Ratgeber Stromabschlag berechnen

30.01.2025     Lesedauer: 3 Minuten     Autor: EWE-Redaktion

Stromabschlag berechnen – so geht’s

Den Stromabschlag zu berechnen, erscheint manchen Menschen wie ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist das gar kein Hexenwerk. Wir erklären Ihnen, was es mit dem Stromabschlag auf sich hat, wie Sie ihn berechnen können und worauf Sie unbedingt achten sollten, um Überraschungen bei der nächsten Abrechnung zu vermeiden.

Die Jahresendabrechnung von Energieversorgern gehört zu den am wenigsten gelesenen Dokumenten in Deutschland: Eine Analyse des Verbraucherportals Verivox ergab, dass über 60 Prozent der Haushalte die Rechnung nur überfliegen. Dabei kann es sich durchaus lohnen, genauer hinzuschauen.

Stromabschlag: Was ist das überhaupt?

In Deutschland gibt es rund 42 Millionen Privathaushalte (Stand 2023). Nahezu alle diese Haushalte beziehen Strom, der in der Regel nicht täglich oder monatlich gemessen und abgerechnet wird, sondern einmal jährlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs.

Um die Kosten für den Stromverbrauch gleichmäßig über das Jahr zu verteilen, gibt es Abschlagsrechnungen. Diese Abschläge basieren auf einer Schätzung des voraussichtlichen Verbrauchs. Am Jahresende erhalten die Haushalte eine Endabrechnung, bei welcher der tatsächliche Verbrauch ermittelt wird. Hier zeigt sich, ob man zu viel gezahlt hat (dann gibt es eine Rückzahlung), oder ob zu wenig gezahlt wurde (was eine Nachzahlung nach sich zieht).

Wie wird der Abschlag berechnet?

Die Berechnung des Stromabschlags basiert in der Regel auf der Jahresabrechnung. Zu Beginn eines Abrechnungszeitraums (meist 1x jährlich) schätzt der Stromanbieter auf Basis der Vorjahresrechnung den voraussichtlichen Jahresverbrauch und den entsprechenden Gesamtbetrag, den der Haushalt für Strom zahlen wird und teilt diesen durch die Anzahl der Monate:

Formel zur Berechnung
(Jahresverbrauch in kWh × Strompreis pro kWh + Grundpreis pro Jahr) / 12

Beispiel:

Verbrauch: 3.000 kWh
Strompreis: 40 Cent/kWh
Grundpreis: 120 Euro/Jahr

(3.000 × 0,40 + 120) / 12 = 110 Euro pro Monat

Viele Stromanbieter ermöglichen eine unterjährige Anpassung des monatlichen Abschlags, wenn sich der Verbrauch ändert. Dafür kann es viele Gründe geben. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich einen stromfressenden Whirlpool. Oder Ihr Haushalt verkleinert sich, weil eines der Kinder auszieht. Oder Sie tauschen Ihre alten Glühbirnen gegen energiesparsame LEDs aus. All diese neuen Faktoren, machen sich erst in der Jahresabrechnung bemerkbar (zum Positiven wie auch zum Negativen) – wenn Sie den Abschlag nicht rechtzeitig anpassen.

Eine Anpassung des Abschlags kann durch eine Anfrage beim Anbieter erfolgen, dem Sie den neuen Verbrauch durch die Veränderungen mitteilen. Viele Stromanbieter bieten ihren Kundinnen und Kunden zudem die Möglichkeit, ihre Abschläge auch selbst online im Kundenbereich anzupassen. Bei EWE ist dies beispielsweise im Online-Servicebereich „Mein EWE“ möglich.

Was ist ein garantierter Abschlag?

Nicht immer ändern sich nur die Voraussetzungen auf Verbraucherseite, die Auswirkungen auf die Abschläge und die Abrechnung haben. Manchmal steigen auch die Strompreise, die den Anbieter dazu veranlassen, die gestiegenen Kosten mit einer Erhöhung des Abschlags abzudecken. Hier kommt der garantierte Abschlag ins Spiel.

Das Prinzip des garantierten Abschlags ist es, dass der monatliche Abschlag gleichbleibt, auch wenn der Strompreis schwankt. Kundinnen und Kunden können so ihre monatlichen Kosten besser planen, ohne dass sie sich ständig um Anpassungen kümmern müssen. Kurzum: Der garantierte Abschlag verhindert, dass der monatliche Betrag durch plötzliche, unerwartete Marktpreissteigerungen oder Verbrauchsänderungen signifikant ansteigt.

Aber Vorsicht: Auch beim garantierten Abschlag kann es zu Nachzahlungen kommen! Nämlich dann, wenn der Verbrauch deutlich höher ausfällt als erwartet, oder wenn es Veränderungen im Strompreis gibt, die nicht vollständig durch den garantierten Abschlag abgedeckt wurden.