Ratgeber: Heizungs­optimierung

Das musst du wissen!

Mann mit Warnweste an einer Heizungsanlage

Letzte Aktualisierung:

03.09.2026

3 Minuten

Pflicht zur Optimierung

Eine effiziente Heizung spart Energie und senkt Heizkosten. Für bestimmte Gebäude ist die Heizungsoptimierung auch gesetzlich vorgeschrieben. Erfahre, für wen die Pflicht gilt, was bei der Optimierung geprüft wird und welche Förderung 2026 möglich ist.

Für wen ist die Heizungsoptimierung verpflichtend?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist, verpflichtet Eigentümer:innen bestimmter Gebäude dazu, ältere Heizanlagen zu überprüfen und zu optimieren, um ihre Effizienz zu steigern.

Die Pflicht betrifft Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen – mit Ausnahme von Wärmepumpen – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten, beispielsweise Ladenlokalen oder Büros.
Für Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, gilt: Du musst nach Ablauf von 15 Jahren ab Einbau oder Aufstellung innerhalb eines Jahres die Heizung prüfen und gegebenenfalls optimieren lassen.
Für Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt waren, gilt für die Heizungsprüfung und -optimierung eine Frist bis zum 30. September 2027.

Gut zu wissen: Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch als Heizungsgesetz bekannt ist. Die Vorgaben zur Heizungsoptimierung haben sich dadurch nicht geändert.

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Ist ein hydraulischer Abgleich das Gleiche wie eine Heizungsoptimierung?

Ein hydraulischer Abgleich kann zum einen technisch sinnvoll sein – und ist zum anderen Voraussetzung für eine BAFA-Förderung zur Verbesserung der Anlageneffizienz (siehe unten: „Gibt es eine Förderung für Heizungsoptimierung?“). Im letzteren Fall muss die gesamte Anlage und nicht nur ein einzelner Anlagenteil abgeglichen werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Heizungsprüfung ist jedoch nicht das Gleiche wie ein hydraulischer Abgleich, kann aber in dessen Rahmen durchgeführt werden.

Wie gehe ich als Eigentümer:in am besten vor?

Als Eigentümer:in solltest du zunächst eine fachkundige Person oder einen Fachbetrieb für die Heizungsprüfung beauftragen. Das Ergebnis muss schriftlich festgehalten werden. Werden darin Optimierungsmaßnahmen empfohlen, müssen diese innerhalb eines Jahres nach der Heizungsprüfung durchgeführt worden sein.



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Welche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gibt es?

Das sind die wichtigsten Punkte, die regelmäßig überprüft und angepasst werden sollten, um die Effizienz der Anlage zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken

  • Senken der Vorlauftemperatur oder Anpassen der Heizkurve, falls diese falsch eingestellt ist.
  • Aktivieren von automatischen Einstellungen wie Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung, Sommerabschaltung oder Anwesenheitssteuerung.
  • Optimierung des Zirkulationsbetriebs im Rahmen des Gesundheitsschutzes.
  • Überprüfung der Umwälzpumpe auf ordnungsgemäße Einstellungen.
  • Senken der Warmwassertemperaturen, soweit es der Gesundheitsschutz erlaubt.
  • Senken der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode zu verkleinern.
  • Dämmen von Rohrleitungen und Armaturen.

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Gibt es eine Förderung für die Heizungsoptimierung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst auf Grundlage der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz von Heizungen.

Achtung: Diese Förderung gilt nur für Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden bis zu 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche, also gerade nicht für Besitzer:innen von Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten, die zur Heizungsprüfung verpflichtet sind.

Wenn du zur letzteren Gruppe gehörst, hast du jedoch unter Umständen Anspruch auf Fördermittel aus anderen BEG-Programmen. Nämlich dann, wenn die Heizungsoptimierungen Teil einer anderen geförderter Maßnahme sind – beispielsweise bei einer geförderten Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit einem geförderten Heizungstausch.

Was ist die Voraussetzung für eine Förderung der Heizungsoptimierung?

Voraussetzung der Förderung ist unter anderem, dass die Heizungsanlage mindestens zwei Jahre alt ist. Bei Heizungen mit fossilen Brennstoffen darf der Wärmeerzeuger höchstens 20 Jahre alt sein. 

Wie hoch ist die Förderung der Heizungsoptimierung?

Die Förderung beträgt 15 Prozent der Investitionskosten, wobei das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen 300 Euro beträgt. Ist die Heizungsoptimierung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), kannst du zusätzlich einen Förderbonus von fünf Prozent erhalten, sodass insgesamt bis zu 20 Prozent Zuschuss möglich sind. Den Antrag auf Förderung musst du vor Beginn der Heizungsoptimierung online beim BAFA stellen.

Was passiert, wenn ich Fristen zur Heizungsoptimierung verpasse?

Wer eine gesetzlich vorgeschriebene Heizungsprüfung nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Das Gleiche gilt, wenn vorgegebene Optimierungsmaßnahmen nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt werden.  Wenn du die Heizungsprüfung oder Optimierungsmaßnahmen bereits hättest durchführen lassen müssen, solltest du dies so schnell wie möglich nachholen.


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