Seit dem 16. Dezember 2025 kannst du die neue Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ bei der KfW beantragen. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Förderkredit bis zu 150.000 € je Wohnung
- Für Neubau und Erstkauf
- Bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Nutze 15 % BEG-Förderung1 für energetische Einzelmaßnahmen, wie:
- Austausch von Fenstern und Türen
- Sanierung von Dächern, Wänden oder der Fassade
Extra-Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss auf 20 %.1 Maximale Zuschusshöhe pro Jahr und Maßnahme: 4.500 € ohne bzw. 12.000 € mit einem gültigen iSFP für das Gebäude.
Die BEG-Förderprogramme erfordern die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Wohngebäude-Kredit Nr. 261:
- Konditionen immer attraktiver je besser der erreichte KfW-Effizienzstandard
- Günstige effektive Jahreszinsen
- Bis zu 150.000 € Kreditvolumen je Wohneinheit
- Zusätzlich bis zu 10.000 € Kreditvolumen für Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung)
- Tilgungszuschüsse bis zu 45 %
- Laufzeiten von 4 bis 30 Jahren wählbar
- 10 Jahre Zinsbindung
Ergänzungskredite Nr. 358/359:
- Ideal für die Finanzierung von einer oder mehrerer Einzelmaßnamen
- Günstige effektive Jahreszinsen
- Bis zu 120.000 € Kreditvolumen je Wohneinheit
- Vier bis 35 Jahre Laufzeit wählbar
- Spezieller Zinsvorteil für Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
Zuschuss für einen individuellen Sanierungsfahrplan
- 50 % des Honorars unter Berücksichtigung einer Höchstgrenze von 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten.2
Damit deine Sanierung optimal geplant und umgesetzt wird, bekommst du bis zu 50 % Zuschuss auf unsere Dienstleistungen.2,4
Für BEG-Einzelmaßnahmen (pro Antrag und Kalenderjahr)2
- Ein- und Zweifamilienhäuser: max. 2.500 €
- Mehrfamilienhäuser: bis zu 1.000 € pro Wohnung, max. 10.000 €
Für KfW-Effizienzhäuser (Kredit Nr. 261) Zusatzkredite mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss für Baubegleitung4
- Ein- und Zweifamilienhäuser: max. 10.000 € Zusatzkredit und max. 5.000 € Tilgungszuschuss
- Eigentumswohnung: max. 4.000 € Zusatzkredit und max. 2.000 € Tilgungszuschuss
- Mehrparteienhäuser: max. 40.000 € Zusatzkredit und max. 10.000 € Tilgungszuschuss

Für die Umsetzung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle (Fenster, Türen, Außenwände, Dachdämmung, Kellerdecken) und Gebäudetechnik wie z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen bieten wir dir die Fachplanung, Fördermittelantragsstellung und Baubegleitung an. Diese Dienstleistung ist Voraussetzung dafür, dass du die verfügbaren Fördermittel des Bundes (BAFA-Zuschüsse oder KfW-Kredite) für die Umsetzung geförderter Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kannst. Das BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle aktuell mit 15 % der Investitionssumme (bis zu einer Obergrenze von 30.000 € pro Wohneinheit). Mit einem iSFP erhältst du zusätzlich einen Bonus von 5 % und die Obergrenze erhöht sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der Preis für den Förderantrag beträgt 599 €. Der Preis für die Fachplanung und Baubegleitung hängt von der komplexität der Sanierungseinzelmaßnahme ab und beträgt 599 € für Kerndämmungen bis maximal 1199 € für Dachsanierungen. Diese Dienstleistung ist förderfähig. Bitte beachte die Informationen zur Förderung unserer Honorare unter Fußnote 2). Weitere Details entnimm bitte den AGB für Energieberatung.
Mit der „Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude“ fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Honorare von Energieberatungsdienstleistungen. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt der Zuschuss für einen individuellen Sanierungsfahrplan 50 % des Honorars unter Berücksichtigung einer Höchstgrenze von 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 850 € bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten. Der Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung von geförderten Einzelmaßnahmen beträgt 50 % (bis zu einer Obergrenze von 2.500 € bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und maximal 1.000 € pro Wohneinheit und max. 10.000 € pro Vorhaben bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten). Wir beraten dich zur Beantragung der Fördermittel für unsere geförderten Dienstleistungen und unterstützen dich bei der Antragstellung. EWE haftet nicht für den tatsächlichen Erhalt der Zuschüsse, über die allein die Fördermittelgeber entscheiden. Die genannten Fördersätze können zudem variieren oder gänzlich entfallen. Weitere Informationen findest du hier.
Für die Umsetzung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle (Fenster, Türen, Außenwände, Dachdämmung, Kellerdecken) und Gebäudetechnik wie z.B. Heizungs- und Lüftungsanlagen zu einem KfW-Effizienzhaus bieten wir dir die Fachplanung, Fördermittelantragsstellung und Baubegleitung an. Diese Dienstleistung ist Voraussetzung dafür, dass du die verfügbaren Fördermittel des Bundes (BAFA-Zuschüsse oder KfW-Kredite) für die Umsetzung geförderter Sanierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen kannst. Der Preis für die Fachplanung, Förderantrag und Baubegleitung zu einem KfW-Effizienzhaus wird für dich individuell auf Anfrage kalkuliert. Diese Dienstleistung ist förderfähig. Bitte beachte die Informationen zur Förderung unserer Honorare unter Fußnote 2). Weitere Details entnimm bitte den AGB für Energieberatung.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Honorare von Energieberatungsdienstleistungen für die Planung und Baubegleitung von Sanierungsvorhaben, bei denen eine neue KfW-Effizienzstufe erreicht wird. Hierbei gewährt die KfW für die Energieberatung ein zusätzliches Kreditvolumen im Rahmen des Kreditprogramms Nr. 261 sowie mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50% auf das zusätzlich gewährte Kreditvolumen. Für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser beträgt das zusätzliche Kreditvolumen bis zu 10.000 €, Für Eigentumswohnungen bis zu 4.000 € und für Mehrparteienhäuser bis zu 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 € pro Vorhaben, bei dem eine Effizienzhausstufe erreicht wird. Wir beraten dich zur Beantragung der Fördermittel für unsere geförderten Dienstleistungen und unterstützen dich bei der Antragstellung. EWE haftet nicht für den tatsächlichen Erhalt der Zuschüsse, über die allein die Fördermittelgeber entscheiden. Die genannten Fördersätze können zudem variieren oder gänzlich entfallen. Weitere Informationen findest du hier.