Heizungswartung: Kosten, Pflichten und Vorteile 2026
Im Juli 2026 wurde aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das sieht u. a. vor, dass die 65-Prozent-Regel entfällt. Damit dürfen auch in Neubauten grundsätzlich Gas- und Ölheizungen installiert werden. Allerdings gilt eine "Biotreppe": Ab 2029 müssen fossile Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Brennstoffen nutzen, der sich schrittweise erhöht.
Details gibt's beim Bundeswirtschaftsministerium.
Gleichzeitig ändern sich die Fördersätze für den Einbau neuer Wärmepumpen. Die neuen Regeln findet Ihr auf unserer Infoseite.
Letzte Aktualisierung:
22.09.2026
3 Minuten
Auch wenn deine Heizung scheinbar zuverlässig arbeitet, solltest du sie regelmäßig von einem Fachbetrieb überprüfen lassen. Zum einen bist du gesetzlich dazu verpflichtet, wesentliche Komponenten regelmäßig warten zu lassen. Zum anderen profitierst du selbst davon. Denn Verschleiß und Verschmutzungen bleiben im Alltag oft unbemerkt. Lässt du sie nicht rechtzeitig beheben, können sich daraus Schäden entwickeln, die kostspielige Reparaturen verursachen. Daneben gibt es noch weitere Vorteile.
Eine regelmäßige Wartung:
Ist die Heizungswartung gesetzlich vorgeschrieben?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), auch Heizungsgesetz genannt, das im Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst hat, verpflichtet in § 60 Betreiber:innen von Heizungsanlagen dazu, dass sie Komponenten, „die einen wesentlichen Einfluss auf den Wirkungsgrad“ haben, regelmäßig fachgerecht warten und instand halten lassen. Ein bestimmtes Intervall für die Wartung ist nicht vorgeschrieben, die meisten Hersteller empfehlen jedoch eine jährliche Wartung. Oft ist die jährliche Wartung auch Voraussetzung für Garantie- oder Kulanzleistungen des Heizungsproduzenten. Auch einige Gebäudeversicherungen verlangen, dass die Heizungsanlagen regelmäßig gewartet werden.
Das kostet die Wartung verschiedener Heizungsarten
| Heizsystem | Wartungskosten/ pro Wartung |
| Pelletheizung | 150 – 280 € |
| Wärmepumpe | 150 € |
| Ölheizung | 150 – 250 € |
| Gasheizung | 90 – 150 € |
Dürfen die Kosten einer Heizungswartung auf die Nebenkosten umgelegt werden?
Die Heiznebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden – in begrenztem Umfang. Dazu gehören auch die Wartungskosten. Hierunter fallen das Einstellen des Brenners, die Reinigung des Heizkessels und die Überprüfung der Steuerung. Der Austausch von Kleinteilen wie Filter und Dichtungen kann über die Wartung abgerechnet werden. Reparaturen der Heizungsanlage sind nicht umlagefähig. Oft ist der Heizkostenabrechnung nicht zu entnehmen, ob nur eine Wartung durchgeführt oder ob die Heizungsanlage auch repariert wurde. Achte auf Kostenschwankungen zum Vorjahr. Wenn die Heiznebenkosten zum Beispiel mehr als fünf Prozent der Kosten für Brennstoff betragen, sollten Mieter Einsicht in die Rechnung verlangen
Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.
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EWE verpflichtet sich, den Kunden mit „Ökostrom“ zu versorgen. Das heißt, dass Strom in Höhe des Verbrauchs des Kunden aus Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nummer 1 Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in das Stromnetz eingespeist und (bilanziell) bereitgestellt wird. Der Nachweis erfolgt über die Entwertung von Herkunftsnachweisen beim Umweltbundesamt.
Erneuerbare Energie gemäß § 3 Nr. 21 EEG: a) Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, b) Windenergie, c) solare Strahlungsenergie, d) Geothermie, e) Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.