Senkung der Mehrwertsteuer

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Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme gesenkt

Die Bundesregierung hat die Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme auf 7 % beschlossen, um die Verbraucher zu entlasten. Diese Entlastung geben wir selbstverständlich an unsere Kunden weiter.

EWE wird hierbei den Verbrauch zum Stichtag 1. Oktober 2022 in den Rechnungen abgrenzen, d. h. bis 30. September 2022 gilt für Gas der bisherige Mehrwertsteuersatz von 19 % und seit dem 1. Oktober 2022 dementsprechend der ermäßigte Satz von 7 %. Sie müssen selber nicht aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren.

Aktuelles
Noch bis zum 31. März 2024 wird für Gas und Wärme eine ermäßigte Mehrwertsteuer in Höhe von 7 % veranschlagt. Entsprechend eines Beschlusses der Bundesregierung wird dieser Satz ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 % angehoben. Weitere Informationen rund um diese Anpassung finden Sie in Kürze an dieser Stelle.

Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Mehrwertsteuersenkung

Die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wurde gesenkt. Wie geht EWE damit um?

Die Bundesregierung hat entschieden, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme von 19 % auf 7 % zu senken. EWE wird diese Entlastung vollständig an die Kunden weitergeben.


Wir werden hierbei den Verbrauch zum Stichtag 1. Oktober 2022 in den Rechnungen abgrenzen, d. h. bis 30. September 2022 gilt für Gas und Wärme der bisherige Mehrwertsteuersatz von 19 % und ab 1. Oktober 2022 dementsprechend der ermäßigte Satz von 7 %. Das gleiche Vorgehen gab es auch schon bei der letzten Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Pandemie im Jahr 2020.

Ich habe meine Rechnung erhalten? Wurde die Mehrwertsteuersenkung dort bereits berücksichtigt?

Sie haben Ihren Zählerstand vor dem 1. Oktober 2022 abgelesen oder Ihre Rechnung beinhaltet nur Verbräuche bis einschließlich 30. September 2022? Dann gilt für die gesamte Rechnung noch der Mehrwertsteuersatz von 19 %. Erst wenn der gesamte oder auch nur Teile des Verbrauchszeitraumes nach dem 1. Oktober 2022 angefallen sind, werden hierfür dann anteilig 7 % Mehrwertsteuer berechnet. Wie wir die Mehrwersteuer in Ihrer Rechnung berücksichtigen, finden Sie hier.

Welche meiner Verträge bei EWE sind von der Mehrwertsteuersenkung betroffen?

Die befristete Mehrwertsteuersenkung gilt nur für Gas und Wärme in dem Zeitraum 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Für Strom greift auch weiterhin 19 % Mehrwertsteuer.

Wird die Senkung der Mehrwertsteuer auch bei Verträgen mit einer Preisgarantie berücksichtigt?

Selbstverständlich profitieren auch Kunden, die ein Produkt mit einer Preisgarantie abgeschlossen haben (z. B. Zuhause+) in gleichem Maße von der Senkung der Mehrwertsteuer. Die Senkung gilt ausnahmslos für alle Gas- und Wärmekunden, unabhängig vom abgeschlossenen Produkt.

Muss ich aufgrund der Mehrwertsteuersenkung meinen Zählerstand mitteilen?

Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen den jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz, indem wir den Zählerstand zum 1. Oktober 2022 rechnerisch ermitteln und so die Verbräuche nach 19 % oder 7 % abgrenzen. Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen?


Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:

  • Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Zählerstand" ins Chatfenster schreiben
  • Online-Servicebereich „Mein EWE“
  • Telefonisch unter 0441 8000-1230
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