Aktuelle Informationen zur EEG-Umlage
Die EEG-Umlage war lange Teil des Strompreises. In zwei Stufen wurde sie zum 1. Juli 2022 zunächst auf 0,00 Cent/kWh gesenkt und dann zum 31. Dezember 2022 gänzlich abgeschafft. Was bedeutet das für Sie und Ihren Stromvertrag? Antworten auf diese sowie weitere Fragen haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Die EEG-Umlage war für lange Zeit ein Bestandteil des Strompreises. Gesetzlich verankert war sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Staat fördert mit diesem Gesetz die Nutzung von erneuerbaren Energien.
So erhalten zum Beispiel die Betreiber von Windparks oder Photovoltaikanlagen eine festgelegte Vergütung, die bislang über die nun abgeschaffte EEG-Umlage auf alle Stromkunden in Deutschland umgelegt wurde.
Die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 hat EWE automatisch berücksichtigt. So wurde der Arbeitspreis bei allen Stromkunden um 3,723 Cent/kWh gesenkt. Aus dem nun beschlossenen kompletten Wegfall dieses Kostenbestandteils ergibt sich weder für EWE noch für unsere Kunden ein Notwendigkeit zur Handlung, da alle Preise seit dem 1. Juli 2022 bereits keine EEG-Umlage mehr beinhalten.