Informationen und Wissenswertes rund um Energie

Was Sie jetzt wissen müssen


Aktuelle Informationen zur Lage auf dem Energiemarkt

Aktuelle Entwicklungen rund um Strom, Gas & Wärme

Das Jahr 2022 war geprägt von nie dagewesenen Entwicklungen auf den Energiemärkten – verbunden mit vielen Unsicherheiten und Fragen. Von der Mehrwertsteuersenkung über die Winterhilfe bis zu Preisbremsen für Strom und Gas sowie weiteren relevanten Themen stellen wir Ihnen hier und auf den folgenden Seiten immer aktuell die wichtigsten Informationen zur Verfügung.

Turbulenter Energiemarkt

Nachdem im Juni 2022 in Deutschland die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen wurde, ist das Thema Versorgungssicherheit stärker in den Fokus gerückt. Die Gasspeicher mussten schnell gefüllt werden, damit wir gut auf den Winter vorbereitet sind. Um angeschlagene Gasimporteure zu unterstützen, wurden zunächst neue Umlagen eingeführt und teilweise wieder zurückgenommen. Gleichzeitig sind die Beschaffungspreise immer weiter gestiegen, was direkten Einfluss auf die Preise hatte. Die Rufe nach Entlastungen für Verbraucher, Gewerbe und Industrie wurden zuletzt immer lauter. Die Politik hat reagiert und zum Beispiel die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme befristet gesenkt. Zudem starten zum 1. März 2023 die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, damit ein Grundverbrauch für alle Kunden bezahlbar bleibt. Und auch das Thema Energiesparen ist wichtiger denn je.

Die Versorgung ist gesichert

  • Trotz der Turbulenzen auf dem Energiemarkt in der vergangenen Zeit gilt nach wie vor: Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur hält eine Gasmangellage in diesem Winter aktuell für unwahrscheinlich.

  • Die Dynamik auf dem Energiemarkt ist auch für uns als EWE herausfordernd. Aktuell nehmen wir eine Stabilisierung der Beschaffungskosten für Strom und Gas wahr. Ob sich dieser Trend in 2023 fortsetzt und wie die Lage im nächsten Winter sein wird, können wir derzeit nicht verlässlich beurteilen. Wir setzen alles daran, Ihnen weiterhin ein zuverlässiger Partner zu sein und Sie in dieser Zeit zu unterstützen. Wir versichern Ihnen, Sie jederzeit über Veränderungen zu informieren.

Energiesparen und monatlicher Abschlag – was wir unseren Kunden empfehlen

Die Gasspeicher waren zu Beginn des Winters gut gefüllt. Dank milder Temperaturen und gemeinsamer Anstrengungen beim Energiesparen wurde zudem bislang weniger Gas verbraucht als erwartet. Energiesparen bleibt dennoch wichtig, denn ein Großteil des in 2022 eingespeicherten Gases stammte noch aus russischen Lieferungen, die für die kommenden Heiz- und Verbrauchsperioden wegfallen. Dem gegenüber stehen zwar neue Quellen wie zum Beispiel Flüssiggas, aber es gilt nach wie vor: Jede eingesparte Kilowattstunde erhöht die Versorgungssicherheit und schont zusätzlich die Umwelt und Ihren Geldbeutel.

Die Preise für Strom und Gas sind zwar zuletzt gesunken, allerdings ist das Preisniveau nach den massiven Steigerungen im Jahr 2022 weiterhin vergleichsweise hoch. Daher sollten Sie auch weiterhin Ihren Abschlag im Blick behalten. Hier finden Sie weitere Informationen zum Abschlag und wie Sie diesen bei Bedarf anpassen können.


Antworten auf die meistgestellten Fragen zur aktuellen Lage auf dem Energiemarkt

Ist die Versorgung von Gaskunden durch EWE gefährdet?
Trotz angespannter Lage ist die Gasversorgung von EWE-Kunden zum heutigen Zeitpunkt gesichert. Wir werden Sie rechtzeitig über Veränderungen informieren.
Wo kann ich mich weiter über die Speicherfüllstände informieren?
Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Homepage regelmäßig einen aktualisierten Bericht zur Lage der Gasversorgung zur Verfügung.
Was kann ich tun, um eine hohe Nachzahlung zu verhindern?

Wir empfehlen Ihnen unbedingt eine Erhöhung Ihres monatlichen Abschlagsbetrages, um die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Preise gleichmäßig auf die Monate bis zur nächsten Rechnung zu verteilen. So lässt sich eine hohe Nachzahlung gegebenenfalls vermeiden.

 

Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Kein Problem. Nutzen Sie dafür gerne die folgenden Möglichkeiten:

  • Per Chat-Button: Einfach auf das gelbe Kästchen unten rechts auf dieser Seite klicken und "Abschlag" ins Chatfenster schreiben
  • Online-Servicebereich „Mein EWE“
  • Telefonisch unter 0441 8000-1231
  • Per Kontaktformular

Ansonsten ist Energiesparen das Gebot der Stunde. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, um Verbrauch und Kosten effektiv zu senken.

Was ist der Notfallplan Gas?

Der Notfallplan Gas basiert auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und umfasst für Deutschland drei Eskalationsstufen:


  • Frühwarnstufe: In dieser Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie. Es erfolgt noch kein Eingriff des Staates.
  • Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen ebenfalls von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
  • Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Ab diesem Moment greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.