Was Sie jetzt rund um die EEG-Umlage wissen müssen
Der Bundestag hat am 28. April 2022 die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 beschlossen, vorbehaltlich der Billigung des Bundesrates am 20. Mai 2022. Was bedeutet das für Sie und Ihren Strompreis bzw. Stromvertrag? Wie setzt EWE die Absenkung um? Müssen Sie etwas tun? Antworten auf diese sowie weitere Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises und stammt aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Staat fördert mit diesem Gesetz die Nutzung von Strom aus regenerativen Energiequellen.
Für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Quellen (z.B. Windparks) erhalten die Betreiber eine festgelegte Vergütung. Diese Vergütung wird über die EEG-Umlage auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt.
Die Absenkung der EEG-Umlage erfolgt zum 1. Juli 2022 und wird rechnerisch ermittelt, indem der dann gültige Arbeitspreis um 3,723 Cent/kWh gesenkt wird. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Wir versichern Ihnen: Es besteht keine Notwendigkeit die Absenkung aktiv einzufordern, da diese automatisch an alle Kunden in gleichem Maße weitergegeben wird. Die Änderung ist dann erstmals in der nächsten Abrechnung nach dem 1. Juli 2022 ersichtlich.
Bei Neuverträgen, die vor dem 1. Juli 2022 bestätigt wurden, beinhalten die Preise noch die aktuelle EEG-Umlage. Diese wird jedoch, wie bei allen Kunden, in der nächsten Abrechnung vom Arbeitspreis abgezogen.
Sofern Ihre Vertragsbestätigung nach dem 1. Juli 2022 datiert ist, haben wir die Senkung der EEG-Umlage im Arbeitspreis schon berücksichtigt.
Nein, Sie müssen Ihren Zähler nicht zwingend ablesen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum 1. Juli 2022 rechnerisch ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.
Sie möchten uns Ihren abgelesenen Zählerstand mitteilen? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter (0441) 68307031
- Chatbutton unten rechts auf dieser Webseite
- Via Kontaktformular
Die Strompreise sind seit Ende 2021 stark gestiegen. Ein Ende der Steigerungen ist, auch im Hinblick auf den Konflikt in der Ukraine, nicht in Sicht. Die Absenkung der EEG-Umlage soll die Verbraucher finanziell entlasten. Trotzdem kann diese Maßnahme allein die vorherigen Preissprünge nicht gänzlich auffangen. Um bei der nächsten Rechnung keine unangenehme Überraschung in Form einer Nachzahlung zu erleben, raten wir Ihnen von einer Senkung des Abschlagsbetrages ab.
Sie möchten Ihren dennoch Abschlag ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter (0441) 68307055
- Chatbutton unten rechts auf dieser Webseite
- Via Kontaktformular