Ratgeber: EnEV und GEG
Stilisierte Abbildung eines Energiesparhauses auf einem Energisparausweis.

Letzte Aktualisierung:

06.01.2026

4 Minuten

Energieeinsparverordnung (EnEV): Das müssen Sie wissen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt energetische Standards für Neu- und Altbauten vor und ist darum relevant für Bauherr:innen, Käufer:innen und Erb:innen von Immobilien. Auch wenn die EnEV nicht mehr als eigenständiges Gesetz besteht, gelten ihre Vorgaben als Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) weiter.

Ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) noch gültig?

Neben der EnEV enthielten auch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Vorgaben in puncto Energieeffizienz. Alle drei wurden zur besseren Übersichtlichkeit 2020 zusammengeführt und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG wurde zuletzt 2024 novelliert, wobei die Anforderungen der EnEV weitestgehend übernommen wurden.

Übrigens

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, enthält neben energetischen Vorgaben für Gebäude auch Regeln dazu, welche Heizsysteme erlaubt sind – und wie sie staatlich gefördert werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Heizungsgesetz: Das müssen Sie wissen“.

Was ist das Ziel der EnEV?

Ziel der EnEV (heute Teil des GEG) ist es, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen. Dazu sollen neu errichtete Gebäude möglichst wenig Energie verbrauchen und ihren Energiebedarf möglichst über regenerative Energieträger decken. Für Bestandsgebäude macht die EnEV Vorgaben zur Verbesserung des Energiestandards, beispielsweise durch den Austausch alter Heizungen und Anlagen sowie durch Dämmmaßnahmen. Der energetische Zustand wird in einem Energieausweis dokumentiert.

Wie wird der Primärenergiebedarf ermittelt?

Der Primärenergiebedarf ist in der EnEV ein entscheidendes Kriterium für die Bewertung von Gebäuden. Er beinhaltet zum einen den Endenergiebedarf – die Menge an Energie, die ein Gebäude beispielsweise für Heizung und Warmwasser in einem bestimmten Zeitraum benötigt. Zum anderen wird die Energie berücksichtigt, die im Vorfeld durch Erzeugung, Transport, Verteilung und Speicherung verbraucht wurde.

Darum gibt es für jeden Energieträger im Gebäude einen sogenannten Primärenergiefaktor. Mit diesem Faktor wird der Endenergiebedarf multipliziert: Strom, der aus fossilen Energien produziert wird, hat beispielsweise den Faktor 1,8, Erdgas und Flüssiggas den Faktor 1,1 und erneuerbare Energien wie Solarenergie den Faktor 0,0. So bringt selbst erzeugte Solarwärme durch eine Solarthermieanlage einen rechnerischen Vorteil gegenüber zugekaufter Heizenergie einer Öl- oder Gasheizung.

Welche Gebäude fallen unter die EnEV?

Die EnEV gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und Betriebsgebäude. Einige Wohngebäude können von der EnEV ausgenommen sein, wenn sie für weniger als vier Monate jährlich genutzt werden oder wenn sie bei begrenzter Nutzungsdauer weniger als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung verbrauchen.

Schematische Darstellung der Maßnahmen für ein energieeffizientes Haus

Was schreibt die EnEV bei Neubauten vor?

Die EnEV gibt Richtwerte für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Wärmeverluste vor, die nicht überschritten werden dürfen. Neubauten müssen dementsprechend gebaut und gedämmt werden.

Was schreibt die EnEV bei Altbauten vor?

Wer ab dem 1. Januar 2002 einen Altbau gekauft oder geerbt hat, muss die oberste Geschossdecke sanieren, wenn sie zugänglich und der darüberliegende Raum unbeheizt ist. Bei einer Erneuerung der Hausfassade muss diese gedämmt werden.

Darüber hinaus untersagt §10 der EnEV – heute im GEG §72 geregelt – den Betrieb von Heizkesseln, die flüssige oder gasförmige Brennstoffe nutzen und vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt worden sind. Gleiches gilt für Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind.

EnEV 2013, EnEV 2014, EnEV 2016: Welche EnEV ist derzeit gültig?

Sowohl die Bezeichnungen EnEV 2013, EnEV 2014 und EnEV 2016 sind weit verbreitet. Alle bezeichnen allerdings dieselbe Fassung. Hintergrund: Die geltende Fassung der EnEV, die 2020 gemeinsam mit EEWärmeG und EnEG im neuen GEG zusammengefasst wurde, war 2013 verabschiedet worden, trat 2014 in Kraft und enthielt bereits gehobene Anforderungen an Neubauten, die erst 2016 in Kraft traten.

Was passiert bei Nichteinhaltung der EnEV?

Wer gegen die EnEV verstößt, kann von Behörden wegen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern belegt werden. Die zuständigen Behörden führen Stichprobenkontrollen durch. Diese Kontrollen sind Ländersache.

Was dokumentiert ein Energieausweis?

Es gibt zwei Formen von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis erfasst den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf dem errechneten Energiebedarf. Der Ausweis muss unverzüglich nach Fertigstellung eines Neubaus an die Eigentümer:innen übergeben werden. Soll ein Gebäude verkauft werden, muss potenziellen Käufer:innen der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Hat sich die EnEV durch die Einführung des GEG im Jahr 2024 geändert?

Grundsätzlich bestehen die Anforderungen der EnEV seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt ist, weiter. Einige Details haben sich aber seit 2024 geändert:

  • Bis 2024 waren Angaben zu CO2-Emissionen freiwillig und insbesondere für Bedarfsausweise vorgesehen, seit 2024 sind Angaben zu CO2-Emissionen Pflicht für alle Ausweise.
  • Bis 2024 mussten nur Eigentümer:innen potenziellen Mieter:innen oder Käufer:innen den Energieausweis bei Besichtigung vorlegen, seit 2024 gilt dies ebenfalls für Makler:innen.
  • Bis 2024 durften nur bestimmte Berufsgruppen oder besonders geschulte Fachleute Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen, seit 2024 wurde der Kreis der Berufsgruppen, die die Ausweise erstellen dürfen, erweitert. Dazu gehören beispielsweise Schornsteinfeger:innen, Architekt:innen, Anlagentechniker:innen oder Bauphysiker:innen.
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