Gasbeschaffungsumlage und Gasspeicherumlage
Um Kunden zu entlasten, hatte die Bundesregierung die Erhebung einer Gasbeschaffungsumlage geplant. Diese Pläne wurden aber wieder zurückgenommen. Somit hat natürlich auch EWE den Anteil der Gasbeschaffungsumlage an der zum 1. November 2022 verkündeten Gaspreiserhöhung nicht erhoben.
Es wurde in den Medien zwar oft von einem "Wegfall der Gasumlage" gesprochen, allerdings ist die Gasspeicherumlage davon explizit nicht betroffen. Hier hält die Bundesregierung an der Einführung fest, so dass EWE diesen Kostenbestandteil erheben muss. Alle Infos dazu finden Sie in den folgenden FAQ.
Antworten auf die meistgestellten Fragen zu den Gasumlagen
Die Gasspeicherumlage hat ihren rechtlichen Ursprung in §35e EnWG und dient zur Deckung der Kosten, die dem marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) durch die Erfüllung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen entstehen.
Sie gilt für alle Gas- und Wärmekunden und wurde von der Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 eingeführt. Neben Kunden in der Grundversorgung (EWE Gas comfort) können auch Kunden mit Preisgarantieprodukten (z. B. EWE Zuhause+ Gas) betroffen sein. Alle betroffene Kunden werden schriftlich informiert.
Wichtig zu wissen: In den Medien wurde zuletzt immer von einem Wegfall der Gasumlage gesprochen. Dies betrifft explizit nur die Gasbeschaffungsumlage. Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen und wurde vom Gesetzgeber nicht zurückgenommen.
Die Bundesregierung wollte zum 1. Oktober 2022 mit der Gasbeschaffungsumlage sowie der Gasspeicherumlage ursprünglich zwei neue Gasumlagen einführen.
Während die Gasbeschaffungsumlage Ende September vom Gesetzgeber wieder zurückgenommen wurde, hat die – deutlich geringere – Gasspeicherumlage weiterhin Bestand.
EWE hat sich dazu entschieden, die Gasspeicherumlage zum 1. November 2022 an die Gaskunden weiterzugeben. Alle betroffenen Kunden wurden bereits Mitte September 2022 schriftlich informiert.
Kunden mit einem Wärmeliefervertrag werden im November 2022 schriftlich über die Weitergabe der Gasspeicherumlage informiert.
Ein Verzicht auf die Weitergabe der Gasspeicherumlage würde für EWE eine hohe finanzielle Belastung bedeuten, da wir trotzdem gegenüber der Trading Hub Europe (THE) zahlungspflichtig wären. Wir sind daher gezwungen, unseren Kunden diese Umlage verbrauchsanteilig zu berechnen, um daraus die Zahlungen an THE zu leisten. Die Gasspeicherumlage ist für EWE (wie z. B. auch die Mehrwertsteuer) ein durchlaufender Posten, das heißt alle Einnahmen werden vollständig weitergegeben.
Der Anteil für den Monat Oktober beträgt 0,007 ct./kWh (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) für die Gasspeicherumlage.
+ Gasspeicherumlage | 0,063 ct./kWh (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) |
+ Oktober-Anteil der Gasspeicherumlage | 0,007 ct./kWh (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) |
= Preiserhöhung zum 1. November 2022 |
0,070 ct./kWh (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) |
Unter Berücksichtigung der von der THE kommunizierten Umlage sowie des Anteils für den Monat Oktober 2022 ergibt sich zum 1. November 2022 also eine Preiserhöhung von 0,070 ct./kWh.
Mit der Gasbeschaffungsumlage sollte ursprünglich ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungskosten für Energieversorger ermöglicht werden. Sie sollte zum 1. Oktober 2022 für alle Gasverbraucher in gleicher Höhe eingeführt werden. EWE hat die betroffenen Kunden Mitte September 2022 darüber informiert, dass die Gasbeschaffungsumlage zum 1. November 2022 inklusive eines Aufholeffekts für den Monat Oktober erhoben wird.
Ende September 2022 hat die Bundesregierung entschieden, die Gasbeschaffungsumlage noch vor der geplanten Einführung zurückzunehmen.
Mit der Entscheidung der Bundesregierung, die Gasbeschaffungsumlage nicht mehr zu erheben, wird auch EWE deren Anteil an der zum 1. November 2022 verkündeten Preiserhöhung zurücknehmen. Konkret sinkt der Preis bei den betroffenen Kunden um insgesamt 3,152 ct./kWh (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).
Wichtig zu wissen: In den Medien wurde zuletzt immer von einem Wegfall der "Gasumlage" gesprochen. Dies betrifft explizit nur die Gasbeschaffungsumlage. Die Gasspeicherumlage bleibt weiterhin bestehen und wurde vom Gesetzgeber nicht zurückgenommen. Dieser Anteil in Höhe von 0,070 ct./kWh (inkl. 7 % Mehrwertsteuer) bleibt bestehen und wird unverändert ab dem 1. November 2022 erhoben.