Welche Umlagen sind in Ihren Erdgaskosten enthalten?
Die Erdgaskosten beinhalten ganz unterschiedliche Anteile. Abgaben und Steuern zum Beispiel werden Ihnen separat zum Energiepreis berechnet. Seit dem 1.1.2018 gelten neue Umlagenbeträge für Erdgaslieferungen. Diese sind staatlich auferlegt und werden deutschlandweit erhoben. Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht.
Netzentgelte
Über Verteilnetze gelangt die Energie von der Erdgasquelle zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Diese werden in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze verwendet. Die Höhe dieser Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen.
Übersicht Steuern, Abgaben & Umlagen Erdgas:
Standardlastprofil (SLP)
[EUR/MWh]
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Registrierende Leistungsmessung
[EUR/MWh]
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Bilanzierungsumlage Marktgebiet |
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- GASPOOL 01.10.19 - 30.09.20 |
0,29 | 0,015 |
- NCG 01.10.19 - 30.09.20 |
0,10 | 0,10 |
(gültig bis 30.09.2020) |
(gültig bis 30.09.2020) |
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Konzessionsabgabe1 | 0,30 | |
Energiesteuer | 5,50 |
Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. D.h. es wird Energie gekauft oder verkauft. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen so wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Die Regel- und Ausgleichsenergieumlage setzt sich aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- bzw. Gasverkäufe zusammen.
Der zuständige Marktgebietsverantwortliche prognostiziert aus den Erlösen und Kosten der Gaszu- bzw. Gasverkäufe den Satz der Bilanzierungsumlage getrennt für SLP- und RLM-Lieferstellen für die Zukunft. Die Höhe der aktuellen Umlage wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst und 6 Wochen vorher veröffentlich.
Basis der Bilanzierungsumlage ist GaBi 2.0; erhoben und veröffentlicht wird sie von den Marktgebietsverantwortlichen GASPOOL und NCG auf den jeweiligen Internetseiten.
GASPOOL
[€/kWh/h/a]
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NCG
[€/kWh/h/a]
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Biogasumwälzungsbetrag 01.01. - 31.12.20 |
0,6350 | |
Umlage Marktraumumstellung3 01.01. - 31.12.20 |
0,5790 |
Mit der Regelung der Biogaskostenwälzung in der Gasnetzentgeltverordnung (§ 20b GasNEV) werden die Kosten für den Netzanschluss und die Einspeisung von Biogas seit 2014 auf die Netzentgelte der marktgebietsaufspannenden Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland gleichermaßen verteilt.
Der Biogaswälzungsbetrag wird an die nachgelagerten Netze weitergegeben und ist in den Netzentgelten des örtlichen Verteilnetzbetreibers enthalten. Er wird jährlich angepasst und bis spätestens 1. Oktober vom Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht.
Das L-Gas Aufkommen in Deutschland und den Niederlanden sinkt. Um die Versorgungssicherheit in den bisher mit L-Gas versorgten Markträumen auch zukünftig sicherzustellen, ist die Umstellung der betroffenen Gebiete auf H-Gas unumgänglich. Dies erfolgt sukzessive.
Über die Umlage für die Marktraumumstellung werden die einem Netzbetreiber entstehenden Kosten auf alle Netze innerhalb des Marktgebiets umgelegt und so gleichmäßig auf alle Erdgaskunden verteilt. Basis für die Berechnung ist die Kooperationsvereinbarung VII.
Auch die Umlage für die Marktraumumstellung wird an die nachgelagerten Netze weitergegeben und ist in den Netzentgelten des örtlichen Verteilnetzbetreibers enthalten. Sie wird ebenfalls jährlich angepasst und bis spätestens 1. Oktober vom Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlicht.
In der Vergangenheit wurden von den Fernleitungsnetzbetreibern zwei Umlagen zur Marktraumumstellung veröffentlicht. Mit Inkrafttreten des §19a EnWG gilt ausschließlich die bundesweite Marktraumumstellungsaumlage.