei 50 Euro, für Anlagen von zwischen 15 und 25 kWp bei maximal 110 Euro und bei Anlagen zwischen 25 und 100 kWp bei maximal 140 Euro. Hinzu kommen weitere 50 Euro pro Jahr für die Steuerbox.

Artikel-Tipp zum Weiterlesen

PV-Anlagen spielen eine zentrale Rolle, wenn du deine Strombezugskosten senken möchtest. Der Stromspeicher ist ein weiterer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit, Autarkie und Effizienz. Informiere dich dazu auch gerne in unserem Ratgeber zum Thema Solarstrom speichern".

Sind Bestandsanlagen vom Solarspitzengesetz betroffen?

Für Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb waren, bleiben bestehende Förderbedingungen wie Einspeisevergütung oder bestehende Messtechnik in der Regel erhalten. Dennoch können Betreibende von Bestandsanlagen freiwillig in neue Regelungen wechseln – als Anreiz werden ihre Vergütungssätze im Fall eines Wechsels um 0,6 Cent pro Kilowattstunde erhöht.

Die Frage, ob sich ein Wechsel im Einzelfall lohnt, solltest du in einem individuellen Beratungsgespräch klären. Hier kannst du Kontakt mit unserem Solar-Expertenteam aufnehmen, außerdem direkt online ein erstes Angebot mit wenigen Klicks anfordern.

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