Eine Frau schreibt ihr Umzugsdatum in einen Kalender

10.05.2025     Lesedauer: 5 Minuten     Autor: EWE-Redaktion

Neue Strom-Regelung:
Das bedeutet der 24h-Lieferantenwechsel

Der Energiemarkt agiert 2025 weiter sehr dynamisch, auch die Behörden stoßen dabei wichtige Änderungen an. Am 6. Juni 2025 tritt eine neue Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die den deutschen Strommarkt betrifft: der sogenannte 24h-Lieferantenwechsel, kurz LFW24. Erfahren Sie hier, welche Vor- und Nachteile diese Änderungen für Sie bedeuten.

Die Bundesnetzagentur hat mit dem 24h-Lieferantenwechsel eine wichtige Reform des Strommarkts auf den Weg gebracht. Diese neue Regelung soll den Wettbewerb fördern und Prozesse im Energiemarkt effizienter gestalten. Ab dem 6. Juni 2025 gelten folgende Änderungen:

  • Die technischen Prozesse für einen Lieferantenwechsel im Strommarkt zwischen Lieferanten und Netzbetreibern müssen werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.
  • Die Möglichkeit, eine rückwirkende Ummeldung beim Umzug vorzunehmen, entfällt künftig.

Diese Regelungen betreffen zunächst ausschließlich Stromkunden. Eine vergleichbare Anpassung für Gas ist zwar vorgesehen, wird aber frühestens 2026 umgesetzt werden.

So funktioniert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ist das Herzstück der neuen Regelungen. Er ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Energieversorger innerhalb eines Werktages zu wechseln. Dies bedeutet, dass alle notwendigen technischen Prozesse zwischen Lieferanten und Netzbetreibern innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein müssen.

Damit alles automatisiert und effizient laufen kann, wird die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, immer wichtiger. Diese Nummer ist zwar nicht neu, sie gewinnt mit dem LFW24 jedoch an Bedeutung. Diese elfstellige Kennziffer finden Sie auf Ihrer Vertragsbestätigung oder der letzten Stromrechnung. Sie können einen Lieferantenwechsel oder Umzug aber auch weiterhin ohne die MaLo-ID beauftragen. In dem Fall tauschen Lieferanten und Netzbetreiber diese untereinander aus.

Im Mittelpunkt steht vor allem eine effizientere Abwicklung, durch die der Wechselprozess deutlich schneller wird. Für Endverbraucher:innen ändert sich im Alltag kaum etwas – wichtig ist vor allem, dass der Wechsel problemlos funktioniert. Der Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ dient dabei als kommunikative Orientierung, da er von Behörden und Fachverbänden häufig verwendet wird.

Rückwirkende Ummeldung nicht mehr möglich

Der zweite Teil der neuen Regelung hat deutlich größere Relevanz für den Alltag der Kund:innen – insbesondere beim Umzug. Bislang war es gängige Praxis, sich bis zu sechs Wochen nach einem Umzug rückwirkend bei einem Energieversorger anmelden zu können. Dies bedeutete, dass jemand, der am 1. April 2025 in eine neue Wohnung eingezogen ist, sich noch bis Mitte Mai rückwirkend zum 1. April anmelden konnte. Das ist nun nicht mehr möglich. Ab Juni 2025 gilt: Anmeldungen (Einzug) und Abmeldungen (Auszug) sind ausschließlich zukunftsgerichtet zulässig. Um sicherzugehen, sollten Sie sich daher mindestens zwei Wochen vorher bei Ihrem Energieversorger melden.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Um Ärger mit vorherigen oder nachfolgenden Mietparteien zu vermeiden, sollten sich alle Seiten rechtzeitig kümmern. Denn: Wenn Sie bereits eingezogen sind und sich erst danach beim Energieversorger anmelden, zahlen die vorherigen Bewohner:innen den Energieverbrauch, bis Sie sich angemeldet haben. Andersherum gilt genauso: Wenn Ihre Nachmieter:innen bereits eingezogen sind, aber sich nicht angemeldet haben, zahlen Sie den Energieverbrauch für Ihre alte Wohnung weiter. In beiden Fällen sollten alle beteiligten Mietparteien eine finanzielle Regelung finden.