Ratgeber: Förderung von E-Mobilität
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Letzte Aktualisierung:

25.03.2026

6 Minuten

Förderung für E-Autos 2026: Was jetzt gilt

E-Auto fahren wird jetzt finanziell attraktiver. Seit 2026 fördert die Bundesregierung den Kauf von Elektro-Autos. Wie hoch die Fördersumme konkret ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie hoch dein Einkommen ist, ob du ein reines Elektro-Auto oder ein Hybrid-Modell kaufst und ob du Kinder hast. Wir erklären, wie die Regeln im Detail funktionieren und welche finanziellen Anreize für E-Autos es neben der Förderung gibt.

Wer erhält die E-Auto-Förderung 2026?

Die neue E-Auto-Förderung richtet sich an alle Privatpersonen, die ein neues E-Auto der Fahrzeugklasse M1 kaufen oder leasen. Diese Klasse umfasst Pkw mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, darunter auch kleinere Camper. Zudem ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab dem Datum der Erstzulassung vorgeschrieben – dieser Zeitraum gilt gleichermaßen für Kauf wie Leasing.

Anders als bei früheren Programmen wie dem sogenannten Umweltbonus gibt es keine feste Obergrenze für den Fahrzeugpreis. Stattdessen richtet sich die Förderhöhe vor allem nach sozialen Kriterien. Entscheidend ist vor allem, wie hoch das Einkommen der Antragsteller:innen ist und ob Kinder zum Haushalt gehören. Zudem gibt es Unterschiede zwischen rein elektrisch betriebenen Autos und Hybrid-Modellen.

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Wie hoch liegt die Einkommensgrenze für die E-Auto-Förderung 2026?

Grundsätzlich werden Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro gefördert. Gehören Kinder zum Haushalt, erhöht sich die förderfähige Summe für das erste und für das zweite Kind um jeweils 5.000 Euro. Das maximal förderfähige Einkommen beträgt also 90.000 Euro.

Gut zu wissen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen ist nicht identisch mit deinem Bruttoeinkommen. Denn von diesem werden Werbungskosten, sonstige Aufwendungen und andere Freibeträge abgezogen, beispielsweise der steuerfreie Grundfreibetrag, der 2026 allein 12.348 Euro pro Person beträgt.

Welche Förderung erhalten Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride?

Reine Elektrofahrzeuge, die auch als batterieelektrische Fahrzeuge oder BEV bezeichnet werden, erhalten eine Basisförderung von 3.000 Euro.

Plug-in-Hybride (PHEV), die sowohl eine Batterie als auch einen Verbrennermotor besitzen, sowie batteriebetriebene Autos mit einem Reichweitenverlängerer (Range-Extender) werden ebenfalls bezuschusst, allerdings mit einer niedrigeren Summe. Die Basisförderung beträgt hier 1.500 Euro. Zudem müssen die Hybrid-Modelle mindestens eines von zwei technischen Kriterien erfüllen: eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder maximal 60 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer.

Gut zu wissen: Die Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender gilt zunächst nur bis zum 30. Juni 2027. Bis dahin will die Bundesregierung prüfen, ob andere Voraussetzungen für die Förderung möglicherweise sinnvoller sind.

Kinder und niedriges Einkommen erhöhen die Fördersumme

Gehören Kinder unter 18 Jahren zum Haushalt, erhöht sich die Fördersumme für das erste und zweite Kind um jeweils 500 Euro. Haushalte mit zwei Kindern können somit 1.000 Euro zusätzlich erhalten.

Einen weiteren Bonus gibt es für einkommensschwache Haushalte. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 60.000 Euro erhöht sich die Fördersumme um 1.000 Euro, und bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 45.000 Euro um weitere 1.000 Euro.

Diagramm Förderung von E-Autos in 2026
Zusammenfassend gilt: Wenn du alle Boni ausschöpfen kannst (Basisförderung + Boni für zwei Kinder + Bonus für Einkommen von weniger als 45.000 Euro), ist für reine Elektrofahrzeuge eine maximale Förderung von bis zu 6.000 Euro möglich – und für Hybrid-Autos eine maximale Förderung von 4.500 Euro.

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Wo und wie beantrage ich die Förderung für ein E-Auto?

Die Anträge für die Förderung sollen über ein Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden, das voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird.

Stelle am besten jetzt schon sicher, dass du dann alle relevanten Unterlagen für die Antragstellung zur Hand hast. Dazu gehören insbesondere:

  • Der Kauf- oder Leasingvertrag des Autos.
  • Der Fahrzeugschein.
  • Deine letzten zwei Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen. Falls du Rentner:in bist, kannst du deine Rentenbezugsbescheinigung vorlegen.
  • Für den Kinderbonus: ein Kindergeldnachweis der Familienkasse.
  • Bei Plug-in-Hybriden, die von außen aufgeladen werden: die EU-Konformitätsbescheinigung.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Die neuen Förderregeln gelten rückwirkend für alle förderfähigen Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Entscheidend ist dabei das Datum der Zulassung. Insofern besteht kein Grund zur Eile.

Allerdings ist der Förderzeitraum befristet: Die Förderung soll 2029 beendet werden – oder sogar früher, falls das vorgesehene Budget von drei Milliarden Euro aufgebraucht ist. Die Bundesregierung schätzt, dass diese Summe für die Förderung von rund 800.000 Fahrzeugen reichen wird.

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Weitere finanzielle Vorteile für Besitzer:innen von E-Autos

Neben der staatlichen Prämie profitierst du als Halter:in eines E-Autos noch von weiteren Vergünstigungen:

Kfz-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge, die erstmals zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 zugelassen werden, sind für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.

E-Auto als privat genutzter Dienstwagen: Auch in diesem Fall profitierst du von einem E-Auto. Während du bei Dienstwagen mit Verbrennermotor 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern musst, sind es bei einem neuen, rein elektrischen Dienstfahrzeug monatlich nur 0,25 Prozent – und für Plug-in-Hybride monatlich 0,5 Prozent. Du kannst die Steuerlast für den Dienstwagen also um bis zu 75 Prozent reduzieren.

Übrigens: Der zulässige Bruttolistenpreis für elektrische Dienstwagen wurde 2025 von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

THG-Quote: Als Besitzer:in eines E-Autos kannst du dir die CO2-Emissionen vergüten lassen, die du im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennermotor einsparst. Dafür musst du dir deine sogenannte Treibhausminderungsquote (THG) vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an einen Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. Sowohl die Zertifizierung als auch den Verkauf übernehmen sogenannte Abwickler. Aktuell kannst du mit 120 bis 200 Euro pro Jahr rechnen.

THG-Quote: Wir übernehmen das für dich

EWE und sein Partner Mint Future kümmern sich um die Zertifizierung und den Verkauf deiner THG-Quote.

Los geht's
Mann schließt ein Elektroauto an einer Wallbox an. Im Hintergrund steigt eine Frau aus dem Auto.

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