Teilnahmebedingungen

Hier erfährst du, wie du bei „Schüler experimentieren“ mitmachen kannst und worauf du bei der Teilnahme achten musst.



1 Ein Projekt kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angemeldet werden.
2 Du kannst dich mit einem Einzelprojekt anmelden, wenn du:
  1. am 31.12. des Anmeldejahres noch 14 Jahre alt bist,
  2. wenn du in Deutschland wohnst oder
  3. in Deutschland zur Schule gehst.
3 Du kannst eine Gruppenarbeit anmelden, wenn:
  1. ihr euch zu zweit oder höchstens zu dritt zusammenschließt,
  2. wenn das älteste Gruppenmitglied am 31.12. des Anmeldejahres seinen 15. Geburtstag noch nicht gefeiert hat,
  3. wenn ihr einen Gruppensprecher benannt habt, der für das Projekt verantwortlich ist,
  4. wenn zumindest der Gruppensprecher in Deutschland wohnt oder in Deutschland zur Schule geht.
4 Für ganz fleißige Forscher gilt: Du kannst maximal drei Projekte gleichzeitig anmelden.
5 Für Schüler deutscher Schulen im Ausland gibt es Ausnahmeregelungen. (Infos dazu gibt es bei der Jufo-Zentrale)
6 Das Thema des Forschungsprojektes kann innerhalb der sieben Fachgebiete
  • Arbeitswelt
  • Biologie
  • Chemie
  • Geo- und Raumwissenschaften
  • Mathematik/Informatik
  • Physik oder Technik

frei gewählt werden.

7 Ein Projekt darf nur in dem Bundesland angemeldet werden, in dem der Teilnehmer bzw. Gruppensprecher wohnt oder zur Schule geht.
8 Ausgeschlossen sind:
  1. rein sozialwissenschaftliche Arbeiten,
  2. Arbeiten, die gegen das Tier-, Natur- oder Artenschutzgesetz verstoßen,
  3. Projekte, die die Teilnehmer gefährden, wie z.B.  Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen,
  4. Die Programmierung von Computerspielen mit Gewalt verherrlichendem oder rassistischem Inhalt, wie z.B. sogenannte reine „Ballerspiele“.
9 Im Januar ist eine schriftliche Fassung der Arbeit einzureichen, die …
  1. höchstens 15 Seiten umfasst und
  2. ein von einem Erziehungsberechtigten unterschriebenes Deckblatt mit einer Kurzfassung der Arbeit enthält.
10 Anmelden musst du dich in jedem Jahr bis zum 30. November.
  1. per Post beim Landeswettbewerbsleiter Niedersachsen:

    Thomas Biedermann
    Fahrweg 12
    29320 Hermannsburg

  2. Online bei „Jugend forscht“. 
WICHTIG:
  • Die Anmeldung zum Wettbewerb wird erst mit der Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Deckblattes verbindlich.
  • Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf
    eigene Gefahr.
  • Die Entscheidungen der Jury sind nicht revidierbar.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.




Mehr Infos zu „Jugend forscht“ gibt’s unter http://www.jugend-forscht.de