Mit EWE ganz entspannt deinen Umzug planen
Ein Umzug ist meist schon stressig genug. Umso besser, wenn du einen Partner an der Seite hast, der dir bei der Planung unter die Arme greift. Auf dieser Seite findest du alle wichtigen Informationen rund um den Umzug deiner Verträge für Strom, Gas, Telefon und Internet inklusive einer praktischen Checkliste. Damit in deinem neuen Zuhause vom ersten Tag an alles läuft.
NEU seit 6. Juni 2025: geänderte Meldefristen für deinen Umzug bei Energie
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung gelten seit dem 6. Juni 2025 neue Fristen für deinen Umzug. Ab sofort können Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft gemeldet werden, nicht mehr rückwirkend wie bisher.
Konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr. Von da an muss der Ein- und Auszug immer im Voraus gemeldet werden. Wir empfehlen daher, deinen Umzug so früh wie möglich – mindestens jedoch zwei Wochen im Voraus – bei EWE zu melden. Wie du deinen Umzug schnell und einfach digital melden kannst, erfährst du auf dieser Seite.
Aufgrund der technischen Umstellungen zum 6. Juni 2025, die alle Lieferanten und Netzbetreiber in Deutschland betreffen, kann es unter Umstände zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Neuaufträgen und Kündigungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wusstest du schon, dass dein bestehender Energievertrag mit dir umzieht? Innerhalb der Vertragslaufzeit übernimmst du deinen Vertrag einfach an der neuen Adresse – inklusive der Preise, Vertragslaufzeit, SEPA-Mandat und allen weiteren Konditionen. Smart, oder? So genießt du auch in deinem neuen Zuhause die Vorteile deines Energievertrages und musst dich nicht um einen neuen kümmern. Eine Sorge weniger.
Wie kann ich meinen Umzug melden?

Am besten online
Der Umzugstermin steht fest und du hast alle Daten zusammen? Prima – dann kannst du deinen Umzug melden. Wie genau? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Die bequemste Möglichkeit, deinen Umzug zu melden, hast du mit dem Umzugsservice in deinem Serviceportal Mein EWE – Energie. Einfach einloggen, Umzugsservice auswählen und den einzelnen Schritten folgen. In fünf Minuten ist alles erledigt.
Per Telefon
Du willst lieber mit uns telefonieren? Unseren Kundenservice erreichst du montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr unter 0441 8000-5555.
Vor Ort
Du kannst deinen Umzug auch im persönlichen Gespräch in einem unserer Shops melden und dich dort bei Bedarf zu EWE-Produkten individuell beraten lassen.
Und der Zählerstand
Lies an deinem Umzugstag sämtliche Zähler ab und melde sie bei uns digital – zum Beispiel ganz unkompliziert per Foto.
Welchen Weg du auch wählst: Das brauchst du für die Umzugsmeldung
Was passiert, wenn du deinen Umzug zu spät oder nicht meldest?
Wenn du dich nicht rechtzeitig um die An- oder Abmeldung deines Energievertrags kümmerst, können zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Durch den Wegfall rückwirkender Ummeldungen beginnt oder endet der Energievertrag erst, wenn du dich bei deinem Energieversorger gemeldet hast.
Wichtig zu wissen: Energieverträge enden nicht automatisch mit einem Auszug oder bei einem Wechsel des Eigentümers. Eine fristgerechte Kündigung ist zwingend erforderlich, da die Energieverträge sonst einfach weiterlaufen. Hier zwei Beispielfälle:
Auch Telefon und Internet ziehen bequem um

EWE meldet für dich deinen Telekommunikationsvertrag um. Prüfe jetzt, welche Internetprodukte an deiner neuen Adresse möglich sind – direkt online im Internet-Verfügbarkeitscheck. Neben der Adresse deines neuen Wohnsitzes benötigen wir folgende Unterlagen von dir:
- Um einen reibungslosen und schnellen Umzug zu ermöglichen, benötigen wir ggf. die Daten des Vormietenden.
- Wird an deinem neuen Wohnsitz bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters verwendet, der weiter genutzt werden soll? Dann informiere uns darüber und lasse uns eine aktuelle Rechnung dieses Anbieters zukommen.
- Servicehotline: 0441 8000-5555 (Mo. bis Fr.: 8 bis 20 Uhr, Sa.: 8 bis 16 Uhr).
- Oder besuche uns im EWE Shop
Exkurs zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel:
Was passiert da eigentlich und was muss zukünftig konkret in 24 Stunden erfolgen?
Ein Lieferantenwechsel ist auch heute schon sehr einfach und in den meisten Fällen schnell beauftragt und binnen weniger Tage vollumfänglich erledigt. Grundsätzlich besteht der Lieferantenwechsel aus verschiedenen Prozessen, die sich zwischen Lieferanten und Netzbetreibern abspielen. Dazu mal ein klassischer Ablauf:
Nachdem du mit dem Energieversorger deiner Wahl einen Vertrag abgeschlossen hast, beginnt der technische Teil des Lieferantenwechsels. Lieferanten und Netzbetreiber, die sogenannten Marktpartner, tauschen im Rahmen der Marktkommunikation auf elektronischem Wege Daten und Nachrichten untereinander aus:
- Zunächst schickt dein neuer Lieferant eine Kündigung an den bisherigen Lieferanten. Dieser hat bis zu drei Tage Zeit, um der Kündigung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Diese Frist ändert sich durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel nicht.
- Sofern der alte Lieferant die Kündigung bestätigt, muss er dem neuen Lieferanten und auch dem Netzbetreiber das Datum mitteilen bis zu dem er dich als Kunden noch beliefert - hierbei handelt es sich um das so genannte Lieferende-Datum.
- Der neue Lieferant weiß nun, ab wann er dich als Kunden versorgen kann und meldet dieses Datum beim Netzbetreiber an. Hier sprechen wir vom Lieferbeginn-Datum. Das Lieferbeginn-Datum ist also erst dann fix, wenn der Netzbetreiber der Anmeldung zugestimmt hat.
- In den Prozessen zum Lieferbeginn und Lieferende zwischen Lieferanten und Netzbetreibern kommt durch den 24-Stunden-Lieferantenwechsel viel Bewegung rein. Bis zum 5. Juni dürfen diese Prozesse nicht länger als drei Wochen dauern – so steht es im Energiewirtschaftsgesetz – und seit dem 6. Juni 2025 wird diese Frist auf 24 Stunden eingekürzt.
Konkret heißt das: Wenn ein Lieferant am Montag eine Anmeldung an einen Netzbetreiber schickt, muss dieser ihm spätestens am Dienstag eine fristgerechte Antwort liefern. Die Fristen beziehen sich dabei auf die Wochentage von Montag bis Freitag. Gesetzliche Feiertage und Wochenenden sind ausgenommen.
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet also vor allem eines: Schnellere Marktkommunikation aber keine Änderung der Vertragslaufzeiten bzw. Kündigungsfristen.
Ein Lieferantwechsel liegt vor, wenn du deinen Energieanbieter für Strom oder Gas wechselst. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel, kurz LFW24, ist eine von der Bundesnetzagentur vorgenommene gesetzliche Änderung. Der LFW24 bringt zwei wesentliche Neuerungen mit sich, die seit dem 6. Juni 2025 gelten:
Bisher: Bis einschließlich 5. Juni 2025 kannst du dich bei einem Umzug auch noch sechs Wochen rückwirkend bei einem Strom-Lieferanten an- und abmelden. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir dich deinen Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
Neu: Seit dem 6. Juni 2025 muss die An- und Abmeldung immer im Voraus erfolgen. Heißt konkret: Die bislang gültige Frist von bis zu sechs Wochen rückwirkend für eine Ummeldung bzw. Ein- und Auszüge gilt für Strom seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr.
Nein. Deine vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich den technischen Wechselprozess zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern.
Mit den neuen Vorgaben reagiert die Bundesnetzagentur auf die Anforderung aus § 20a Absatz 2 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort ist festgelegt, dass die Frist von 24 Stunden für einen Lieferantenwechsel spätestens zum 1. Januar 2026 umzusetzen ist. Die Bundesnetzagentur hat für die Umsetzung auf dem deutschen Energiemarkt das Datum 6. Juni 2025 bestimmt. Neben dem deutschen Energiewirtschaftsgesetz erfüllen die neuen Regelungen auch die verbindliche EU-Richtlinie 2019/944. Das Ziel dieser EU-Richtlinie ist, den Wettbewerb im Energiemarkt weiter zu fördern.
Seit dem 6. Juni 2025 ist zunächst nur Strom betroffen, da die Bundesnetzagentur die Neuerungen nur für diese Verbrauchsart auf den Weg gebracht hat. Unabhängig davon empfehlen wir dir bei einem Umzug alle Verbrauchsarten frühzeitig zu melden.
Bei Gas gilt die bisherige Regelung. Heißt konkret: Hier wäre weiterhin eine rückwirkende Ummeldung möglich. Die Bundesnetzagentur wird die Regelungen für Gas frühestens in 2026 anpassen.
Die neue Regelung wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt und gilt für alle Strom-Lieferanten und Strom-Netzbetreiber. Somit hat es Auswirkungen auf alle Verbraucher:innen bzw. Mieter:innen sowie Vermieter:innen und Eigentümer:innen.
Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir dich deinen Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus mitzuteilen.
Nein. Zumindest für Strom ist seit dem 6. Juni 2025 keine rückwirkende Ummeldung mehr möglich.
Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass dein Energievertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Melde deinen Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald du den Mietvertrag unterschrieben hast oder deine Kündigung erfolgt ist. Am Tag des Umzuges meldest du dann bitte den Zählerstand, damit wir eine korrekte Abrechnung erstellen können. Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Anschluss auf deinen Namen angemeldet. Du musst anfallende Kosten weiterhin tragen.
Dazu zwei Fälle als Beispiel:
In beiden Fällen musst du mit deinem/deiner Vorgänger:in oder deinem/deiner Nachfolger:in eine finanzielle Regelung finden. Diese Diskussion lässt sich vermeiden, wenn du deinen Umzug so früh wie möglich bei deinem Energieversorger meldest.
Im Falle einer verspäteten An- und Abmeldung müssen die Vertragsparteien die Kosten und Verbräuche untereinander klären. EWE kann hier keine Korrektur vornehmen.
Allgemeine Fragen zum Thema Umzug
Der Netzbetreiber ist für die Instandhaltung und Bereitstellung der Energienetze zuständig. Der Energielieferant nutzt diese Netze und liefert dir Strom und Gas. Grundversorger ist der Energielieferant, der in einem Gebiet die meisten Kunden beliefert. Alle drei Jahre wird der Grundversorger von dem jeweiligen Netzbetreiber bestimmt.
Vereinfacht gesagt ist die Marktlokations-Identifikationsnummer, kurz MaLo-ID, der Ort, an dem Strom verbraucht oder auch erzeugt wird. Die Marktlokation besteht aus 11 Ziffern und wird initial vom Netzbetreiber vergeben. Danach ändert sie sich nicht mehr. Das unterscheidet sie zum Beispiel auch von der Zählernummer, die sich bei einem Zählerwechsel immer ändert. Die MaLo-ID findest du in deiner Vertragsbestätigung, in der Energierechnung oder in deinem Serviceportal "Mein EWE – Energie" unter Vertragsdetails. Wenn dir die MaLo-ID nicht bekannt ist, kannst du auch weiterhin die vollständige Zählernummer mitteilen. Übrigens: Auch für Gas gibt es die Marktlokation.
Um deinen Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen: Für einen Einzug:
Sobald uns deine Angaben vorliegen, erstellen wir für dich eine Schlussabrechnung. Deine Rechnung kannst du digital in deinem Serviceportal "Mein EWE – Energie" einsehen.
Für einen Auszug
Du kannst deinen Umzug über verschiedene Wege melden:
Die Zählerstände vom Umzugstag kannst du auch später melden, zum Beispiel ganz bequem per Foto. Alles Weitere zum Thema Zählerstände findest du hier.
Nein, das geht nicht. In diesem Fall muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Nein, diese Gefahr besteht nicht. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, dass der Grundversorger dich, zum Beispiel bei Komplikationen während des Lieferantenwechsels, weiterhin mit Energie versorgt. Du erhältst in diesen Fällen den sogenannten Grundversorgungstarif.
Beides ist möglich. Bitte kläre vor dem Umzug mit dem Eigentümer bzw. der Hausverwaltung, wer die Ummeldung vornimmt. Wir empfehlen dir, den Umzug selbst zu melden. So kannst du sicher sein, dass alles rechtzeitig erledigt wird. Außerdem kannst du den für dich passenden Tarif auswählen bzw. deinen bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitnehmen.
Bitte frag deinen Vormieter bzw. den Eigentümer oder die Hausverwaltung, welche Zähler zu deiner Wohnung gehören.
Am Tag deines Umzugs ist es wichtig, alle Zählerständeder alten und der neuen Wohnung abzulesen. Aber keine Sorge, du musst dich nicht stressen: Du kannst die erfassten Zählerstände später ganz bequem über dein Serviceportal "Mein EWE – Energie" nachreichen. Anschließend erhältst du die Schlussrechnung für deine alte Adresse – diese wird direkt an deine neue Adresse zugestellt. Ein Tipp von uns: Fotografiere die Zählerstände mit deinem Smartphone und melde die Zählerstände anschließend bequem per Foto.
Deine Zählerstände kannst du bequem in deinem Serviceportal "Mein EWE – Energie", über die Mein EWE Energie App oder per Foto melden. Weitere Informationen zum Thema Zählerstände findest du hier.
Egal ob Leerstand, Mieterwechsel oder Eigennutzung: In jedem Fall ist es für uns wichtig zu wissen, wie das Objekt gerade genutzt wird. Nur so können wir den richtigen Vertragspartner ansprechen und die Höhe des monatlichen Abschlags festlegen. Dadurch können falsche Anmeldungen vermieden werden. Auch für Eigentümer gilt: Melde Leerstände, Mieterwechsel, etc. frühzeitig bei deinem Energieversorger an. Gib diese Info gerne auch an deine neuen Mieter:innen weiter, damit alles reibungslos läuft und du nicht auf Energiekosten für eine vermietete Wohnung sitzen bleibst.
Allgemeine Fragen zum Thema Kündigung und Vertragsmitnahme
Bei einem Umzug steht dir in folgenden Fällen ein Sonderkündigungsrecht zu:
In allen anderen Fällen nimmst du deinen Energievertrag bei einem Umzug mit.
Hast du einen Sondervertrag? Dann bist du an die Laufzeit gebunden und musst den Vertrag mit in dein neues Zuhause mitnehmen, sofern du an der neuen Adresse durch EWE beliefert werden kannst.
Bitte ruf uns unter 0441 8000-5555 an, um die Vertragsmitnahme durchzuführen.
Da du dich in der Grundversorgung befindest, kannst du deinen Vertrag binnen 14 Tage kündigen.
Du wusstest gar nicht, dass dein bestehender Strom- oder Erdgasvertrag mit dir umzieht und hast daher bei einem anderen Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen? Solange du bei dem neuen Lieferanten noch innerhalb der Widerrufsfrist bist, ist die weitere Belieferung durch EWE in deinem neuen Zuhause kein Problem. Widerrufe in dem Fall bitte den Vertrag bei deinem neuen Anbieter. Anschließend können wir die Vertragsmitnahme durchführen. Sofern die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, kannst du deinen bestehenden EWE-Vertrag leider nicht mitnehmen. Dieser endet dann mit deinem Umzug.