Winterhilfe

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Aktuelle Infos zum Energiemarkt

Winterhilfe im Dezember 2022

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung bitte hier klickenUm die Verbraucher zu entlasten, hat der Gesetzgeber eine Winterhilfe nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Für alle Gas- und Wärmekunden wurde im Dezember 2022 einmalig eine Zahlung aus Bundesmitteln direkt an die Versorger geleistet. Daher mussten die Kunden im Dezember ihrerseits keinen Abschlag bezahlen.

Wissenswertes zur Winterhilfe sehen Sie in folgenden Videos. Zudem haben wir Infos zum Download in verschiedenen Sprachen für Sie bereitgestellt. Und weiter unten finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Winterhilfe.





"Winterhilfe": Download information in your language here:

Hier finden Sie die Informationen auf englisch. Hier finden Sie die Informationen auf türkisch. Hier finden Sie die Informationen auf russisch. HIer finden Sie die Informationen in polnisch zum Download. HIer finden Sie die Informationen in portugiesisch zum Download. HIer finden Sie die Informationen in deutsch zum Download.  

Antworten auf die allgemeine Fragen zur Winterhilfe

Wie wird die Winterhilfe in meiner Rechnung berücksichtigt?
Sofern Ihre Gasrechnung den Stichtag 1. Dezember 2022 enthält, wurde die Winterhilfe dort berücksichtigt. Weitere Information zur Rechnungserklärung inklusive Darstellung der Winterhilfe haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Werde ich schriftlich über die Höhe der Winterhilfe informiert?

Nein, es erfolgt kein separates Schreiben zum Betrag der Winterhilfe. Der Betrag wird für jeden anspruchsberechtigten Kunden einmalig in der nächsten Gasrechnung ausgewiesen, die den Stichtag 1. Dezember 2022 enthält.

Kann ich den Betrag der Winterhilfe schon vor meiner nächsten Rechnung erfahren?

Ja, das können Sie. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Melden Sie sich einfach in Ihrem persönlichen Onlineservice-Bereich Mein EWE – Energie an, wählen Sie Ihren Gasvertrag aus und klicken Sie dann auf "Mein Vertragskonto". Wählen Sie als Zeitraum für die Anzeige des Vertragskontos das Jahr 2022 aus. Der Betrag der Winterhilfe wird Ihnen als "Gutschrift aus Einmalzahlung" angezeigt. Noch nicht für Mein EWE – Energie registriert? Hier sehen Sie, wie einfach Sie das erledigen können.

  • Alternativ können Sie den Betrag der Winterhilfe auch telefonisch erfahren. Rufen Sie uns gerne unter 0441 8000-5555 an und folgen Sie den Anweisungen. Sie benötigen lediglich Ihre Kundennummer. Der Betrag der Winterhilfe wird Ihnen dann am Telefon genannt.
Wie hat EWE die Winterhilfe im Dezember 2022 für mich umgesetzt?

Für Gas- und Wärmekunden bedeutet die Winterhilfe, dass im Dezember 2022 kein Abschlag an EWE zu zahlen war.

  • Sofern Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, mussten Sie nichts tun. Bitte beachten Sie, dass für Gas und Wärme im Dezember keine Abbuchung des Abschlags von Ihrem Konto erfolgt ist.
  • Sie zahlen per Überweisung oder Dauerauftrag? Dann mussten Sie Ihre Abschlagszahlung für Gas und Wärme im Dezember einmalig aussetzen.
Wer zahlt im Dezember meinen Verbrauch für Gas und Wärme?

Der Bund hat für alle Gas- und Wärmekunden im Dezember aus Bundesmitteln einmalig die Zahlung direkt an die Versorger geleistet.

 

Der Betrag der Winterhilfe wurde auf Basis einer im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) festgelegten Formel berechnet.

Bekomme ich den Betrag aus der Winterhilfe ausgezahlt?
Nein. Es erfolgt keine Auszahlung des Winterhilfebetrages an die Kunden. Der Bund hat die Zahlung direkt an die Versorger geleistet, um damit den Zahlungsanspruch aus Dezember 2022 abzugelten. Aufgrund dessen mussten Sie im Dezember 2022 keinen Abschlag bezahlen.
Wie wird der tatsächliche Entlastungsbetrag aus der Winterhilfe für Gaskunden berechnet?

Die Höhe des Entlastungsbetrags für Gaskunden errechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs, Ihrem Bruttoarbeitspreis und 1/12 des Bruttogrundpreises, die am 1. Dezember 2022 gültig waren.


Anhand einer Beispielrechnung zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:

  • Sie haben einen monatlichen Gasabschlag von 220,00 Euro
  • Bei Ihnen wurde im September ein Jahresverbrauch von 18.000 kWh prognostiziert. 1/12 davon entsprechen 1.500 kWh
  • Der Bruttoarbeitspreis in Ihrem Produkt Erdgas comfort (Grundversorgung) beträgt 13,55 ct/kWh
  • Der jährliche Bruttogrundpreis in Ihrem Produkt Erdgas comfort (Grundversorgung) beträgt 180,04 Euro

Die Höhe der Winterhilfe im Dezember berechnet sich dann wie folgt:


    180,04 Euro / 12 Monate
  15,00 Euro
+ 13,55 ct./kWh * 1.500 kWh    
203,25 Euro
= Winterhilfe Dezember
218,25 Euro

Die Differenz zwischen dem eigentlichen Abschlagsbetrag und der Winterhilfe beträgt in diesem Fall 1,75 Euro.

Was ist der im September prognostizierte Jahresverbrauch?

Für die Ermittlung der Winterhilfe wird die sogenannte „Verbrauchsprognose“ genommen. Gemäß Gesetz handelt es sich hierbei um den Wert, der vom Versorger im Monat September 2022 veranschlagt wurde. Konkret bedeutet das:


Haben Sie in den letzten 12 Monaten eine Jahresrechnung erhalten?

Dann dient diese Rechnung als Grundlage für die Ermittlung Ihrer individuellen Verbrauchsprognose. Damit errechnen wir die Höhe Ihrer Winterhilfe. In der Rechnung wird der Wert als "errechnete Tagesmenge für 365 Tage" ausgewiesen.

Screensho Gasrechnung Jahresmenge


Sie sind noch keine 12 Monate bei EWE in Belieferung?

Dann wird die Jahresverbrauchsprognose, die uns immer bei Vertragsbeginn vom Netzbetreiber übermittelt wird, herangezogen. Auch diese basiert in der Regel auf vergangenen Ablesungen und Abrechnungen. Somit handelt es sich auch hierbei um einen Wert, der für Ihren Verbrauch repräsentativ ist.


Wichtiger Hinweis:

Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Rechnung unterscheiden.

Wie wird der tatsächliche Entlastungsbetrag aus der Winterhilfe für Wärmekunden berechnet?

Für die Höhe des Entlastungsbetrags für Wärmekunden wird der Abschlag aus September 2022 zzgl. eines pauschalen Aufschlags von 20 % als Grundlage genommen. Der zugrundeliegende Abschlag beinhaltet dabei sowohl den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis als auch den Grundpreis. Anhand einer Beispielrechnung zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:

  • Sie haben einen monatlichen Wärmeabschlag von 250,00 Euro
  • Auf diesen Wert werden pauschal 20 % aufgeschlagen

Die Höhe der Winterhilfe im Dezember berechnet sich dann wie folgt:


Wärmeabschlag September 2022    
250,00 Euro
+ 20 %
50,00 Euro
= Winterhilfe Dezember
300,00 Euro

Wieso wird die Winterhilfe bei Gas und Wärme unterschiedlich berechnet?

Beide Berechnungsformeln wurden vom Gesetzgeber im Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vorgegeben und müssen von EWE so umgesetzt werden.


Für Wärme erfolgt aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei leitungsgebundenem Gas die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Dieser wird pauschal um 20 % erhöht, um mögliche Preissteigerungen zwischen September und Dezember abzubilden.

Welche Daten werden bei Wärme für die Winterhilfe weitergegeben?

Der Bund fordert für die Abwicklung der Winterhilfe für Wärmekunden folgende Daten an:

  • die Liefermenge des Jahres 2021,
  • die E-Mailadresse und Telefonnummer (sofern vorhanden) sowie
  • die Postanschrift des Kunden.

EWE ist zur Weitergabe verpflichtet. Der Bund benötigt diese Daten, um eine Stichprobe zur Verifizierung durchzuführen.