Dein Weg zum Energie­ausweis

Eigentümer von Wohnimmobilien sind bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung verpflichtet, einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Wohngebäude vorzulegen – auch wenn nur einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus verkauft oder vermietet werden. Die EWE-Energieberater erstellen dir unkompliziert einen Energiebedarfsausweis für 599 € oder einen Energieverbrauchsausweis für nur 119 €.und versorgen dich mit Empfehlungen für eine zukünftige Sanierung.

Beispiel für einen Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis, ist ein standardisiertes Dokument zur Ermittlung der Energieeffizienz für Wohngebäude auf Basis des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser der vorangegangenen drei Jahre. Er informiert über den Energieverbrauch in einem Gebäude und berücksichtigt:

- Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei aufeinanderfolgenden Jahre
- die Art der eingesetzten Brennstoffe
- örtliche Klimafaktoren

    Die Ausstellung ist möglich, wenn mehr als drei aufeinanderfolgende Energieabrechnungen vorliegen, der Bauantrag des Gebäudes nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt ist sowie für Wohnungen in Gebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten. Deinen Energieverbrauchsausweis bekommst du unter Angabe weniger Informationen bei uns bequem für nur 119 €.1

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    Beispiel für einen Energiebedarfsausweis.
    Der Energiebedarfsausweis

    Der Energiebedarfsausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz eines Wohngebäudes auf Grundlage technischer Gebäudedaten und energetischer Eigenschaften bewertet. Anders als beim Verbrauchsausweis basiert die Berechnung nicht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch, sondern auf dem theoretischen Energiebedarf, der sich aus Bauweise, Dämmstandard und Anlagentechnik ergibt. Dadurch erhältst du eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität – unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.Für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises werden bauliche und technische Faktoren berücksichtigt:

    - Gebäudehülle wie Außenwände, Dach, Fenster und Dämmstandard
    - Heizungs- und Warmwassertechnik, inklusive Alter und Effizienz der Anlagen
    - Art der eingesetzten Energieträger/Brennstoffe
    - Standardisierte Klimadaten, die deutschlandweit einheitlich angewendet werden

      Diese Daten werden in einem normierten Berechnungsverfahren zusammengeführt und ergeben den Endenergiebedarf sowie den Primärenergiebedarf des Gebäudes. 

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      Ein Bedarfsausweis ist in bestimmten Fällen verpflichtend – insbesondere dann, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen oder das Gebäude energetisch veraltet ist. Er ist erforderlich:

      • bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde
      • wenn die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erfüllt sind
      • bei Neubauten, da hier noch keine Verbrauchswerte existieren
      • wenn Eigentümer eine objektive, nutzerunabhängige Bewertung wünschen

      Damit eignet sich der Bedarfsausweis besonders für ältere Gebäude oder Situationen, in denen eine neutrale energetische Bewertung notwendig ist. Einfach, zuverlässig und zum fairen Preis Den Energiebedarfsausweis erhältst du bei uns schnell und unkompliziert. Nach Angabe weniger Gebäudedaten erstellen wir dir einen rechtsgültigen Ausweis – für nur 599 €. Ideal für Verkauf, Vermietung oder zur eigenen Orientierung über den energetischen Zustand deines Gebäudes.

      Unsicher, welcher Ausweis der richtige ist?

      Wir beraten dich gerne und finden gemeinsam die passende Lösung für deine Immobilie.

      1. Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die Honorare von Energieberatungsdienstleistungen für die Planung und Baubegleitung von Sanierungsvorhaben, bei denen eine neue KfW-Effizienzstufe erreicht wird. Hierbei gewährt die KfW für die Energieberatung ein zusätzliches Kreditvolumen im Rahmen des Kreditprogramms Nr. 261 sowie mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 50% auf das zusätzlich gewährte Kreditvolumen. Für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser beträgt das zusätzliche Kreditvolumen bis zu 10.000 €, Für Eigentumswohnungen bis zu 4.000 € und für Mehrparteienhäuser bis zu 4.000 € pro Wohneinheit, maximal 40.000 € pro Vorhaben, bei dem eine Effizienzhausstufe erreicht wird. Wir beraten dich zur Beantragung der Fördermittel für unsere geförderten Dienstleistungen und unterstützen dich bei der Antragstellung. EWE haftet nicht für den tatsächlichen Erhalt der Zuschüsse, über die allein die Fördermittelgeber entscheiden. Die genannten Fördersätze können zudem variieren oder gänzlich entfallen. Weitere Informationen findest du hier.