Letzte Aktualisierung:
05.12.2024
5 Minuten
Nein, nicht jeder digitale Stromzähler ist ein Smart Meter, obwohl die Begriffe oft synonym verwendet werden. Ein digitaler Stromzähler ist grundsätzlich ein Gerät, das den Stromverbrauch elektronisch misst und anzeigt.
Ein Smart Meter geht einen Schritt weiter: Er besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Dabei handelt es sich um eine Schnittstelle für die Kommunikation zwischen deinem digitalen Stromzähler und deinem Netzbetreiber bzw. Energielieferanten. Das erlaubt die sowohl die Übermittlung als auch den Empfang von Daten.

Digitale Stromzähler bieten gegenüber traditionellen, analogen Modellen zahlreiche Vorteile, sowohl für Verbrauchende als auch für Energieversorger. Die wichtigsten dieser Vorteile:
Smart Meter bieten diese Vorteile auch – und können sogar noch mehr:
Die Kosten für einen digitalen Stromzähler, insbesondere für einen Smart Meter, können variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Die Einbaukosten werden von den Energieversorgern oder Netzbetreibern getragen. Findet der Einbau allerdings explizit auf Kundenwunsch statt, können die dadurch entstehenden Kosten jedoch über die Netzentgelte an die Verbrauchenden weitergegeben werden. Diese Umlage wird oft als Teil der Stromrechnung erhoben, ist aber mit 20 Euro gedeckelt – und damit kein sonderlicher Kostenfaktor.
Wer sich Sorgen über den Stromverbrauch eines digitalen Stromzählers macht, den können wir beruhigen: Die laufenden Kosten für den Betrieb sind im Vergleich zum Nutzen relativ gering. Die Geräte selbst verbrauchen nur eine minimale Menge an Strom im Bereich von wenigen Watt.


- Kunden, die in den letzten drei Jahren im Durchschnitt unter dem Verbrauch von 6.000 kWh pro Jahr geblieben sind, erhalten eine moderne Messeinrichtung.
- Einbau sukzessive bis 2032 in ganz Deutschland.
- Kunden mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch in den letzten drei Jahren von mehr als 6.000 kWh erhalten ein intelligentes
Messsystem.
- Kunden, die selbst Strom erzeugen (z.B. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage) mit mehr als 7 kW installierter Leistung, Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft- Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) über 7 kW installierte Leistung.
- Einbau sukzessive bis 2032 in ganz Deutschland.


- Aufgrund des durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten drei Jahre (unter 6.000 kWh) ist der Einbau eines intelligenten Messsystems nicht verpflichtend.
- In jedem Fall wird der analoge Zähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt, dessen Kosten 20 Euro pro Jahr betragen.
- Auf Wunsch kann ein Smart Meter Gateway nachgerüstet werden: Die Kostengrenze liegt in diesem Fall bei 40 Euro jährlich.
- Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauchs ab 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems Pflicht.
- In diesem Fall betragen die Kosten pro Jahr 100 Euro.
- Bei PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über 7 kW ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben.
- Einbaupflicht besteht auch bei einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh.
Moderne Messeinrichtung ist per PIN geschützt
- Keine Datenweitergabe
- Lediglich Speicherung der detaillierten Verbrauchsdaten von zwei Jahren
- Ablesung am digitalen Display durch eine vierstellige PIN geschützt
- Die neuen Messsysteme entsprechen den aktuellsten, strengen Kriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).'
- Die Verbrauchsdaten werden direkt an den Messstellenbetreiber geschickt (in der Regel der örtliche Netzbetreiber).
- Die Zugriffsrechte auf diese Daten sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers festgelegt.
- Transfer ausschließlich verschlüsselter Daten dank integriertem Sicherheitsmodul.
- 24-Stunden-Lieferantenwechsel
- Abschlag berechnen
- Blackout
- Der Unterschied von Grund- und Arbeitspreis
- Digitale Stromzähler: die Vorteile
- Energiekosten sparen
- Gleich- und Wechselstrom
- Grundversorgung mit Strom
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- Preisschwankungen beim Strom
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- Strom und Internet im Homeoffice steuerlich absetzen