Pflicht zur Heizungsoptimierung: Das musst du wissen
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz verabschiedet. Eine von ihnen ist die Pflicht zur Heizungsoptimierung. Doch für wen gilt sie eigentlich und was genau bedeutet das? Ein Überblick.Bereits zum 1. Oktober 2024 ist mit dem Paragraphen 60b des GEG eine Regelung in Kraft getreten, die die Pflicht zur Prüfung und Optimierung alter Heizanlagen bestimmt. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Effizienz zu steigern, etwa durch Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, die Anpassung der Heizkurve und die Optimierung des Zirkulationsbetriebs. Diese Pflicht gilt jedoch nicht für jeden Eigentümer oder jede Eigentümerin.
Für wen ist eine Heizungsoptimierung Pflicht?
Die Pflicht betrifft Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten und einer Anlage, die Wasser als Wärmeträger nutzt – ausgenommen Wärmepumpen.
Wurde die Heizungsanlage nach dem 30. September 2009 eingebaut, muss sie nach 15 Jahren innerhalb eines Jahres geprüft und bei Bedarf optimiert werden. Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2009 in Betrieb waren, beläuft sich die Prüffrist auf den 30. September 2027.
Wie gehe ich als Eigentümer:in am besten vor?
Als Eigentümer oder Eigentümerin solltest du zunächst einen qualifizierten Fachbetrieb beauftragen, der die Heizungsoptimierung durchführt. Dieser Fachbetrieb wird die Anlage überprüfen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Effizienz zu steigern. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Kosten sowie die Leistungen der Fachbetriebe zu vergleichen. Achte darauf, die Optimierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durchzuführen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Das passiert bei einer Heizungsoptimierung
Bei der Heizungsoptimierung sind verschiedene Maßnahmen erforderlich, um die Effizienz der Anlage zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken. Hier sind die wichtigsten Punkte, die regelmäßig überprüft und angepasst werden sollten:
- Vorlauftemperatur und Heizkurve: Senken der Vorlauftemperatur oder Anpassen der Heizkurve, falls diese falsch eingestellt ist.
- Automatische Abschaltungen: Aktivieren von Einstellungen wie Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung, die die Heizung automatisch abschalten oder absenken, angepasst an das Nutzerverhalten und die Umgebungstemperatur.
- Spezielle Einstellungen: Berücksichtigung von Sommerabschaltung, Urlaubsabsenkung und Anwesenheitssteuerung.
- Zirkulationsbetrieb: Optimierung des Zirkulationsbetriebs im Rahmen des Gesundheitsschutzes.
- Umwälzpumpe: Überprüfung der Umwälzpumpe auf ordnungsgemäße Einstellungen.
- Warmwassertemperaturen: Senken der Warmwassertemperaturen, soweit es der Gesundheitsschutz erlaubt.
- Heizgrenztemperatur: Senken der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und die Anzahl der Heiztage zu verringern.
Gibt es eine Förderung zur Heizungsoptimierung?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst die Optimierung von Heizungsanlagen mit 15 Prozent der Investitionskosten, wobei das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro liegt. Wenn die Heizungsoptimierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, kann ein zusätzlicher Förderbonus von fünf Prozent gewährt werden, sodass insgesamt bis zu 20 Prozent Zuschuss möglich sind. Die Voraussetzungen für die Förderung findest du hier. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Heizungsoptimierung online beim BAFA gestellt werden.Beantworte direkt hier einige Fragen zu deinen individuellen Ansprüchen – unser Expertenteam meldet sich dann bei dir.