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So setzt sich der EWE Strompreis zusammen

Der Strompreis besteht aus drei Komponenten:

  • Steuern und Abgaben
  • Energiekosten
  • Netzkosten

Die Gewichtung der drei Komponenten ist von mehreren Faktoren abhängig, zum Beispiel vom Energieverbrauch, der Höhe der Netzentgelte und von Ihrem jeweiligen Stromprodukt.
Das nebenstehende Beispiel zeigt die Zusammensetzung des Strompreises bei einem Oldenburger Kunden mit dem Tarif EWE Strom classic und einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh.

Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben machen den größten Teil des Strompreises aus. Dabei handelt es sich um speziell energiespezifische Gesetze bzw. Steuern und um die übliche Umsatzsteuer.

  • Stromsteuer
    Die Stromsteuer (oft auch Ökosteuer genannt) wurde im Jahr 1999 mit umgerechnet 1,02 ct/kWh eingeführt und dann schrittweise bis 2003 auf 2,05 ct/kWh erhöht. Weil auf den Endpreis des Stroms die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben wird, gilt diese auch für den Ökosteueranteil.
Entwicklung der Stromsteuer ab 1999:

1999

   1,02 ct/kWh

2000

   1,28 ct/kWh

2001

   1,53 ct/kWh

2002

   1,79 ct/kWh

seit 2003

   2,05 ct/kWh
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
    Ebenfalls im Jahr 2000 traten zwei Gesetze in Kraft, die sich auf die Strompreise auswirken: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Damit wurde festgelegt, dass die Energieversorger vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen abnehmen müssen. Zugleich wird die Energie aus diesen Quellen höher vergütet als Strom aus herkömmlichen Methoden zur Stromgewinnung. Diese zusätzlichen Kosten fließen in den Endpreis für die Stromabnehmer ein und machen zusammen rd. 1,5 - 2 Cent/kWh aus.
    Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet. Dadurch wurden die Vergütungen, die die Energieversorger an Betreiber von Anlagen zur regenerativen Stromgewinnung und von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zahlen, nochmals angehoben. Dies führte zu einer Erhöhung des allgemeinen Verbrauchspreises.

  • Konzessionsabgabe
    Einen dritten Faktor bei den staatlichen Strompreisanteilen stellt die so genannte Konzessionsabgabe (KA) dar. Energieversorger zahlen sie für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen. EWE entrichtet die Konzessionsabgabe direkt an die kommunalen Gebietskörperschaften, also z. B. an die Gemeinden. Die Höhe dieser Abgabe pro Kilowattstunde richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

  • Umsatzsteuer
    Der Nettostrompreis wird wie bei allen anderen Produkten mit 19 % Umsatzsteuer belastet.

Energiekosten

EWE kauft Strom an Handelsplätzen zu einem Marktpreis ein, der sich im Wesentlichen durch Angebot und Nachfrage bildet. Steigt die Nachfrage nach Strom, wie in den letzten Jahren, so steigen die Strompreise an den Strombörsen. Höhere Börsenpreise bedeuten höhere Einkaufspreise für die Energieversorger. Bei sinkender Nachfrage nach Energie bzw. Energieträgern kann der Preis aber auch wieder fallen.
Auch die Kosten für den Vertrieb bilden einen kleinen Bestandteil der Energiekosten.

Netzkosten

Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Die Höhe dieser Entgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen. Netzentgelte fallen dabei in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.

Mann schaut seitlich

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