Entschuldigungszahlung

Was Sie jetzt wissen müssen

Aktuelle Infos zum Energiemarkt

Verspätete Abrechnung:
EWE leistet freiwillige Entschuldigungszahlung

Die Umsetzung der von der Bundesregierung vorgegebenen Entlastungsmaßnahmen wie Preisbremsen und Winterhilfe hat viel Zeit gekostet. Unsere Kunden haben es an der verspäteten Erstellung von Abrechnungen gespürt. Derzeit holen wir Stück für Stück nach, alle offenen Abrechnungen zu verschicken. Darüber hinaus hat sich EWE zu einer freiwilligen Entschuldigungszahlung entschlossen, zu der Sie hier alle Infos erhalten.

Kleines Zeichen unseres Bedauerns

Sofern Sie als EWE-Kunde länger als sechs Wochen (ausgehend vom ursprünglichen Abrechnungs- bzw. Ablesedatum) auf Ihre Rechnung gewartet haben und die Rechnung ein Guthaben von mindestens 100 Euro zu Ihren Gunsten ergibt, so erhalten Sie als kleines Zeichen unseres Bedauerns eine einmalige Entschuldigungszahlung. Alle Kunden, die eine entsprechende Zahlung erhalten, werden schriftlich von uns informiert.

Mit diesem Betrag wollen wir auch dem Umstand Rechnung tragen, dass Sie bei einem erwarteten Guthaben mitunter deutlich später als erwartet über das Geld verfügen konnten.

Nutzen Sie Infos rund um Ihre Energieabrechnung.

Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Entschuldigungszahlung

Wer bekommt die Entschuldigungszahlung?

Die Zahlung erhalten Kunden, die

  • länger als sechs Wochen auf ihre Rechnung gewartet haben
  • und in der Rechnung ein Guthaben von mindestens 100 Euro bekommen.

Berücksichtigt werden dabei verspätete Rechnungsstellungen seit Oktober 2022. Zudem muss weiterhin ein aktives Vertragsverhältnis über die Belieferung von Strom, Gas oder Wärme bestehen. Alle betroffenen Kunden werden schriftlich informiert. Das Schreiben erhalten Kunden, nachdem sie ihre Rechnung bekommen haben.

Wie erhalte ich das Geld?

Hier gibt es zwei Varianten:

  1. Sofern wir eine Kontoverbindung von Ihnen haben – weil Sie uns zum Beispiel ein SEPA-Mandat erteilt haben – überweisen wir den Betrag zeitnah auf Ihr Konto. Sie müssen dafür nichts tun.
  2. Wenn wir keine Bankverbindung von Ihnen bei uns gespeichert haben, erhalten Sie mit dem Schreiben einen Barcode, mit dem Sie sich bei zahlreichen Einzelhändlern den Betrag in bar auszahlen lassen können.

Auf welche Weise Sie Ihre Entschuldigungszahlung erhalten, können Sie dem Schreiben entnehmen.

Wie hat EWE den Betrag ermittelt?
Die Höhe der jeweiligen Entschuldigungszahlung ist gestaffelt, wobei die einzelnen Stufen jeweils um 5 Euro ansteigen. Die Zuordnung zur Stufe geschieht auf Basis der Höhe des Guthabens und der Wartezeit bis zur Rechnung.
Kann ich nach Erhalt des Schreibens noch meine Bankverbindung zur Auszahlung mitteilen?
Leider ist dies aus prozessualen Gründen nicht möglich. Sofern wir keine Bankverbindung von Ihnen haben, besteht nur die Möglichkeit der Barauszahlung wie im Schreiben genannt.
Kann ich auf den Betrag verzichten?
Sofern Sie den Betrag nicht überwiesen bekommen, steht es Ihnen frei, auf die Barauszahlung mittels Barcode zu verzichten. Im Falle einer Überweisung bitten wir um Verständnis, dass wir diese aufgrund der massenhaften Verarbeitung nicht aufhalten können. Von Rücküberweisungen des Betrags auf unser Konto bitten wir abzusehen.
Ich bin kein Kunde mehr, habe in der Vergangenheit aber dennoch auf meine Rechnung gewartet. Bekomme ich auch eine Entschuldigungszahlung?
Nein. EWE hat sich entschieden, die freiwillige Entschuldigungszahlung nur an die Kunden mit einem aktiven Vertrag zu leisten, die von Verzögerungen bei der Auszahlung von Guthaben betroffen sind. Ein Anspruch auf Entschädigung leitet sich daraus weder für ehemalige noch für andere Kundengruppen ab.