Steuerregeln für PV-Anlagen: Das solltest du wissen
Steuerliche Regelungen machen die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen finanziell attraktiv. In diesem Ratgeber erklären wir, welche Regeln für den Kauf von Anlagen, Einspeisevergütung und steuerliche Beratung gelten.
Null-Prozent-Umsatzsteuer für Lieferung und Installation
Seit dem 1. Januar 2023 liegt der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und Installation bestimmter PV-Anlagen bei null Prozent. Dieser Nullsteuersatz gilt nicht nur für Solarmodule, sondern auch für Speicher sowie wesentliche Komponenten für den Betrieb, wie beispielsweise Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagementsystem, Solarkabel, Wielandsteckdose oder Backup-Box.
Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder öffentlichen Gebäuden installiert wird und laut Marktstammdatenregister eine Bruttoleistung von nicht mehr als 30 Kilowatt Peak (kWp) aufweist.
In bestimmten Fällen, beispielsweise bei größeren Mietshäusern, können auch Anlagen mit höherer Leistung von dieser Regelung profitieren. Nicht vom Nullsteuersatz begünstigt sind hingegen Stromverbraucher, die den Solarstrom nutzen sollen, beispielsweise Wärmepumpen, Wallboxen oder Wasserstoffspeicher.
Keine Einkommensteuer für kleine Photovoltaikanlagen
Auch die Einnahmen aus der Einspeisevergütung und der Eigenverbrauch des Stroms sind für bestimmte PV-Anlagen seit 2023 von der Einkommensteuer befreit. Dies betrifft:
- PV-Anlagen mit bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern und anderen Gebäuden.
- PV-Anlagen mit bis zu 15 kWp pro Wohneinheit auf Mehrfamilienhäusern. Das gilt auch dann, wenn Gewerbeeinheiten vorhanden sind, sofern die Gebäude überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden.
Die Gesamtleistung der steuerbefreiten Anlage darf 100 kWp pro steuerpflichtigem Betreiber oder steuerpflichtiger Betreiberin nicht überschreiten. Im Umkehrzug dürfen Abschreibungen und sonstige Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage nicht mehr geltend gemacht werden.
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Bei Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen können Lohnkostenanteile von maximal 6.000 Euro in Höhe von bis zu 20 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Anders als noch vor einigen Jahren dürfen sich Betreiber:innen von einkommensteuerbefreiten Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung, die auf oder neben Einfamilienhäusern stehen, bei Steuerthemen zu ihrer Anlage von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen.
Generell gilt: Bevor du dich dazu entschließt, aus steuerlichen Gründen eine PV-Anlage neu zu installieren, eine bestehende umzubauen oder deinen Eigenverbrauchsanteil zu verändern, solltest du unbedingt mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung besprechen, wie sich die gesetzlichen Regeln konkret auf deine individuelle Steuersituation auswirken.
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.
- Batteriespeicher für PV: Alles, was du wissen musst
- Bidirektionales Laden: Das Elektroauto als Stromspeicher
- Das regelt die Solarpflicht in Niedersachsen
- Der Unterschied zwischen Solar & Photovoltaik
- Marktstammdatenregister: alles zur Registrierung
- Mit Energiemanagementsystem Solarstrom optimal nutzen
- Photovoltaik auch in 2024 noch sinnvoll!
- Photovoltaik- Eigenverbrauch: Strom clever nutzen
- Photovoltaik: Funktion einer Solaranlage ganz simpel erklärt
- Photovoltaik-Förderung in 2024
- Photovoltaik-Module: Das müssen Sie wissen
- PV-Anlage: Die Vorteile von erneuerbaren Energien
- PV-Anlage: grüner Strom für den Eigenverbrauch
- So erkennen Sie seriöse Photovoltaik-Anbieter
- Solarspitzengesetz 2025: Das ändert sich für PV-Anlagen
- Vor Ort oder Online: Gut beraten zur eigenen PV-Anlage
- Warum jetzt die richtige Zeit für eine PV-Anlage ist
- Was bedeutet Nennleistung bei PV-Anlagen?
- Wie sinnvoll ist die Versicherung einer Solaranlage?