Letzte Aktualisierung:
17.09.2025
4 Minuten
Betreiber:innen von PV-Anlagen und Verbraucher:innen, die den Kauf einer Anlage planen, sind verunsichert. Wird die Einspeisevergütung für Solarstrom abgeschafft? Wir erklären, was aktuell geplant ist, welche Erträge du mit einer Einspeisevergütung erzielen kannst – und ob sich eine Photovoltaikanlage auch ohne Einspeisevergütung lohnt.
Nein, bislang ist nicht sicher, dass die Einspeisevergütung abgeschafft wird. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat im August 2025 erklärt, dass eine Förderung für neue privat betriebene PV-Anlagen nicht notwendig sei und damit eine politische Diskussion über das Thema angestoßen. Aktuell* jedoch gilt unverändert: Betreiber:innen von privaten PV-Anlagen erhalten weiterhin über 20 Jahre einen festen Betrag für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen.
Wann wird schon jetzt keine Einspeisevergütung gezahlt?
Bereits das 2025 eingeführte Solarspitzengesetz sorgte für Verunsicherung darüber, ob die Einspeisevergütung abgeschafft würde. Tatsächlich regelt es, dass immer dann keine Einspeisevergütung gezahlt wird, wenn das Angebot an der Strombörse höher ist als die Nachfrage.
Für PV-Anlagen, die nach dem 1. August 2025 in Betrieb gehen, erhältst du eine Einspeisevergütung von 7,86 Cent pro kWh für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak (kWp) und 6,80 Cent pro kWh für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp – jeweils nach ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtleistung. Hier ein Rechenbeispiel für eine typische Anlage eines 4-Personen-Haushalts in einem Einfamilienhaus mit einer Eigenverbrauchsquote von 75 Prozent – diese definiert, wie viel Prozent deines Bedarfs du ganzjährig selbst abdeckst. Abhängig von Verbrauch, Witterung und Tageszeit verbleibt ein Verbrauchsanteil, der durch Strom aus dem öffentlichen Netz abgedeckt wird.
Fünf Sechstel der eingespeisten Menge werden nach dem Fördersatz für Anlagen bis zu 10 kWp vergütet und ein Sechstel mit dem Fördersatz für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp. Danach beträgt der 10-kWp-Anteil 7.812,5 kWh und der 2-kWp-Anteil 1.562,5 kWh.
Die Vergütung berechnet sich also wie folgt:
Die Einspeisevergütung für diesen Haushalt würde somit pro Jahr 720,31 Euro betragen oder rund 14.400 Euro für den Förderzeitraum von 20 Jahren. Das ist allerdings ein Idealwert, der durch Witterungs- und Standortbedingungen oder technische Verluste in der Praxis geringer ausfällt. Zudem sinkt die Leistung der Module erfahrungsgemäß um 0,3 bis 0,5 Prozent pro Jahr. Realistisch ist eine Gesamtsumme von rund 12.500 Euro.
Gut zu wissen
Schnelles Handeln lohnt sich auch bei Fortbestehen der geltenden Einspeisevergütungsregeln – denn seit 2025 gilt wieder die sogenannte „Degression“. Das bedeutet: Die Vergütungssätze sinken jedes halbe Jahr um 1 Prozent.
Auch ohne Einspeisevergütung lohnt sich der Betrieb einer PV-Anlage. Vorausgesetzt, du nutzt den größten Teil des Stroms für den Eigenverbrauch. Denn die Produktionskosten des Solarstroms – die sogenannten „Gestehungskosten“ – liegen im Schnitt bei rund 10 Cent pro kWh1. Das ist deutlich niedriger als für Strom, den du aus dem öffentlichen Netz beziehst, 2025 etwa lag der Durchschnittspreis in Deutschland bei rund 35 Cent pro kWh2. Dabei solltest du folgende Punkte berücksichtigen:
*Stand: September 2025
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Quelle: Fraunhofer ISE
Quelle: Verivox