Letzte Aktualisierung:
06.01.2026
4 Minuten
So kannst du 2025 Strom und Internet im Homeoffice steuerlich absetzen
Wenn du regelmäßig im Homeoffice arbeitest, steigt dein Stromverbrauch – und oft nutzt du auch das Internet intensiver. Doch welche dieser Kosten kannst du steuerlich absetzen? Hier erfährst du alles zu Homeoffice-Pauschale, anteiligen Internetkosten, notwendigen Nachweisen für die Steuererklärung – und zu der Frage, ob sich der Aufwand lohnt.
Was kostet Homeoffice eigentlich?
Ein Arbeitstag im Homeoffice erspart dir zwar den Weg ins Büro. Dafür entstehen Kosten, die ansonsten dein Arbeitgeber übernehmen würde. Denn Laptop, Monitor, Licht und Router verbrauchen zusätzliche Energie. Zusammengerechnet entstehen pro Homeoffice-Tag rund 15 bis 40 Cent an Mehrkosten. Bei 120 Homeoffice-Tagen kommen so insgesamt 18 bis 48 Euro an zusätzlichem Stromverbrauch im Jahr zusammen.
Die berufliche Nutzung des Internets verursacht zwar selten echte Mehrkosten, kann aber dennoch anteilig abgesetzt werden, solange du deinen Internetanschluss auch für die Arbeit nutzt. Wie hoch der Anteil ist, hängt von deinem Jobprofil ab – also davon, wie sehr du tatsächlich auf Videocalls, Datenübertragung oder Online-Tools angewiesen bist.
Homeoffice-Pauschale: Die einfachste Lösung
Die Homeoffice-Pauschale, die 2020 eingeführt wurde, ist auch 2025 die unkomplizierteste Möglichkeit, deine Kosten geltend zu machen. Seit 2024 kannst du für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause gearbeitet hast, sechs Euro ansetzen – bis maximal 1.260 Euro im Jahr, das entspricht 210 Tagen. Dafür brauchst du keine Belege einzureichen – eine einfache Aufstellung deiner Homeoffice-Tage reicht aus.
Wichtig: Die Pauschale wirkt sich nur steuermindernd aus, wenn du insgesamt über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommst. Diese Hürde erreichen viele Arbeitnehmer:innen, die zusätzliche Werbungskosten geltend machen können, etwa für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten.
Strom- und Internetkosten: Was erkennt das Finanzamt an?
Statt der Homeoffice-Pauschale kannst du auch deine tatsächlichen Internetkosten absetzen, und zwar bis zu einem Maximalbetrag von 20 Euro pro Monat bzw. 240 Euro im Jahr. Erscheint dir das zu gering – etwa, weil du täglich an Videokonferenzen teilnimmst oder große Datenpakete bearbeitest –, kannst du dies durch Einzelnachweise belegen. Hält das Finanzamt die Belege für überzeugend, kannst du deine beruflichen Internetkosten in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzen.
Möchtest du auch deine Stromkosten nicht über die Homeoffice-Pauschale absetzen, benötigst du ein Arbeitszimmer, das räumlich abgetrennt ist und ausschließlich beruflich genutzt wird. Diese Kosten sind allerdings nur anteilig absetzbar, abhängig von der Wohnungsgröße. Ein Rechenbeispiel: Wenn deine Wohnung 100 Quadratmeter und dein Arbeitszimmer 20 Quadratmeter groß ist, kannst du 20 Prozent der Stromkosten steuerlich geltend machen.
Wie mache ich meine Strom- und Internetkosten in der Steuererklärung geltend?
Die Eintragungen laufen über die Anlage N:
- Homeoffice-Pauschale: Werbungskosten → Homeoffice-Pauschale
- Internetkosten: Werbungskosten → Telekommunikation bzw. Telefon/Internet
- Stromkosten: ebenfalls bei den Werbungskosten, mit kurzer Begründung
Das Finanzamt verlangt in der Regel keine Nachweise, sondern nur eine logisch nachvollziehbare Übersicht. Doch wenn etwas nicht stimmig wirkt, können Rückfragen kommen – etwa, wenn du eine hohe Zahl an Homeoffice-Tagen und gleichzeitig hohe Fahrtkosten angibst. Wenn du zum ersten Mal die Kosten für ein Arbeitszimmer in deiner Steuererklärung geltend machen möchtest, verlangt dein Finanzamt in der Regel, dass du zuvor einen Fragebogen ausfüllst.
Lohnt es sich, Strom und Internet steuerlich abzusetzen?
Ob sich die Sache rechnet, hängt von deinem Steuersatz und der Zahl deiner Homeoffice-Tage ab.
Eine Beispielrechnung: Für 100 Homeoffice-Tage erhältst du eine Pauschale von 600 Euro. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent erzielst du dadurch einen tatsächlichen Steuervorteil von rund 180 Euro.
Der Betrag ist zwar überschaubar, der Aufwand allerdings auch. Viele Arbeitnehmer:innen nutzen darum diese Möglichkeit zum Steuersparen.
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