So setzt sich der EWE Strompreis zusammen
Der Strompreis besteht aus acht Komponenten:
- Stromsteuer
- EEG-Umlage
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Konzessionsabgabe
- Industrieumlage
- Mehrwertsteuer
- Energiekosten
- Netzkosten
Die Gewichtung der verschiedenen Komponenten ist von mehreren Faktoren abhängig, zum Beispiel vom Energieverbrauch, der Höhe der Netzentgelte und von dem jeweiligen Stromprodukt.
Das nebenstehende Beispiel zeigt die Zusammensetzung der Stromkosten für das Produkt EWE Strom comfort bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh im Strom-Netzgebiet der EWE NETZ GmbH (also z. B. in Oldenburg).
Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben machen den größten Teil der Stromkosten aus. Es handelt sich hierbei um speziell energiespezifische Gesetze bzw. Steuern und um die übliche Umsatzsteuer.
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Stromsteuer
Die Stromsteuer (oft auch Ökosteuer genannt) wurde im Jahr 1999 mit umgerechnet 1,02 ct/kWh eingeführt und dann schrittweise bis 2003 auf 2,05 ct/kWh erhöht. Weil auf den Endpreis des Stroms die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben wird, gilt diese auch für den Ökosteueranteil.
| Entwicklung der Stromsteuer ab 1999: | ||
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1999 |
1,02 ct/kWh | |
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2000 |
1,28 ct/kWh | |
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2001 |
1,53 ct/kWh | |
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2002 |
1,79 ct/kWh | |
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seit 2003 |
2,05 ct/kWh | |
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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Im Jahr 2000 traten zwei weitere Gesetze in Kraft, die sich auf den Strompreis auswirken: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Hierin wurde festgelegt, dass die Energieversorger vorrangig Strom aus erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen abnehmen müssen. Zugleich wird die Energie aus diesen Quellen höher vergütet als konventionell erzeugter Strom. Diese zusätzlichen Kosten fließen in den Endpreis für die Stromkunden ein.
Im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet. Dadurch wurden die Vergütungen, die Energieversorger an Betreiber von Anlagen zur regenerativen Stromgewinnung und von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zahlen müssen, nochmals angehoben. Dies führte zu einer Erhöhung des allgemeinen Verbrauchspreises.
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Konzessionsabgabe
Einen dritten Faktor beim staatlichen Strompreisanteil stellt die so genannte Konzessionsabgabe (KA) dar. Energieversorger zahlen sie für die Nutzung von öffentlichen Verkehrswegen bei der Verlegung von Strom- und Gasnetzen. EWE entrichtet die Konzessionsabgabe direkt an die Kommunen, also z. B. an die Gemeinden. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Kommune.
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Industrieumlage
Seit dem 1. Januar 2012 ist die so genannte „Industrieumlage“ nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung ein zusätzlicher Bestandteil des Strompreises. Sie beinhaltet die Befreiung stromintensiver Betriebe von den Netzgebühren. Die daraus entstehenden Kosten werden in Form einer Umlage auf alle Letztverbraucher verteilt.
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Mehrwertsteuer
Der Nettostrompreis wird wie bei allen anderen Produkten mit 19 % Mehrwertsteuer belastet.
Energiekosten
EWE kauft Strom an Handelsplätzen zu einem Marktpreis ein, der sich im Wesentlichen durch Angebot und Nachfrage bildet. Steigt die Nachfrage nach Strom, wie in den letzten Jahren, so steigen die Strompreise an den Strombörsen. Höhere Börsenpreise bedeuten höhere Einkaufspreise für die Energieversorger. Bei sinkender Nachfrage nach Energie bzw. Energieträgern kann der Preis aber auch wieder fallen.
Auch die Kosten für den Vertrieb bilden einen kleinen Bestandteil der Energiekosten.
Netzkosten
Über Verteilnetze gelangt der Strom vom Kraftwerk zum Kunden. Dafür müssen die Energieversorger an den Netzbetreiber Entgelte zahlen. Die Höhe dieser Entgelte wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Netzkosten können je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen. Netzentgelte fallen dabei in erster Linie für den Betrieb, die Instandhaltung und den weiteren Ausbau der Netze an.



