Letzte Aktualisierung:
21.05.2026
5 Minuten
Seit 2019 regelt § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), dass sowohl stationäre als auch mobile Wallboxen bei den Netzbetreibern angemeldet werden müssen. Der Hintergrund: Die Netzbetreiber sind für Betrieb, Wartung und Ausbau des Stromnetzes verantwortlich. Sie müssen die Netzstabilität gewährleisten und lokale Stromausfälle verhindern. Darum ist es wichtig, dass sie wissen, wie viele Ladepunkte angeschlossen sind. Denn nur so können sie berechnen, wann, wo und wie viel Energie benötigt wird.
Seit 2024 regelt zusätzlich § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dass die Netzbetreiber den Anschluss einer Wallbox nicht verweigern dürfen, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings dürfen sie die Ladeleistung von Wallboxen bei drohender Netzüberlastung oder Engpässen vorübergehend auf 4,2 Kilowatt (kW) reduzieren. In diesen Phasen kannst du dein E-Auto weiter aufladen, jedoch benötigt der Vorgang mehr Zeit.
Sowohl Eigentümer:innen als auch Mieter:innen können Wallboxen anmelden. In Mietverhältnissen ist jedoch die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin erforderlich. Konkret bedeutet das: Du brauchst eine Erlaubnis für die notwendigen baulichen Veränderungen. Allerdings hast du laut Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) einen Anspruch darauf. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Maßnahmen unzumutbar sind, andere Eigentümer:innen benachteiligen oder die Wohnanlage erheblich umgestalten würden – etwa, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Tipp: Der Elektrofachbetrieb, der mit der Installation der Wallbox beauftragt ist, kann diese auch anmelden. Das muss vor der Installation geschehen.
Wo melde ich meine Wallbox an?
Eine Wallbox meldest du beim Netzbetreiber an. Dieser ist meistens nicht identisch mit deinem Stromanbieter. Welcher Netzbetreiber für deinen Anschluss zuständig ist, kannst du in deiner Stromabrechnung nachsehen. Manchmal ist dort kein Name angegeben, sondern ein 13-stelliger Code, mit dem du im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur deinen Netzbetreiber ermitteln kannst.
Verweigert der Netzbetreiber die Genehmigung, liegt dies meist an technischen Mängeln im Gebäude, etwa an veralteten Leitungen, zu schwachen Sicherungen oder einer unzureichenden Anschlusskapazität. Der Netzbetreiber muss diese Gründe in seiner Ablehnung benennen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung aufzeigen. Typische Empfehlungen sind die Erhöhung der Hausanschlusskapazität, die Erneuerung oder Verstärkung der elektrischen Leitungen oder die Anpassung der Sicherungstechnik. Sobald ein Elektrofachbetrieb diese Maßnahmen umgesetzt hat, kannst du den Antrag erneut stellen.
Muss eine 22-kW-Anlage genehmigt werden, die auf 11 kW gedrosselt ist?
Für eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist oft keine Genehmigung erforderlich. Entscheidend ist allerdings nicht die Software-Drosselung, sondern fast immer die „maximal mögliche Anschlussleistung laut Hersteller“. Steht auf dem Typenschild der Wallbox 22 kW, behandeln Netzbetreiber sie in der Regel als genehmigungspflichtige 22-kW-Ladeeinrichtung. Die Begründung: In diesem Fall ist eine spätere Umstellung auf 22 kW ohne bauliche Änderung möglich – inklusive der daraus folgenden Risiken für die Netzstabilität.
In der Regel können Elektrofachbetriebe, die Wallboxen installieren, gut einschätzen, ob eine Anlage im konkreten Fall als 11-kW oder als 22-kW-Anlage eingestuft werden wird. Aber die letzte Entscheidung liegt beim Netzbetreiber.
Die Anmeldung einer Wallbox ist in der Regel kostenlos. Wenn du zusätzlich eine Genehmigung benötigst, können jedoch Gebühren anfallen. Diese unterscheiden sich je nach Netzbetreiber, liegen aber im Durchschnitt bei etwa 500 Euro.
Was passiert, wenn eine Wallbox nicht angemeldet wird?
Eine Wallbox nicht anzumelden oder nicht genehmigen zu lassen, kann spürbare Konsequenzen für dich haben. Dein Netzbetreiber kann verlangen, dass die Wallbox bis zur Anmeldung stillgelegt wird, und bei dauerhafter Missachtung theoretisch sogar deinen Stromanschluss abklemmen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden. Zudem gefährdest du deinen Versicherungsschutz. Das bedeutet: Du musst im Zweifel nicht nur für Schäden, die an deiner eigenen Wallbox entstehen, aufkommen, sondern auch, wenn durch deine nicht angemeldete Wallbox Schäden bei anderen verursacht worden sind – beispielsweise bei einer Überlastung des Hausanschlusses oder einem Gerätebrand bei einem Nachbarn oder einer Nachbarin. Wenn dadurch Menschen gefährdet wurden, sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich.