EWE-Stellungnahme

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EWE-Stellungnahme zur Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Im Rechtsstreit Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen EWE steht in der kommenden Woche (10. April) die erste mündliche Verhandlung vor dem Oldenburger Landgericht an.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VBZ) hat EWE verklagt, weil EWE einige Energierechnungen nicht fristgerecht zugestellt hatte.
 

EWE sagt dazu (Kernaussagen):

  • EWE hat den Großteil der betroffenen Abrechnungen fristgerecht erstellt und an die Kundinnen und Kunden verschickt.
  • Bei einem Teil der Abrechnungen kam es leider zu Verzögerungen und die sechs Wochen-Frist wurde nicht eingehalten.
  • Mittlerweile sind fast alle Abrechnungen erstellt. Aktuell ist eine Anzahl im mittleren vierstelligen Bereich der Jahresabrechnungen noch nicht innerhalb der sechs Wochen-Frist abgerechnet. Die Verzögerung liegt an individuellen Punkten, die zunächst geklärt werden müssen. Das sind beispielsweise die Angaben zu Zustandszahl, Brennwert oder Unstimmigkeiten nach einem Zählerwechsel etc. und damit oftmals Themen, die EWE VERTRIEB nur gemeinsam mit den jeweiligen Marktpartnern lösen kann. Derartige Klärungsanforderungen sind für Energieanbieter vollkommen normal. Sie kommen auch außerhalb von derartigen Ausnahmesituationen, wie wir sie in den letzten Jahren erleben mussten, vor. So ist es bundesweit normal, dass auch in Routinezeiten etwa 0,5-1,0% der Rechnungen außerhalb der sechs Wochen-Frist liegen können. Da EWE die Umsetzung der staatlichen Maßnahmen mit höchster Priorität bearbeitet hat, wurden diese Punkte bisher in den betroffenen Abrechnungen noch nicht abschließend geklärt. Wir erstellen jeden Tag weitere Abrechnungen und sind zuversichtlich, bald den allergrößten Teil der heute noch verspäteten Jahresabrechnungen erstellt zu haben.
  • EWE ist sehr zuversichtlich, dass auch die noch ausstehenden Rechnungen in Kürze versendet sind.
  • EWE hat Verständnis für den Unmut einiger Kunden und hat daher – im Übrigen als einziges Unternehmen in der Branche – bereits im vergangenen Jahr aus Kulanz eine freiwillige Zahlung an seine Kunden geleistet. EWE hat also fair gehandelt und Kunden nicht absichtlich benachteiligt. Die Klage zielt im Übrigen nicht darauf ab, für betroffene Kunden einen monetären Vorteil zu erwirken.
  • Zu den verspäteten Rechnungen ist es gekommen, weil EWE, wie auch andere Versorger, aufgrund der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Zuge der Energiekrise (Winterhilfe, Energiepreisbremsen, Mehrwertsteuer) seine Abrechnungssysteme sehr kurzfristig anpassen musste. Das fiel bei EWE zudem in eine Zeit, in der EWE ein gänzlich neues Abrechnungssystem eingeführt hatte. Diese Herausforderungen haben viel Zeit gekostet.
  • Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VBZ) hatte EWE aufgefordert, per Unterlassungserklärung zu versichern, dass EWE seine Rechnungen wieder pünktlich erstellt. EWE war mit diesem Vorgehen generell einverstanden.
  • Es konnte jedoch, trotz intensiver und guter Gespräche, keine Einigung über die Laufzeit einer solchen Erklärung erzielt werden. Die VBZ strebte eine unbefristete Laufzeit an. Dem konnte EWE nach den Erfahrungen der letzten zwei Jahre nicht zustimmen.

Weiterer Hintergrund zur anstehenden Klage
Da die VBZ und EWE sich bezüglich der oben genannten Laufzeit nicht einigen konnten, hat die VBZ EWE daraufhin verklagt: Die VBZ wirft der EWE VERTRIEB GmbH durch verspätete Rechnungszustellung unlautere geschäftliche Handlungen vor.

Die Zustellungsfrist, die EWE für die Zustellung von Jahres- und Schlussrechnungen nicht eingehalten hat, gibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Demnach müssen die Rechnungen innerhalb von sechs Wochen zugestellt sein.

EWE hat keinen Vorteil von zu spät gestellten Rechnungen
Auch hat EWE keinerlei Vorteil aus der Situation gezogen, ganz im Gegenteil. So verbucht EWE deutlich mehr Forderungen (Nachzahlungen) als auszuzahlende Guthaben. Das Interesse, Rechnungen möglichst zeitnah zuzustellen ist also auch ganz im Sinne von EWE – zum einen aus Gründen der Kundenzufriedenheit, zum anderen aus Gründen der Liquiditätssicherung.

Darüber hinaus hat EWE seit dem Jahr 2023 seinen Kunden durch die Möglichkeit, ausstehende Rechnungen in Raten abzuzahlen, 80 Millionen Euro als zinsfreien Kredit gewährt.

EWE weist Vorwurf geschäftlich unlauter gehandelt zu haben zurück
Dass EWE mit der verspäteten Rechnungszustellung geschäftlich unlauter gehandelt hat, beziehungsweise gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat, weist EWE zurück. Nach Auffassung von EWE stellt eine verspätete Rechnungszustellung, die durch unvorhersehbare äußere Umstände, in dem Fall politische Vorgaben, zustande kam, kein unlauteres Verhalten dar und begründet keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Vor dem Hintergrund sieht EWE keine Veranlassung die von der VBZ geforderte unbefristete Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

EWE bedauert, dass Klage trotz konstruktiver Gespräche im Vorfeld zu Stande kam
EWE hatte im Vorfeld der Klage sehr konstruktive Gespräche mit der VBZ. Die VBZ handelt im Interesse und zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher – also auch im Sinne der EWE-Kunden. Das ist ihr Auftrag und das ist aus EWE-Sicht gut so. EWE stimmt mit der Verbraucherzentrale völlig überein, dass keinem Kunden aufgrund einer verspäteten Jahresabrechnung ein Schaden entstehen soll. EWE bedauert, dass dennoch keine gütliche Einigung im Vorfeld möglich war und die VBZ letztlich den Rechtsweg bestritten hat.