Ratgeber: Wärmepumpe versichern
Frau notiert sich etwas auf einem Zettel
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Ist es sinnvoll, eine Wärmepumpe zu versichern?

Elektronikschäden, Feuer, Unwetter oder Diebstahl: Welche Versicherung zahlt, wenn eine Wärmepumpe beschädigt, zerstört oder gestohlen wird? Und was passiert, wenn die Wärmepumpe selbst Schäden verursacht? Erfahre, wann die Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung greift – und ob eine Diebstahlversicherung sinnvoll ist.

Vorneweg: es besteht keine Pflicht, Wärmepumpen zu versichern. Doch wenn Wärmepumpen beschädigt, zerstört oder gestohlen werden, entstehen erhebliche Kosten. Zudem können auch durch die Wärmepumpen Beschädigungen bei Dritten verursacht werden. Welche unterschiedlichen Wärmepumpen-Typen es gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Ist die Wärmepumpe in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Gegen viele Gefahren ist eine Wärmepumpe durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dennoch solltest du die Installation der Pumpe deinem Versicherer melden und diese eigens in der Versicherung aufnehmen lassen. Denn dadurch steigt der Wert deines Hauses – und im Zweifel auch die Versicherungssumme im Schadensfall. Die Wohngebäudeversicherung umfasst typischerweise Schäden durch:

  • Feuer – dazu zählt neben Bränden auch Blitzschläge und Explosionen
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser, beispielsweise durch Rohrbruch oder Frostschäden an der Wärmepumpe.

Wichtig: Die Wärmepumpe ist jedoch nur in der Wohngebäudeversicherung mitgesichert, wenn sie als fester Bestandteil des Gebäudes gilt. Dazu muss sie mit dem Gebäude fest verbaut sein.

Welche Versicherung deckt Schäden an der Elektronik der Wärmepumpe ab?

Manche Wohngebäudeversicherungen decken auch Schäden ab, die durch Fehler der Elektronik verursacht werden können, beispielsweise durch Überspannung. Ist dies nicht der Fall, kann eine separate Elektronikversicherung sinnvoll sein. Solche Versicherungen umfassen darüber hinaus in der Regel auch Schäden, die durch Bedienungsfehler entstehen.

Welche Schäden deckt die Haftpflichtversicherung für Wärmepumpen ab?

Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die eine Wärmepumpe bei Dritten verursachen kann. Typische Fälle sind Wasserschäden beim Nachbarn, die durch einen Defekt der Pumpe verursacht wurden.

Wie kann ich eine Wärmepumpe gegen Naturkatastrophen versichern?

Je nach Standort kann eine Wärmepumpe durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch, Starkregen oder andere Naturkatastrophen bedroht sein. In diesem Fall können zusätzliche Versicherungen sinnvoll sein, die beispielsweise als Elementarschadenversicherung, Extremwetterschutzversicherung oder Naturgefahrenversicherung angeboten werden. Naturkatastrophen werden oft auch durch sogenannte Allgefahrenversicherungen abgedeckt – diese bieten darüber hinaus auch Versicherungsschutz gegen Vandalismus und Diebstahl.

Gut zu wissen: Viele Versicherungen zahlen nur, wenn die Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer ihren Obliegenheiten nachgekommen sind. Dazu kann beispielweise die regelmäßige Wartung der Wärmepumpe durch Fachbetriebe gehören. Prüfe darum unbedingt, ob und gegebenenfalls welche Obliegenheiten in deinem Vertrag stehen.

Sind Wärmepumpen gegen Diebstahl versichert?

Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Diebstahl nicht mit ab. Befindet sich die Wärmepumpen im Haus aufgestellt, kann ein Diebstahl durch die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Auch hier gilt: sprich mit deinem Versicherer und lass die Wärmepumpe in denen Versicherungsvertrag aufnehmen. Willst du eine Wärmepumpe im Außenbereich gegen Diebstahl versichern, musst du eine zusätzliche Versicherung abschließen, beispielsweise eine Allgefahrenversicherung, wie sie im vorangegangenen Punkt erwähnt wird. Eine andere Frage ist, ob eine Diebstahlversicherung für Wärmepumpen sinnvoll ist. Bislang gibt es nur wenige belegte Einzelfälle, in denen Wärmepumpen in Deutschland gestohlen wurden. Dabei handelte es sich zudem fast ausschließlich um Pumpen, die noch nicht installiert waren, sondern ungesichert auf der Baustelle standen.
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