Antworten rund um Gaskrise und Gasbeschaffungsumlage
Seit Ende Juni 2022 gilt in Deutschland die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe. Zusätzlich wird nun zum 1. Oktober eine Gasbeschaffungsumlage von der Bundesregierung eingeführt. Damit Sie wissen, was das für Sie bedeutet, finden Sie hier relevante Informationen und Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um diese Themen.
Versorgung ist gesichert
Zunächst das Wichtigste: Die Alarmstufe wurde nicht aktiviert, weil die Befürchtung besteht, dass die Bürger in wenigen Tagen ihre Heizung nicht mehr nutzen können oder kalt duschen müssen. Im Gegenteil: Die Versorgung mit Gas ist weiter gewährleistet.
Die Dynamik auf dem Energiemarkt ist auch für uns als EWE herausfordernd. Gerade aus diesem Grund ist es schwierig, zum aktuellen Zeitpunkt verlässliche Aussagen zur weiteren Entwicklung zu treffen. Wir setzen alles daran, Ihnen weiterhin ein zuverlässiger Partner zu sein und Sie in dieser Zeit zu unterstützen. Wir versichern Ihnen, Sie jederzeit über Veränderungen zu informieren – zum Beispiel jetzt über die neue Gasbeschaffungsumlage

Einführung einer Gasbeschaffungsumlage
Die Bundesregierung hat Anfang August die Einführung einer Gasbeschaffungsumlage beschlossen. Diese Umlage hat ihren rechtlichen Ursprung in § 26 EnSiG in Verbindung mit der Gaspreisanpassungsverordnung. Über die Umlage, die für alle Energieversorger gleich hoch ist, soll ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungskosten für Energieversorger ermöglicht werden.
Um die gestiegenen Kosten auf viele Schultern zu verteilen, dürfen Energieversorger die Höhe der Umlage an ihre Kunden weitergeben. Sie gilt für alle Kunden (auch für jene mit Preisgarantie-Produkten), beläuft sich auf 2,879 Cent pro Kilowattstunde brutto bzw. 2,419 ct/kWh netto und wird auf den Gaspreis aufgeschlagen.
EWE hat sich entschieden, die Gasbeschaffungsumlage zum 1. November 2022 an die Gaskunden weiterzugeben und informiert alle Kunden rechtzeitig und schriftlich über die anstehenden Veränderungen.
Diese Stufen beinhaltet der Notfallplan Gas
Auf Basis einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung umfasst der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ drei Eskalationsstufen. Folgende Informationen zu den drei Stufen beruhen auf den Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK).
Noch kein Eingriff des Staates
In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Der Markt kann Störungen noch alleine bewältigen
Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen ebenfalls von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Der Staat greift ein, die Bundesnetzagentur übernimmt die Verteilung von Gas
Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Ab diesem Moment greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.
Gemeinsames Energiesparen ist das Gebot der Stunde

Aktuell kommt mehr Gas nach Deutschland als gerade verbraucht wird. Damit die Gasspeicher für die nächste Heizperiode ausreichend gefüllt sind, müssen Politik, Wirtschaft und jeder Bürger aber gemeinsame Anstrengungen unternehmen. Für private Haushalte bedeutet das, den Verbrauch schon jetzt so gut wie möglich zu reduzieren. Denn was im Sommer nicht verbraucht wird, muss im Winter nicht beschafft werden. So spart zum Beispiel eine um ein Grad geringere Raumtemperatur rund sechs Prozent Energie ein.
Wichtig: Unabhängig vom Energiesparen sollten EWE-Kunden unbedingt Ihre Energie-Abschläge überprüfen und erhöhen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Das können Sie unkompliziert erledigen, indem Sie auf das gelbe Kästchen mit dem Textsymbol unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chat-Fenster schreiben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Abschlagserhöhung.
So sparen Sie Energie
Die ökologischste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Erfahren Sie in drei Videos der EWE-Smartgeber, wie Sie bei sich zuhause die Effizienz erhöhen und Energie sparen.
Weitere Fragen und Antworten zu Ihrer Gasversorgung
Wir empfehlen Ihnen unbedingt eine Erhöhung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages, um die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Preise gleichmäßig auf die Monate bis zur nächsten Rechnung zu verteilen. So lässt sich eine hohe Nachzahlung gegebenenfalls vermeiden.
Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:
- Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
- Online-Servicebereich „Mein EWE“
- Telefonisch unter 0441 8000-1231
- Per Kontaktformular
Ansonsten ist Energiesparen das Gebot der Stunde. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, um Verbrauch und Kosten effektiv zu senken.
Über die Umlage soll ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungskosten für Energieversorger ermöglicht werden. Um die höheren Kosten auf viele Schultern zu verteilen, dürfen Energieversorger die Höhe der Umlage an ihre Kunden weitergeben. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung des Gaspreises um die Höhe der Umlage.
Wichtig: Die Umlage ist für alle Energieversorger gleich hoch und soll für eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern sorgen. Die Höhe der Umlage beträgt 2,879 Cent pro Kilowattstunde brutto bzw. 2,419 ct/kWh netto
Die Umlage gilt ausschließlich für Gaskunden.
Neben Kunden in der Grundversorgung (EWE Gas comfort) können auch Kunden mit Preisgarantieprodukten (z. B. EWE Zuhause+ Gas) betroffen sein. Betroffene Kunden werden zum gegebenen Zeitpunkt schriftlich über Veränderungen informiert.